Guten Abend,
ich habe da ein paar Fragen zu meinen anstehenden Dienstantritt, dazu näheres:
Ich fange ab dem 1.10. meine AGA in Hammelburg an zum Feldwebel im Fachdienst für 13 Jahre erstmal und reise aus Oberfranken an (ca. 170km).
Meine Stammeinheit befindet sich aber in Mittenwald dann später.
Ich würde gerne mit meinem eigenen Auto am ersten Diensttag anreisen.
Meine Frage hierzu:
1. Kann ich eine "Kostenrückerstattung" wirksam machen?
2. Falls ja, wie hoch wäre diese auf 1km gerechnet bzw höchstens auf die Fahrt/Fahrten? ( habe was von 0,1€ je 1km gehört^^)
3. Kann ich, falls ich über die Wochenenden (Plural!) heimfahre im Monat (3-4mal, je nach Wochenende und Dienstzeit) auch eine Rückerstattung anfordern für die Fahrten?
4. Wo kann man diesen "Antrag" einfordern bzw dann einreichen für die Rückerstattung?
So und nun zu meiner 2ten Hauptfrage:
Ich lebe ihn einer Partnerschaft (unverheiratet) mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung hier in der Stadt seit ca.3.5 Jahren.
Habe von einem Freud, einem Hauptmann und einem Berater mal am Rand mitbekommen, dass mir ein sogenanntes "Trennungsgeld" zustehen würde.
Meine Frage hierzu:
5. Stimmt das?
6. Falls Ja, wieviel wäre es den überhaupt?`
7. Aus was setzt es sich dann ca. zusammen (Hauptfaktoren)?
8. Wie lange würde ich es den bekommen?
So das wäre es von mir. Diese kleinen Fragen beschäftigen mich seit geraumer Zeit.
Evlt. kann ja ein Kamerad etwas aushelfen falls er mehr weiß als ich^^
Schön Abend noch!
Zitat1. Kann ich eine "Kostenrückerstattung" wirksam machen?
Soweit ich weiss ja.
ZitatHabe von einem Freud, einem Hauptmann und einem Berater mal am Rand mitbekommen, dass mir ein sogenanntes "Trennungsgeld" zustehen würde.
Ist Ihre Wohnung beim Karrierecenter als berücksichtigungsfähig anerkannt worden?
undWurde Ihnen in Ihrer "Aufforderung zum Dienstantritt" die Unzugskostenvergütung /UKV)
nicht zugesagt?
Dann steht Ihnen Trennungsgeld zu, welches Sie bei Ihrer Einheit (egal ob nun in der GA-Einheit oder später) monatlich rückwirkend beantragen müssen.
mal eine Frage zwischendurch :P
Wenn auf dem Einberufungsbescheid zur GA steht das einem keine UKV zusteht, gilt das dann auch Automatisch für die Stammeinheit?
Zitat von: greeN2010 am 13. September 2013, 09:14:45
mal eine Frage zwischendurch :P
Wenn auf dem Einberufungsbescheid zur GA steht das einem keine UKV zusteht, gilt das dann auch Automatisch für die Stammeinheit?
Nicht zwangsläufig, das hängt immer vom Einzelfall ab. Zum Abschluß der GA bekommen Sie eine Versetzungsverfügung in Ihre eigentliche Einheit, dort steht dann wieder drin, ob die UKV zugeasgt ist und mit welcher Begründung.
alles klar, Danke KlausP
Zum besseren Verständnis: Die GA dauert drei Monate und für lediglich drei Monate wird keiner umziehen und es ist auch unwirtschaftlich. Wenn man dagegen hinterher drei Jahre oder länger in seiner Stammeinheit geplant ist kann das schon anders aussehen.
Zitat von: Muhi am 13. September 2013, 00:30:51
3. Kann ich, falls ich über die Wochenenden (Plural!) heimfahre im Monat (3-4mal, je nach Wochenende und Dienstzeit) auch eine Rückerstattung anfordern für die Fahrten?
Nein, für den Weg von und zur Arbeit bekommen Sie ihre fürstlichen Dienstbezüge. Davon sind solche Kosten zu bestreiten, wie es jeder x beliebige Arbeitnehmer in unserem Lande auch tun muss. Unter Umständen können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen.
Zitat von: Muhi am 13. September 2013, 00:30:51
1. Kann ich eine "Kostenrückerstattung" wirksam machen?
Ja, dazu erhältst du bei Dienstantritt ein Formular zur Reisekostenabrechnung.
Zitat von: Muhi am 13. September 2013, 00:30:51
2. Falls ja, wie hoch wäre diese auf 1km gerechnet bzw höchstens auf die Fahrt/Fahrten? ( habe was von 0,1€ je 1km gehört^^)
20 Cent/km bei Dienstantrittsreisen/Kommandierungsreisen. Bescheinigung für das Finanzamt dann gut aufheben, weil bei der Steuererklärung 30 Cent/km angesetzt werden, so dass man die 10 Cent/km Differenz noch als Werbungskosten geltend machen kann.
Zitat von: Muhi am 13. September 2013, 00:30:51
3. Kann ich, falls ich über die Wochenenden (Plural!) heimfahre im Monat (3-4mal, je nach Wochenende und Dienstzeit) auch eine Rückerstattung anfordern für die Fahrten?
Nein, wieso? Das ist Privatvergnügen.
Nur wenn du Trennungsgeldempfänger bist, also die Umzugskostenvergütung bei Dienstantritt (und später bei den folgenden Versetzungen)
nicht zugesagt wurde kannst du als lediger für jeden Berechnungszeitraum der mindestens einen Monat beträgt eine Reisebeihilfe (also einmal hin und Rückfahrt pro Monat, maximal in Höhe der 2. Klasse Bahnfahrt) bekommen.
Zitat von: Muhi am 13. September 2013, 00:30:51
4. Wo kann man diesen "Antrag" einfordern bzw dann einreichen für die Rückerstattung?
Schon auf die Idee gekommen, dass mit dieser Thematik nicht nur du, sondern alle, die mit dir den Dienst antreten konfrontiert sein könnten? Du darfst also davon ausgehen, dass du dazu wenn es notwendig ist dann auch die entsprechenden Informationen bekommst.
Gruß Andi