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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Theodor1989 am 11. September 2013, 16:53:36

Titel: Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: Theodor1989 am 11. September 2013, 16:53:36
Moin liebes Forum!

Ich werde voraussichtlich zum 01.10 als FA Schütze eingestellt.

Nach meiner Bewerbung im Januar/Februar und nach der Eignungsfeststellung habe ich im Mai einen Vollstreckungsbescheid über eine private Teilzahlungsvereinbarung erhalten. Grund hierfür war, dass sie sich den Betrag sichern wollten, eine Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher?) wurde mir versichert wird nicht veranlasst. Da ich mich heute mit denen geeinigt habe eine Ratenzahlug von monatlich 50,00 €!

Werde die Raten dann auch erhöhen wenn ich die Möglichkeit habe durch die Bezüge der Bundeswehr. Die Gesamtschuld beläuft sich auf 1.300,00 €. Eigentlich hatte ich vor kurzem mit einem größeren Betrag Geld gerechnet, was mir geschuldet wird, damit wollte ich die Schuld eigentlich sofort begleichen, leider klappt das nicht, deswegen hatte ich es noch nicht gemeldet.

Nun, muss ich das melden und wenn ja, beim Einplaner oder beim KC? Habe bereits Post von der GA Stelle bekommen was ich alles mitbringen soll usw. und freue mich tierisch drauf.

Welche Konsequenzen hat das für mich? Werde ich deswegen wohlmöglich doch nicht eingestellt? Davor habe ich große sehr große Sorge..

Habe sonst keine Darlehen oder Finanzierungen.. ich bekomme noch eine SÜ1, deswegen will ich es auch nicht verschweigen!! Also bitte kein Tipp in der Hinsicht.

Ich bitte euch um Rat. :( lg Theodor
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: LwMatBewUffz am 11. September 2013, 17:17:17
Ich bin mir sicher das du damals eine Eingangsbestätigung deiner Bewerbung beim KC erhalten hast. In dem Schreiben steht das du bei Änderungen dich genau wo melden sollst?^^ KC... Adresse steht auf dein Schreiben und Email- Adresse auch.

LG
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: Theodor1989 am 12. September 2013, 13:59:49
Zitat von: Theodor1989 am 11. September 2013, 16:53:36

Welche Konsequenzen hat das für mich? Werde ich deswegen wohlmöglich doch nicht eingestellt? Davor habe ich große sehr große Sorge..

Ich bitte euch um Rat. :( lg Theodor

Habe gerade raufgeschaut auf die Unterlagen  und werde mich beim KC melden.

Kann mir einer von den erfahrenen Kameraden, die dieses Thema vielleicht selber kennen und einschätzen können, welche Konsequenzen es für mich hat?

Werde ich deswegen nicht eingestellt? Es ist keine Strafe oder so, eine private Ratenzahlung über 1.300 Euro in 50,00 € Raten. Bekomm ich damit bei der SÜ1 Probleme?

Also ein zukünftiger Kamerad hat bei Bewerbung bereits ein Autokredit über 10.000 € und der würde trotzdem genommen.. Nur beruhigt mich das nicht. :(
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: Lestrade am 12. September 2013, 14:10:41
Hast du schonmal angerufen? Eher nicht oder? Kann dich da nachvollziehen, dass du vor dem Anruf "bangst" wenn du natürlich befürchtest deswegen nicht mehr antreten zu dürfen. Nur ob das begründet ist, weiß ich leider nicht.

Vielleicht kann einer der erfahrenen Kameraden, die schon einige SÜ1 mitbekommen haben, dir sagen ab welcher Schuldenhöhe ein Sicherheitsrisiko besteht!

Die Raten könntest du dann ja eigentlich problemlos zahlen..
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: christoph1972 am 12. September 2013, 14:26:28
Einem Vollstreckungsbescheid geht immer ein Mahnbescheid voraus. Wenn man dem Mahnbescheid nicht widerspricht, erläßt das Mahngericht den Vollstreckungsbescheid. Also wohl ein wenig gepennt ... oder den Kopf in den Sand gesteckt.

Bei der SÜ mußt Du angeben, ob in den letzten 5 Jahren Vollstreckungsmaßnahmen gegen Dich eingeleitet wurden: Also Kreuz bei "Ja", dann mußt Du Angaben zur Art der Schulden und der Vollstreckung ("nur" Vollstreckungsbescheid mit Ratenzahlungsvereinbarung) machen.

Bei einer Summe über 1.300,-- € reißt Dir (vermutlich) kein Mensch den Kopf ab. Aber im vermutlich folgenden Gespräch mit dem MAD-Bearbeiter könntest Du einen mehr oder minder "freundlichen" Kommentar über den Umgang mit Schulden einfahren.

