Hi,
ich habe mich erst in diesem Moment in dem Forum registriert, also seid bitte nachsichtig, falls einige meiner Fragen schon beantwortet wurden, oder ich im falschen Unterforum poste.
Ich bin 23 Jahre alt, komme aus Köln und habe mich vor kurzem bei der Lufthansa um einen begehrten Aisbildungsplatz zum Piloten beworben.
Im Zuge dessen habe ich alle Tests geschafft und bin leider in einem persönlichen Interview aussortiert wurden.
Nun bin ich zwar sehr geknickt, möchte jedoch den Traum dennoch bei der Bundeswehr verwirklichen.
Ich habe mich im Vorfeld auf der Karriere-Website der Bundeswehr informiert und einige Informationen gefunden. Im Anschluss habe ich ein Beratungsgespräch vereinbart, was jedoch erst in 2 Monaten stattfindet.
Um Pilot zu werden muss ich zunächst die Offizierslaufbahn durchlaufen. Wann kann ich damit in etwa beginnen, wenn ich ab sofort bereit stehe?
Ich wurde damals T5 gemustert, bin aber der Meinung jetzt eine reelle Chance auf T1 zu haben. Muss ich mich nach der Abschaffung der Wehrpflicht überhaupt nachmustern lassen?
Die Pilotenausbildung ist mit der der Lufthansa verwoben. Kann ich die Unternlagen meiner Tauglichkeitsprüfungen anfordern und diese von der Bundeswehr anerkennen lassen?
Alternativ kommt ein Studium der Luft- Raumfahrttechnik für mich in Frage. Auch hier muss ich zunächst die Offizierslaufbahn durchlaufen.
Wenn das erste Semester am 1.03.2015 beginnt, gibt es eine realistische Chance, dass ich bis dahin bereits Offizier bin und mit dem Studium beginnen kann?
Vielen Dank im Voraus!
Zitat von: Liaata am 17. September 2013, 17:51:41
Ich wurde damals T5 gemustert, bin aber der Meinung jetzt eine reelle Chance auf T1 zu haben.
Worauf gründen Sie Ihre Hoffnung? In der Regel wird man nicht gesünder.
Zitat von: Liaata am 17. September 2013, 17:51:41
Muss ich mich nach der Abschaffung der Wehrpflicht überhaupt nachmustern lassen?
Selbstverständlich. Aktuell sind Sie schlicht untauglich und würden ohne Änderungsergebnis nicht eingestellt.
Zitat von: Liaata am 17. September 2013, 17:51:41
Die Pilotenausbildung ist mit der der Lufthansa verwoben.
Wo steht das?
Zitat von: Liaata am 17. September 2013, 17:51:41
Kann ich die Unternlagen meiner Tauglichkeitsprüfungen anfordern und diese von der Bundeswehr anerkennen lassen?
Wenn der Musterungsarzt diese fordert. Entscheidend ist, was der Musterungsarzt und das Flugmedizinische Institut der Bw zu Ihrem Tauglichkeitszustand sagen.
Zitat von: Liaata am 17. September 2013, 17:51:41
Alternativ kommt ein Studium der Luft- Raumfahrttechnik für mich in Frage. Auch hier muss ich zunächst die Offizierslaufbahn durchlaufen.
Wenn das erste Semester am 1.03.2015 beginnt, gibt es eine realistische Chance, dass ich bis dahin bereits Offizier bin und mit dem Studium beginnen kann?
Gucken Sie unter
www.bundeswehr-karriere.de. Dort steht der Werdegang des Offiziers mit Studium.
Zitat von: Liaata am 17. September 2013, 17:51:41
Vielen Dank im Voraus!
De rien
ZitatIch wurde damals T5 gemustert, bin aber der Meinung jetzt eine reelle Chance auf T1 zu haben.
Tja, nur interessiert Ihre Meinung dabei nicht die Bohne. Stellen Sie einen Antrag auf erneute Musterung und begründen den mit Fakten und Befunden, dass die damals zum T 5 führenden Einschrämkungen nicht mehr vorliegen. Ob dem Antrag stattgegeben wird, steht aber in den Sternen.
ZitatKann ich die Unternlagen meiner Tauglichkeitsprüfungen anfordern und diese von der Bundeswehr anerkennen lassen?
