Hallo! :)
Ich habe am 01.10 meinen Dienstantritt und in diesem Schreiben, wird mir als unverheirateter ohne Wohnung im Sinne des BUKG die UKV zugesagt.
Mir wurde immer gesagt, man bekommt ne UKV wenn man einen anerkannten Hausstand hat. Wieso bekomm ich also UKV?
Zudem ist mein Dienstantritt in eine Kaserne (25km), wo ich jedoch nur die 3 monatige GA mache. Danach bin ich in einer anderen Kaserne (95km) dir nächsten knappen 3 Jahre bis zum Feldwebel.
Jetzt die Frage, für welchen Umzug gilt die UKV? Also zu welcher Kaserne! Wie lang ist die Frist bis die Zusage verfällt?
Und als mein wichtigstes Anliegen, ich bin 22, wohn derzeit bei meinem Vater und brauche keine UKV! Ich würde die nämlich lieber in 3 Jahren in Anspruch nehmen, weil ich in 3 Jahren wenn ich Feldwebel bin über 25 Jahre alt bin und somit nicht mehr ein Anspruch auf eine Stube habe. Wenn also die Kapazitäten nicht vorhanden sind, muss ich mir eine Wohnung suchen und hätte verständlicherweise erst dann gerne die UKV zugesagt!
Ich hoffe es ist soweit verständlich? Kann ich das irgendwie ändern lassen?
Gruß
Die UKV ist quasi der Umzug aus ihrem Kinderzimmer in die Kaserne, die wird immer gegeben zum Dienstantritt wenn kein anzuerkennender Hausstand da ist.
Dann gibt es quasi einen Pauschalbetrag den ihnen hier vielleicht jemand nennen kann, ich aber nicht. Denke aber nicht das der Betrag all zu hoch ist.
Nein. Wenn Sie keinen anerkennungsfähigen Hausstand haben bekommen Sie UKV- Zusage. Das bedeutet in Ihrem Fall die Umzugskostenpauschale (keine Ahnung wie hoch die aktuell ist). Irgendwann gründen (!) Sie dann einen Hausstand und lassen ihn anerkennen und von da ab bekommen Sie Trennungsgeld bei zeitweiligen Kommandierungen und UKV (regelmäßig) bei dauerhaften Versetzungen. Hier gibt es dann noch Ausnahmen.
Irgendwo um die 100 Euronen liegt der.
Vielen dank für eure Antworten! Hat mich schonmmal weiter gebracht! Die pauschale werde ich nicht geltend machen, weil ich nur eine Tasche packe und mit meinem Auto in die Kaserne fahre. ;D
Zitat von: wolverine am 17. September 2013, 19:58:53
Irgendwann gründen (!) Sie dann einen Hausstand und lassen ihn anerkennen und von da ab bekommen Sie Trennungsgeld bei zeitweiligen Kommandierungen und UKV (regelmäßig) bei dauerhaften Versetzungen. Hier gibt es dann noch Ausnahmen.
Okay. Wenn ich also in 3 Jahren weiß, ich bleib voraussichtlich in der Kaserne und ich bekomm keine Stube, zieh ich in eine eigene Wohnung. Muss ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen oder kann ich davon ausgehen, dass die Wohnung ohne Probleme anerkannt wird?
Was ist aber, wenn ich in 3 Jahren in eine eigene Wohnung ziehe, die nicht direkt am Standort ist sondern ca. 90 km entfernt? Wird die auch anerkannt? Oder ist das zu weit weg?
Mensch, hät ich mal vor Bewerbung eine eigene Wohnung gehabt. :( :D
ZitatDie pauschale werde ich nicht geltend machen
Dann verzichten Sie auf mehrere 100€. Sehr löblich :D
Dann hättest du die Kosten die ganze Zeit zu tragen und wo ist da der Vorteil?
Warum denkt jeder, Trennungsgeld wäre ein 13./14. Gehalt?
Über die ganze Thematik bekommst du auf Nachfrage auch Infos durch dein Bundeswehrdienstleitungszentrum. Vorab lesen kannst du in der Trennungsgeldverordnung, diese ist auch im Internet zu finden.
Zitat von: Firli am 17. September 2013, 20:34:01
ZitatDie pauschale werde ich nicht geltend machen
Dann verzichten Sie auf mehrere 100€. Sehr löblich :D
Bei mir steht die Zusage ebenfalls im Schreiben. Nur wie mach ich Kosten geltend, wenn ich wie der TE nur eine Tasche packe und mit dem Auto zum Dienstantritt fahre? Also, man hat ja keine direkten Kosten weil man nicht sein Bett, Schrank etc. per Unternehmen in die Stube der Kaserne bringen lässt. Das versteh ich nicht. :o
Zitat von: Lestrade am 17. September 2013, 21:02:04
Zitat von: Firli am 17. September 2013, 20:34:01
ZitatDie pauschale werde ich nicht geltend machen
Dann verzichten Sie auf mehrere 100€. Sehr löblich :D
Bei mir steht die Zusage ebenfalls im Schreiben. Nur wie mach ich Kosten geltend, wenn ich wie der TE nur eine Tasche packe und mit dem Auto zum Dienstantritt fahre? Also, man hat ja keine direkten Kosten weil man nicht sein Bett, Schrank etc. per Unternehmen in die Stube der Kaserne bringen lässt. Das versteh ich nicht. :o
Dito. :o Wäre über eine Antwort dankbar.
Deshalb gibt es ja die Pauschale. Wie Sie die geltend machen, sagt Ihnen der Rechnungsführer bei seiner Unterrichtung.
Es ist irrelevant ob Sie ihren Hausstand mitnehmen(was ja schlecht möglich ist).
Der Dienstantritt z.b. zur Grundausbildung wird als "Umzug" gewertet. Sie müssen keine Quittungen einreichen von irgendwelchen Umzugsunternehmen oder ähnlichem. Das meinten Sie z.b. an Kosten die Sie geltend machen können nehme ich an.
Nach der GA erfolgt ja in den meisten Fällen der Dienstantritt in der Stammeinheit was wieder als "Umzug" angesehen wird. Also wieder UKV bekommen.
Am einfachsten wird es sein wenn Sie erst einmal Ihren Dienstantritt hinter sich bringen und dann beim Unterricht vom ReFü aktiv zuhören und verstehen!!!
Danke Firli, das haben Sie richtig angenommen! Genau den Umstand meinte ich. :) Danke Klaus!
Hab es verstanden! Werde dann erstmal den Dienstantritt abwarten und selbstverständlich aufmerksam bei allem Folgenden zuhören! ;) :D
Dafür gibt es ja Au h die Kameraden ReFü's.
Die besuchen da die neuen Kameraden in der Grundausbildung erzählen nen bissel Zeuch und nach dem Unterricht haben es trotzdem gefühlt 85% nicht verstanden.
Zitat von: Rollo83 am 17. September 2013, 21:41:33
Dafür gibt es ja Au h die Kameraden ReFü's.
Die besuchen da die neuen Kameraden in der Grundausbildung erzählen nen bissel Zeuch und nach dem Unterricht haben es trotzdem gefühlt 85% nicht verstanden.
Sollt es so sein, gibt es ja noch die gute alte "Handmeldung" und ansonsten klopft es an der Tür der Refü's! :D