Melden mußt Du die Vollstreckung bzw. die Ratenvereinbarung schon.

Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: F_K am 12. September 2013, 16:44:19
ZitatWenn man dem Mahnbescheid nicht widerspricht, erläßt das Mahngericht den Vollstreckungsbescheid. Also wohl ein wenig gepennt ... oder den Kopf in den Sand gesteckt

Da die Verbindlichkeiten ja wohl rechtmäßig sind, hätte ein Widerspruch nichts an der Sachlage geändert sondern nur die Kosten erhöht.

Es ist schon nachvollziehbar, wenn ein Gläubiger bei einer Ratenvereinbarung, die dann 3 Jahre läuft (!), eine entsprechende Dokumentation der Ansprüche haben möchte.
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: AriFuSchr am 13. September 2013, 12:36:10
Ergänzung: ...wenn der Schuldner dann mit den Raten in Zahlungsverzug gerät, kann der Gläubiger sofort Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen.

Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: christoph1972 am 13. September 2013, 12:46:52
Nur zur Klarstellung, bei Beantragung eines Mahnbescheides wird die Rechtmäßigkeit des Anspruchs nicht geprüft, sondern der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch (rechtmäßig) besteht.

Deshalb ja das Widerspruchsverfahren, wo der Antragsgegner ggf. im streitigen Verfahren klären lassen kann, ob die Forderung zu Recht oder Unrecht besteht.
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: F_K am 13. September 2013, 13:00:47
@ Christoph1972:

.. mir ist das Verfahren bekannt.

Hier hat der Schuldner die Rechtmässigkeit der Forderung eingeräumt - insoweit ist ein Hinweis auf "vergessenen" Einspruch nicht wirklich zielführend.

In DIESEM Fall hätte ein Widerspruch das streitige Verfahren ausgelöst - die Rechtmässigkeit ist ja klar - es werden also nur zusätzliche Kosten auf den TE zugekommen.
Hinzukommt kommt das Risiko, dass der Gläubiger ggf. nicht länger bereit ist, an so einer Teilzahlungsvereinbarung festzuhalten - und dann auch vollstreckt.
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: Theodor1989 am 13. September 2013, 13:03:54
Zitat von: christoph1972 am 12. September 2013, 14:26:28
Also wohl ein wenig gepennt ... oder den Kopf in den Sand gesteckt.

Bei der SÜ mußt Du angeben, ob in den letzten 5 Jahren Vollstreckungsmaßnahmen gegen Dich eingeleitet wurden: Also Kreuz bei "Ja", dann mußt Du Angaben zur Art der Schulden und der Vollstreckung ("nur" Vollstreckungsbescheid mit Ratenzahlungsvereinbarung) machen.

Ich war bei Bewerbung, also im Januar, bereit arbeitslos den Mahnbescheid und zwei Wochen später den Vollstreckungsb. hab ich im April/Mai bekommen. Da ich aber kein Einkommen habe und auch kein Anspruch auf ALG1, konnt ich es nicht begleichen, wollen schon. Habe versucht es von anderer Seite zu leihen, hat nicht geklappt, deswegen jetzt die Raten.

Der Vollstreckungsbescheid ist aber keine Vollstreckung/Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Das wäre laut Wikipedia Kontopfändung, Zwangsversteigerung, Abgabe Vermögenserklärung durch Gerichtsvollzieher und co. Trotzdem beim Kreuz "vorsichtshalber" mit "Ja" ankreuzen? Und dann erläutern? Nicht das der MAD mir meine Ehrlichkeit zum Nachteil auslegt.. aber ich denke wenn ich's ankreuze bin ich auf der sicheren Seite.

Werde die Ratenzahlungsvereinbarung am Montag dem KC melden. Ich hoffe das ich dennoch mein Dienst antreten darf :(

@ F_K

Richtig! Hätte für mich keinen Sinn gemacht zu widersprechen, weil ich das ja auch zahlen will. Sobald ich die ersten Dienstbezüge erhalte, will ich die Forderung sowieso wenn möglich sofort begleichen und sonst die Raten auf 300,00 € erhöhen. Habe sonst keine Verbindlichkeiten, keine eigene Wohnung, keine Miete.

Danke für eure Hilfe!! Vielen dank!
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: F_K am 13. September 2013, 13:11:45
@ Theodor:

"Sicherheitshalber" würde ich mit Ja ankreuzen - zumindest für mich ist die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung (für mich sogar die zentrale Maßnahme).

Ich kann nicht genau sagen, wie dies rechtlich gesehen wird bzw. auf dem Formular gemeint ist.