Wenn sie mit den Untersuchungen auf Wehrfliegerverwendungsfähigkeit kompatibel sind, wird man beim Flugmedizinischen Institut der Bw
vielleicht draufschauen.
Oh, mit einer so schnellen Antwort hatte ich gar nicht gerechnet.
Als ich damals nach dem Abitur zur Musterung gegangen bin, bin ich dort mit dem Ziel T5 gemustert zu werden erschienen.
Ich habe im Vorfeld einige Krankenakten von Ärzten aufgetrieben und diese eingereicht. Meine Untersuchung dauerte keine 5 Minuten und endete mit der Einstufung "untauglich".
Ich bin jedoch der Meinung, dass ich damals fit war. Ich treibe sehr viel Sport und habe keinerlei Beeinträchtigungen.
Kostet eine Nachmusterung Geld? Wie lange muss man in der Regel auf einen Termin warten?
Erneut danke im Voraus ;)
Tja, bedauerliches Einzelschicksal. Ich hoffe, dass Ihr Antrag auf Nachmusterung abgeleht wird. Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Wer einmal lügt ...
Und ich bin sicherheitshalber raus!
Und Sie glauben, dass der damalige Arzt Sie aus Jux und Dollerei ausgemustert hat und sich Ihre damaligen Artzberichte nicht mehr in Ihren Unterlagen befinden?
Am besten erklären Sie das genau so bei Ihrer Bewerbung und machen dem Spuk ein schnelles Ende.
Nein, eine Musterung kostet nichts. Sogar ein Fahrtkosten würden erstattet.
Zitat von: wolverine am 17. September 2013, 18:22:08
Und Sie glauben, dass der damalige Arzt Sie aus Jux und Dollerei ausgemustert hat und sich Ihre damaligen Artzberichte nicht mehr in Ihren Unterlagen befinden?
Am besten erklären Sie das genau so bei Ihrer Bewerbung und machen dem Spuk ein schnelles Ende.
Nein, eine Musterung kostet nichts. Sogar ein Fahrtkosten würden erstattet.
Zur damaligen Zeit war bekannt, dass die Wehrpflicht abgeschafft wird und in meinem Freundeskreis wurde jeder T5 gemustert, der wollte.
Der musternde Arzt hat mich nie in Augenschein genommen und ich denke, dass ich durch ärztliche Atteste belegen könnte, dass die damals angegebenen Schäden und Krankheiten nun nicht mehr vorhanden sind.
Ich plane auch einen offenen Umgang damit wie meine Musterung abgelaufen ist und sehe mich nicht als Lügner.
Werden tendenziell eher viele Anträge auf Nachmusterung abgelehnt, oder wird ein Großteil gestattet?
Nur die Ausbildung der Transportflugzeugführer (Transall/A 400) findet teilweise bei der Fliegerschule der Lufthansa in Bremen statt.
Woher sollen wir den wissen, wie viel Neumusterungsanträge durchgehen oder abgelehnt werden? Fakt ist: Nach den von Ihnen damals eingereichten Unterlagen sind Sie nicht wehrdienstverwendungsfähig. Sie werden ja wissen, was Sie damals einreichten. Insofern könnten Sie sich von einem Arzt Ihres Vertrauens genau daraufhin aktuell untersuchen lassen und dann dem für Sie zuständigen Karriereecenter den Arztbericht mit dem Anrag auf Nachmusterung zusenden und abwarten.
Zitat von: Liaata am 17. September 2013, 18:07:52
Ich habe im Vorfeld einige Krankenakten von Ärzten aufgetrieben und diese eingereicht.
Für mich liest sich das so, dass es auch gar nicht Ihre Krankenakten waren.
Wenn dem so ist, sehe ich das nicht mehr als "eine kleine Lüge" an. Da wurde dann ja schon eine gewisses maß an "kriminelle" Energie aufgewendet um dem Wehrdienst und dem Zivildienst zu entgehen.
Nun da man anders nicht zum Ziel kommt ist die Bundeswehr gerade gut genug um einem dabei zu Helfen sein "Träume" zu verwirklichen.
Ob man da noch von Charakterlichen Eignung für die Offizierslaufbahn sprechen kann möchte ich mal bezweifeln.
