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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: majac am 15. September 2013, 20:14:47

Titel: Elternzeit nachdienen?
Beitrag von: majac am 15. September 2013, 20:14:47
Hallo,

Ich bin SaZ 4 und mein DZE ist März 2016. Ende Oktober erwarten wir ein Kind und ich möchte in Elternzeit gehen. Wie schaut es da mit dem nach dienen aus? Ist es richtig das man dies nur muss wenn man Fachausbildungen über die BW macht? Habe bisher nur als besonderes die Fahrerlaubnisklassen F und BCE gemacht.
Danke für die antworten
Titel: Antw:Elternzeit nachdienen?
Beitrag von: Ralf am 15. September 2013, 20:59:08
Ja das ist richtig. Lass dir mal von deinen Vorgesetzten den Elternzeiterlass zeigen.
Titel: Antw:Elternzeit nachdienen?
Beitrag von: majac am 17. September 2013, 19:15:04
Danke.

Werde dann mal hingehen wenn ich aus dem Urlaub zurück bin. Hätte dann aber vorweg nochmal eine Frage. Also Elternzeit darf ja grundsätzlich nicht verboten werden. Aber wie sieht es aus mit der Zeit? Weiß da jemand bescheid? Wenn ich jetzt zum Beispiel ein Jahr nehmen möchte, darf mir das dann jemand verbieten und mir dann vielleicht nur ein halbes Jahr geben
Titel: Antw:Elternzeit nachdienen?
Beitrag von: Ralf am 17. September 2013, 20:04:11
Innerhalb der gesetzlichen Grenzen ist die Elternzeit zu gewähren.