Grundsätzlich: Bei dieser geringen "Schuldenhöhe" und der bald zu erwartenten Tilgung sehe ich kein Problem mit der SÜ.
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: christoph1972 am 13. September 2013, 13:37:41
Die Frage bezieht sich auch auf die ordnungsgemäße Erfüllung/Bedienung von Raten- bzw. Kreditkäufen, siehe die VwV zum SÜG. Also "ja" ankreuzen und ergänzende Angaben machen.

Es geht grundsätzlich darum, eine Verschuldung auszuschließen, die zur Überschuldung führt und damit für Anwerbeversuchen feindlicher Nachrichtendienste empfänglich macht.
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: wolverine am 13. September 2013, 13:43:34
Zitat von: Theodor1989 am 12. September 2013, 13:59:49
eine private Ratenzahlung über 1.300 Euro in 50,00 € Raten.

Zitat von: christoph1972 am 13. September 2013, 13:37:41
Überschuldung führt und damit für Anwerbeversuchen feindlicher Nachrichtendienste empfänglich macht.
??? ???
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: AriFuSchr am 13. September 2013, 16:53:08
Zitat von: wolverine am 13. September 2013, 13:43:34
Zitat von: Theodor1989 am 12. September 2013, 13:59:49
eine private Ratenzahlung über 1.300 Euro in 50,00 € Raten.

Zitat von: christoph1972 am 13. September 2013, 13:37:41
Überschuldung führt und damit für Anwerbeversuchen feindlicher Nachrichtendienste empfänglich macht.
??? ???

Mensch wolve, sieh es doch nicht so eng. Mit dem Wissen um die finanziellen Lasten - kann man doch mal ins Gespräch kommen und dann ein paar (mehr oder weniger) Jungfrauen in Aussicht stellen...

.... da ist schon mancher schwach geworden


;D ;D ;D
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: wolverine am 13. September 2013, 16:56:00
Ich weiß; ich bin ein arroganter Snob weil ich es für abwegig halte, dass man für 50 Tacken zum Renegaten wird ...
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: F_K am 13. September 2013, 16:58:27
Lieber Wolve,

Zitatich bin ein arroganter Snob

... nur weil Du 1000 Dollar in einer Nacht in Las Vegas verpulverst, kann das für andere schon viel Geld sein.

Wer jedenfalls einen solchen Betrag in raten a 50 Euro - also 26 Monaten abtragen möchte, der hat in meinen Augen doch Zahlungsschwierigkeiten.
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: AriFuSchr am 13. September 2013, 17:03:08
Lieber F_K ich stimme Dir (ausnahmsweise  ;)) zu.

ein Tripple A im Rating wird das nicht.

@ wolve- man könnte die Tausend €uronen auch für ein Bett im Hotel ausgeben - aber wer macht das schon in Las Vegas....
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: wolverine am 13. September 2013, 17:04:45
Zitat von: F_K am 13. September 2013, 16:58:27
... nur weil Du 1000 Dollar in einer Nacht in Las Vegas verpulverst,
Kommt die Zahl von mir? ???

26 x 50 ist die Planung vor Einstellung mit einem geringen Gehalt/ Transferleistung. Ab Einstellung soll es wohl 4 x 300 werden. Beides erscheint mir nicht so verzweifelt, dass ein rational denkender Mensch dann sein Heil in Landesverrat sucht.
Aber klar: Kredit ist Kredit und anzugeben ist es. Dann soll der Sicherheitsbeauftragte seine Entscheidung treffen. Sollte diese hier aber negativ ausfallen und keine anderen Gründe vorliegen, würde mich das sehr irritieren.

Zitat von: AriFuSchr am 13. September 2013, 17:03:08
@ wolve- man könnte die Tausend €uronen auch für ein Bett im Hotel ausgeben - aber wer macht das schon in Las Vegas....
Am nächsten dran wäre wohl die Salon Suite im Wynn oder die L Suite im Mandala Bay am Wochenende. Die Salon Suite hatte ein Kamerad tatsächlich dieses Jahr über seine Bonusmeilen von der Lufthansa bekommen.  :D Wäre aber nicht meins.
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: Tommie am 13. September 2013, 17:27:38
Na ja, ich glaube eher nicht, dass man im "Hotel" Chicken Ranch ein Zimmer für  US-$ 1.000,-- pro Nacht bekommt, eine Suite schon gleich gar nicht ;D !
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: wolverine am 13. September 2013, 18:02:01
Nö, ich fahre nicht nach Pahrump aber auch in die Wüste"14th Annual Wilson Family Fishing Trip" Promo on Vimeo.
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: F_K am 13. September 2013, 18:21:40
@ wolve:

... die 1000 Euro habe ich einfach mal aufgrund der Erkenntnis Deiner Las Vegas Touren unterstellt.