Aber diese Entscheidung werden dann eventuell Prüfoffz und Psychologen treffen und ich hoffe mal, dass diese ihren Job gut machen.
ZitatWenn das erste Semester am 1.03.2015 beginnt, gibt es eine realistische Chance, dass ich bis dahin bereits Offizier bin und mit dem Studium beginnen kann?
Einstellungen sind immer zum 01.07./01.10. eines Jahres. Das Studium beginnt dann im Folgejahr zum 01.10. Es wird auch in Trimestern studiert. Ein Semesterbeginn kann nicht am 01.03. sein.
Okay ich glaube, dass ich die Umstände meiner Ausmusterung etwas zu knapp beschrieben habe.
Damals war klar, dass ich zu dem letzten Jahrgang gehöre, der Wehrdienst leisten muss.
Da ich jedoch lieber direkt uur Uni wollte, sammelte ich Unterlagen über Unfälle und Schmerzen die ich erlitten hatte und nahm diese mit zur Musterung.
Der musternde Arzt warf einen flüchtigen Blick auf die Akten, fragte mich ob ich Wehrdienst leisten möchte, waa ich verneinte.
Da war die Untersuchung vorbei und ich konnte gehen.
Ich bin mir nicht mal mehr sicher, ob eine Kopie der Akten angefertigt wurde.
Ich habe also zu keinem Zeitpunkt gelogen, sondern lediglich Belege gesammelt, die für mein Ziel zuträglich waren. Diese waren weder gefälscht, noch manipuliert.
Hoffentlich lenkt das nun etwas die Aufmerksamkeit weg von meiner damaligen Motivation auf meine heutigen Umstände :)
Und ändert genau nichts an Ihrer Ausgangslage. Selbstverständlich hat der Arzt einen Vermerk erstellt, denn irgendwie musste er Ihre Ausmusterung ja begründen. Und wenn die von Ihnen gesammelten Unterlagen dazu ausreichend waren ist es unwahrscheinlich, dass Sie auf einmal von "wehrdienstuntauglich" zum Pilotenanwärter werden.
@ Liaata:
Du hast Deine Unterlagen "aufgebauscht" dargestellt, der Musterungsarzt hat "mitgemacht" - und entsprechende Gesundheitsziffern vergeben.
Die "Gesundung" ist medizinisch aber teilweise schwer bis gar nicht zu belegen (je nach Fehlerziffer) - deshalb ist es schwer, solche Handlungen aus der Welt zu schaffen.
Unabhängig davon:
Die Lufthansa hält Dich nicht zum Piloten für geeignet - ggf. teilt die Bundeswehr diese Einschätzung.
Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob Du zum Offizier geeignet bist (da habe ich meine Zweifel - Lebenslauf und so), und wie die Studieneignung beurteilt wird.
Ein Plan B oder C ist also anzuraten.
Jemand ,der bei dem LH Interview durchrauscht muss nicht zwangsläufig ungeeignet für einen Pilotenjob bei der BW sein.
Nur wie schon angedeutet,jemand ,der solche Bolzen schiesst ,hat damit schon mal sehr schlechte Karten in der Fliegerei,oder anders gesagt:
,,When we see this, we know the guy is a sucker."
Klingt komisch,ist aber so.
ZitatJemand ,der bei dem LH Interview durchrauscht muss nicht zwangsläufig ungeeignet für einen Pilotenjob bei der BW sein.
@ Lowidle:
.. schon richtig. Was ich sagen wollte:
Es hat einen / mehrere Gründe gegeben, warum die Lufthansa diesen Kanditaten nicht wollte.
.. und einige dieser möglichen Gründe führen eben auch bei der Bundeswehr zu einer Absage.
Zitat von: F_K am 18. September 2013, 10:59:50
@ Liaata:
Du hast Deine Unterlagen "aufgebauscht" dargestellt, der Musterungsarzt hat "mitgemacht" - und entsprechende Gesundheitsziffern vergeben.
Die "Gesundung" ist medizinisch aber teilweise schwer bis gar nicht zu belegen (je nach Fehlerziffer) - deshalb ist es schwer, solche Handlungen aus der Welt zu schaffen.