Wie schon weiter oben selber geschrieben, sehe ich auch kein Sicherheitsrisiko - aber anzugeben ist es.
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: wolverine am 13. September 2013, 20:38:49
Zitat von: F_K am 13. September 2013, 18:21:40
... die 1000 Euro habe ich einfach mal aufgrund der Erkenntnis Deiner Las Vegas Touren unterstellt.
Und ich hatte schon gedacht ich könnte meine Filmrisse kitten. :-[
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: F_K am 13. September 2013, 21:13:01
.. haben den 1000 Euro gefehlt?

Da kann ich Lösungen anbieten - für deutlich weniger komme ich mit, und stelle dann gerne ein Video zusammen. Du bekommst natürlich alle Kopien ...   8)
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: wolverine am 13. September 2013, 21:37:09
Zitat von: F_K am 13. September 2013, 21:13:01
- für deutlich weniger komme ich mit,
Das wird dann aber kein Direktflug und ein Motel irgendwo in einer Gegend, wo Tommies osteuropäische Damen ihr Revier haben.
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: Theodor1989 am 19. September 2013, 19:33:48
Hallo :)

Vielen Dank für eure noch sehr zahlreichen Antworten, find ich sehr hilfsbereit von euch. :)

Nun zu einer guten Nachricht! Meine Verwandten haben mir das Geld als Weihnachtsgeschenk vermacht und morgen wird es überwiesen! Das heißt nächste/übernächste Woche ist der Vollstreckungsbescheid verschwunden!

Nun meine Frage, muss ich das irgendwie noch angeben? Also ich habe mal eine  befreundeten Anwalt gefragt, der meinte wenn in den SÜ1 Unterlagen nach "Zwangsvollstreckungen" gefragt wird, "muss" ich es nicht angeben. Ich will mit natürlich den negativen Mackel in meiner Akte ersparen!

Jetzt hät ich gerne euren Rat.. Trotzdem dort angeben mit der Bemerkung "alles bezahlt" oder nicht angeben? Zudem ist Zusagen das der Bescheid nach Bezahlung nicht mehr irgendwo in einer Liste steht. Im Schuldnerverzeichnis steht laut Anwalt auch erst eine Maßnahme des Gerichtsvollziehers etc.

Wäre über eure nochmalige rege Beteiligung sehr dankbar! :)

Gruß Theodor
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: itschie am 20. September 2013, 18:14:01
Das ganze ist Gerichtskundig und somit nachvollziehbar... so und da die Sache vom Tisch ist, kann dir auch nicht mehr viel passieren, Sie haben etwas versäumt zu zahlen oder waren überlastet wegen plötzlicher Arbeitslosigkeit what ever... kann jeden passieren haben die Sache nach besten können und gewissen bereinigt, da wird Ihnen kaum jemand einen Strick draus drehen.
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: F_K am 20. September 2013, 22:55:11
ZitatZudem ist Zusagen das der Bescheid nach Bezahlung nicht mehr irgendwo in einer Liste steht.

Der Vollstreckungsbescheid steht für 3 Jahre (!) in der Schuldnerliste - mit dem Dokument kannst Du (auf Antrag) dein Eintrag löschen lassen - aber andere Datenbanken (SCHUFA) haben da schon längst eine Kopie und löschen diese auch erst später.

Zitat... kann jeden passieren h

Nein - üblich sind solche Bescheide nicht.
Titel: Antw:Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?
Beitrag von: Lestrade am 21. September 2013, 15:55:24
ZitatIn welchen Schuldnerverzeichnissen erfolgt eine Eintragung des Mahn- oder Vollstreckungsbescheids?

Das Mahnverfahren selbst führt zu keinerlei Eintragungen in Schuldverzeichnissen o.ä..  In die Verzeichnisse, die bei den Amtsgerichten des Wohnortes geführt werden, werden von den Gerichten lediglich abgegebene eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle in Vollstreckungssachen, Vermögensauskunft sowie Insolvenzverfahren eingetragen.
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Aufgrund dessen hast du somit keinen Eintrag in der Schuldnerliste, zur Sicherheit, frag dort mal an. Somit hat die SCHUFA auch keine automatische Mitteilung bekommen, der Gläubiger hat aber vielleicht ein Antrag auf Eintragung gestellt. Kann diese Eintragung aber wiederum durch einen Antrag wieder löschen lassen, wenn er dir nicht böse gesinnt ist. Frag einfach mal nach.

Inwieweit du das in der Sicherheitserklärung angeben musst, weiß ich nicht. Wenn dort jedoch explizit nach einer Zwangsvollstreckung gefragt wird, ist zu sagen, dass ein Vollstreckungsbescheid keine Zwangsvollstreckung darstellt.

Viel Glück und schön das es mit dem bezahlen geklappt hat! Alle Angaben ohne Gewähr. ;)