Unabhängig davon:
Die Lufthansa hält Dich nicht zum Piloten für geeignet - ggf. teilt die Bundeswehr diese Einschätzung.
Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob Du zum Offizier geeignet bist (da habe ich meine Zweifel - Lebenslauf und so), und wie die Studieneignung beurteilt wird.
Ein Plan B oder C ist also anzuraten.
Danke für deine Einschätzung!
Ich habe alle körperlichen und kognitiven Tests der Lufthansa bestanden.
Ausgesiebt wurde ich, weil be mir ein zu dominanter Charakter festgestellt wurde.
Bis zu meinen Tests bei der Bundeswehr hätte ich noch etwas Zeit um an dem Problem zu arbeiten.
Zudem hat der Auswahlkapitän der Lufthansa gesagt, dass die Entscheidung nur für das Cockpit der Lufthansa gilt und dass ich bei anderen Luftlinien wahrscheinlich gute Chancen habe.
Das soll nicht bedeuten, dass diese niedrigere Anforderungen haben, sondern eventuell auf der Suche nach Piloten mit anderen Charakterzügen sind.
Ich denke meine Strategie sieht nun wie folgt aus:
Mich im Vorfeld gründlich von verschiedenen Ärzten untersuchen lassen. Anschließend Atteste dafür einholen, dass ich gesund bin und die "Mängel" die damals festgestellt wurden nicht mehr vorhanden sind.
Anschließend stelle ich einen Antrag auf eine Nachmusterung und lege die Atteste bei.
Zitat von: F_K am 18. September 2013, 12:19:17
ZitatJemand ,der bei dem LH Interview durchrauscht muss nicht zwangsläufig ungeeignet für einen Pilotenjob bei der BW sein.
@ Lowidle:
.. schon richtig. Was ich sagen wollte:
Es hat einen / mehrere Gründe gegeben, warum die Lufthansa diesen Kanditaten nicht wollte.
.. und einige dieser möglichen Gründe führen eben auch bei der Bundeswehr zu einer Absage.
100% agree
ich kenns auch anders herum...gestandene BW Piloten welche beim airline screening durchrauschten..stichwort multi crew ops.Aber schon lange her.
Aber wenn ich mich recht erinnere ,können die Jungs und Mädels in Fursty mit solchen "Schlaumeiern" wie dem hier Benannten schon umgehen.Sprich, aussortieren.
ZitatSprich, aussortieren.
Ja, hoffentlich. (wenn es überhaupt mit der Musterung funktioniert, der Offz Eignung, usw. ...)
Zitat von: wolverine am 18. September 2013, 10:37:54
Und ändert genau nichts an Ihrer Ausgangslage. Selbstverständlich hat der Arzt einen Vermerk erstellt, denn irgendwie musste er Ihre Ausmusterung ja begründen. Und wenn die von Ihnen gesammelten Unterlagen dazu ausreichend waren ist es unwahrscheinlich, dass Sie auf einmal von "wehrdienstuntauglich" zum Pilotenanwärter werden.
Übrigens ein Eigentor, das einen auch bei anderen Gelegenheiten wieder unangenehm einholen kann (je nachdem, wie lange bei der Krankheitsgeschichte jeweils in die Vergangenheit geschaut wird):
- Wechsel in private Krankenversicherung
- Verbeamtung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- ...
Zitat von: Liaata am 17. September 2013, 17:51:41
Ich bin 23 Jahre alt, komme aus Köln und habe mich vor kurzem bei der Lufthansa um einen begehrten Aisbildungsplatz zum Piloten beworben.
Im Zuge dessen habe ich alle Tests geschafft und bin leider in einem persönlichen Interview aussortiert wurden.
Nun bin ich zwar sehr geknickt, möchte jedoch den Traum dennoch bei der Bundeswehr verwirklichen.
Zusätzlich zu dem bereits geschriebenen solltest du dir darüber im klaren sein, dass die Bundeswehr zuallererst Offiziere einstellt. Diese werden dann nach Eignung und Bedarf im fliegerischen Dienst verwendet. Darauf besteht kein Rechtsanspruch! Es kann also passieren, dass du vor oder nach deiner Ausbildung nicht als Pilot eingesetzt wirst. Und auch wenn du in einer Staffel als Pilot bist, kommen zusätzlich andere Aufgaben auf dich zu. Diese können von administrativen Zusatzaufgaben über nicht-fliegerische Auslandseinsätze bis zu Dienstposten mit überwiegendem "Schreibtischfliegen" reichen.
Fazit: Bw = erst Offizier, dann Pilot
ZitatZusätzlich zu dem bereits geschriebenen solltest du dir darüber im klaren sein, dass die Bundeswehr zuallererst Offiziere einstellt.
Das gilt so für den FlgDstLw nicht, hier steht klar der fliegerisch Auftrag im Vordergrund. Wer will schon einen Piloten als Führer einer kleinen Kampfgemeinschaft haben ::)
ZitatDarauf besteht kein Rechtsanspruch! Es kann also passieren, dass du vor oder nach deiner Ausbildung nicht als Pilot eingesetzt wirst.
Ganz so ist es auch nicht. Erstmal kann er vor seiner Ausbildung nicht als Pilot eingesetzt werden. Wie soll das denn funktionieren? Und dann: Er wird ja nicht für eine millionenteure Ausbildung eingesteuert, um dann Kaffee zu kochen.
Dann kommt dazu, dass er selbst im ungünstigsten Fall fliegen wird, denn Inübunghaltung bedingt auch Fliegen.
Klar gehören zu einem Pilot auch Zusatzaufgaben dazu. Er fliegt ja nicht 365 Tage jeden Tag.
Zitat von: Ralf am 21. September 2013, 20:34:58
ZitatZusätzlich zu dem bereits geschriebenen solltest du dir darüber im klaren sein, dass die Bundeswehr zuallererst Offiziere einstellt.
Das gilt so für den FlgDstLw nicht, hier steht klar der fliegerisch Auftrag im Vordergrund. Wer will schon einen Piloten als Führer einer kleinen Kampfgemeinschaft haben ::)
Welcome to reality...
Es sind schon Kameraden aufgrund geänderter Planzahlen vor und während der Ausbildung umgeplant worden. Auch auf Dienstposten als "Führer einen kleinen Kampfgemeinschaft"...
ZitatDarauf besteht kein Rechtsanspruch! Es kann also passieren, dass du vor oder nach deiner Ausbildung nicht als Pilot eingesetzt wirst.
Ganz so ist es auch nicht. Erstmal kann er vor seiner Ausbildung nicht als Pilot eingesetzt werden. Wie soll das denn funktionieren? Und dann: Er wird ja nicht für eine millionenteure Ausbildung eingesteuert, um dann Kaffee zu kochen.
Dann kommt dazu, dass er selbst im ungünstigsten Fall fliegen wird, denn Inübunghaltung bedingt auch Fliegen.
Klar gehören zu einem Pilot auch Zusatzaufgaben dazu. Er fliegt ja nicht 365 Tage jeden Tag.
[/quote]
Was ich meinte, war das man auch umgeplant werden kann (siehe oben).
Nein, nicht um Kaffee zu kochen; aber um Drohnen zu steuern, als JTAC durch Afghanistan zu touren, UN-Beobachter zu werden oder rückwärtsfliegend in der Transall Knöpfchen zu drücken.
Ich sage ja auch nicht, dass das immer passiert. Aber es kommt öfter vor als man denkt und ich habe schon zu viele Kameraden gesehen, die der Meinung sind, sie hätten ein Rechtsanspruch darauf immer ein Cockpit zu haben. BTW, der fliegerische Kompetenzerhalt (früher Inübunghaltung) wurde stark eingeschränkt.
Wir hatten schon Umplanungen. Ja. Insbesondere, als von Tornado auf Eurofighter umgeplant wurde.
Letztendlich waren aber die letzten absolut-gegen-den-Willen Umplanungen (und damit meine ich aus dem FlgDstLw heraus, also in einen anderen Werdegang) so um 2002/2003 mit 12 Klagen.
Dass man bei geänderten WaSys-Zahlen auch Gespräche führt und eine gemeinsame Lösung sucht und oftmals findet, kann ich aber schon behaupten.
Dass man als LFF auch mal für andere Tätigkeiten umgeplant wird, z.B. RPA-Führer oder STF gehört zum FlgDst (und so heißt ja der Dienstbereich) dazu. Von daher ja, man kann auch mal nicht "im Cockpit" Verwendung zwischendurch bekommen. Die Inübunghaltung ist da aber trotzdem gegeben.
Ich hab hier nen Kumpel am Platz ,der von Düse auf Heli umgeschult worden ist (NH90) .Nachdem das Programm auch mehr oder weniger zusammen gestrichen wurde hat er als OL gekündigt und sucht jetzt sein Glück im Zivilleben.
40-50 Stunden im Jahr ist nicht das ,was sich so mancher vorstellt vom Militärpilotendasein.
Aber "draußen" siehts nicht besser aus.
jeder ist seines Glückes eigener Schmied. Das gilt ganz besonders in der Fliegerei.
Zitat von: Ralf am 22. September 2013, 17:59:55
Dass man als LFF auch mal für andere Tätigkeiten umgeplant wird, z.B. RPA-Führer oder STF gehört zum FlgDst (und so heißt ja der Dienstbereich) dazu. Von daher ja, man kann auch mal nicht "im Cockpit" Verwendung zwischendurch bekommen. Die Inübunghaltung ist da aber trotzdem gegeben.
Mit dieser Aussage hast du deine vorherige Aussage selbst zu 100% widerlegt.
Es hilft auch allgemein niemandem, wenn du den FlgDst in seiner "erweiterten Definition" als Beispiel dafür anführst, dass "niemand umgeplant wird". Der Erstbewerber, der sich zwischen LH und Bw entscheidet, hat primär ne Cockpitverwendung im Blick. dass der Bereich FlgDst auch Intermezzi als Angehöriger von JFST auf dem Programm stehen, läuft dem Interesse der rein auf die Fliegerei fixierten Bewerber zuwider und deshalb müssen die das wissen, bevor sie bei dem Laden anfangen und später angesichts der Dienstgestaltung todunglücklich werden..
Und abgesehen davon, unabhängig vom "worst case scenario", bei dem der Jetpilot zum Führer der kleinen Kampfgemeinschaft "degradiert" wird: Soweit ich weiss hat selbst die Luftwaffe Strukturen, die Verwendungen als EO/StffChef, Zwischenverwendungen auf Stabsebene usw. vorsehen. Eine Inübunghaltung während ner Verwendung auf externen Dienstposten würde ich dem Bewerber nicht als win-Situation verkaufen, sondern als bittere Realität der militärischen Fliegerei. Da fliegt er dann halt nur noch lächerliche 30 Stunden im Jahr. Genauso wie die Survival-Lehrgänge, die der Bundeswehrpilot regelmäßig auffrischen muss, die der LH-Pilot bestenfalls aus Zeitungsartikeln kennt.
An der Aussage, dass die Bundeswehr in erster Linie Offiziere sucht, ist also objektiv rein garnichts auszusetzen...
ZitatGenauso wie die Survival-Lehrgänge, die der Bundeswehrpilot regelmäßig auffrischen muss,
Wer allerdings als Soldat Probleme mit Lehrgängen hat, die für seine Verwendung (hier Fliegen) notwendig sind, ist in diesem Beruf falsch.
Insoweit ist die Alternative "Bund oder LH" totaler Schwachfug - beim ersteren geht es um die Anwendung massiver Gewalt (hier aus der Luft), beim zweiten darum, Transportgut bei einem zivilen Unternehmen durch die Luft zu befördern.
Wer dann hier auf die Idee kommt - ist doch gleich, weil beide fliegen - der hat es nicht kapiert.
Zitat von: DerTommy86 am 22. September 2013, 23:16:06
An der Aussage, dass die Bundeswehr in erster Linie Offiziere sucht, ist also objektiv rein garnichts auszusetzen...
Wenn du dir beim Einstellungstest anschaust, wo bei der Entscheidung die Schwerpunkte gelegt werden beim OA TrD FlgDst und beim OA TrD "andere Verwendungen", wirst du Unterschiede feststellen. Deswegen sehe ich hier auf jeden Fall Unterschiede und bleibe dabei, dass beim FlgDst in erster Linie nicht der Offizier gesucht wird, sondern der LFF.
Versuch macht kluch. Hier können Sie allenfalls noch mehr Entmutigung abholen, weil Sie ja so ein suspekter Kerl sind der es gewagt hat sich zu verändern. Hören Sie also besser auf, zuviel online regeln zu wollen. Ab jetzt gilt:
- informieren was dieser Beruf bedeutet
- Nachmusterung beantragen
- bei Tauglichkeit bewerben
Ein Wort noch: überlegen Sie sich das gut mit dem LRT Studium. Das ist das härteste Fach beim Bund, an dem so mancher scheitert und eine Garantie auf Fortsetzung der Laufbahn gibt es in dem Fall nicht! Wenn Sie nicht wirklich sehr gut im mathematisch-technischen Bereich sind (von Null auf Master in 3,5 Jahren!), sollen Sie das Studium eher als Laufbahnhürde sehen und entweder einen leichteren Studiengang wählen oder auch die Variante ohne Studium in Erwägung ziehen (auch möglich: Offizier des militärfachlichen Dienstes, in manchen Staffeln sind das ohnehin die Meistflieger).
Ich kenne im übrigen einen Tornadopiloten der es sich aussuchen konnte, Lufthansa oder Bund, und der sagt die Lw-Tests fand er persönlich machbarer, weil geradliniger und nicht so vielschichtig wie bei LH. Vor den reinen Fähigkeitstests sollten Sie also keine Angst haben.
ZitatOffizier des militärfachlichen Dienstes
Um etwas Wasser in den Wein zu gießen: zum einen fliegen diese nicht auf allen Plattformen und zum anderen gibts es eine eklatant kleiner Quote für diesen Personenkreis und darüber hinaus ist das Laufbahnziel (Dienstgrad/Besoldunsggruppe) um einiges niedriger.
Zitat von: F_K am 23. September 2013, 08:06:48
ZitatGenauso wie die Survival-Lehrgänge, die der Bundeswehrpilot regelmäßig auffrischen muss,
Insoweit ist die Alternative "Bund oder LH" totaler Schwachfug - beim ersteren geht es um die Anwendung massiver Gewalt (hier aus der Luft), beim zweiten darum, Transportgut bei einem zivilen Unternehmen durch die Luft zu befördern.
Wer dann hier auf die Idee kommt - ist doch gleich, weil beide fliegen - der hat es nicht kapiert.
Ob Schwachfug oder nicht, ich halte das für eine Meinung, die von vielen Bewerbern vertreten wird. Umso mehr, da viele die Bundeswehr trotz Afghanistan nicht mit "echten" Einsätzen in Verbindung bringen. Und überhaupt ist es doch so, dass ein Großteil der Bewerber nicht den leisesten Hauch einer Ahnung hat, worauf sie sich einlassen. Da kommt vieles an Wissen und Erkenntnis erst durch den Sozialisierungsprozess, den man im Laufe der militärischen Ausbildung durchläuft.
Ähnlich läuft das bei dem Bewerber, der "hauptsache Fliegen" auf der Stirn stehen hat. Der bewirbt sich bei Bundeswehr und Lufthansa und nimmt den Job, der ihm angeboten wird.
ZitatWenn du dir beim Einstellungstest anschaust, wo bei der Entscheidung die Schwerpunkte gelegt werden beim OA TrD FlgDst und beim OA TrD "andere Verwendungen", wirst du Unterschiede feststellen. Deswegen sehe ich hier auf jeden Fall Unterschiede und bleibe dabei, dass beim FlgDst in erster Linie nicht der Offizier gesucht wird, sondern der LFF.
Selbstverständlich gibt es da Unterschiede. Die beruhen aber mMn eher darauf, dass beim Offz FlgDst das Fliegen die Grundlage ist und dass ein Großteil der Bewerber an dieser Hürde schon scheitert. Vor diesem Hintergrund legt man natürlich an den Pilotenbewerber andere Maßstäbe an, als an den Fallibewerber. Nichtsdestotrotz kommt der gemeine Truppendienstpilot auch in die Verlegenheit, sein Luftfahrzeug taktisch bewegen zu müssen, wie von F_K angesprochen auch mal Gewalt anwenden und Gewalt erfahren zu müssen und vor allem irgendwann Mal Führungsverantwortung übernehmen zu müssen. Fliegen ist hier die Grundlage, aber ab einer gewissen Ebene nicht mehr der Schwerpunkt.