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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Brauweiler am 18. September 2013, 14:17:46

Titel: Belehrung Ärztlicher Dienst
Beitrag von: Brauweiler am 18. September 2013, 14:17:46
Hallo liebe Comunity ich war vor paar Tagen bei der Eignunsprüfung und habe dort eine Behlerung unterschrieben wo auch drin steht "Ich bin heute darüber eingehend belehrt worden, [...] meine Einstellung als Soldat auf Zeit nur erfolgen kann, wenn bis zum Einstellungstermin eine vollständige Sanierung meines Gebissen durchgeführt wurde, d.h. alle schadhaften Zähne behandelt und vorhandene Lücken geschlossen wurden. Eine kieferorthopädische Behanglung muss abgeschlossen sein." bekommt das jeder oder nur leute mit Zahnproblemen war nähmlich vor der Eignungsprüfung beim Zahnarzt und habe alles machen lassen, habe auch sonst kein Zettel bekommen wo drin steht was gemacht werden muss. Ich weiß ich hätte da fragen sollen war aber ein wenig nervös und habe das erst zuhause alles in ruhe gelesen und gesehen sorry ^^

Habe eine lücke hinten bei den Backenzähnen wurde mir ein zahn gezogen aber mein zahnarzt sagt das ist nicht schlim ist alles verheilt und gibt keine wunden oder schmerzen ist auch nicht sichbar oder ähnliches.
Deshalb meine frage muss ich mir da jetzt ein implantat rein setzten lassen oder kann ich das so lassen?

Bin als SaZ für 4 Jahre Manschafter als A540 in Seedorf eingeplant.


Lg.Karsten
Titel: Antw:Belehrung Ärztlicher Dienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 18. September 2013, 14:25:27
Wenn Sie weder etwas in Ihrem Gebiss reparieren lassen müssen, noch eine kieferorthopädische Behandlung durchführen lassen, ist diese Belehrung - wenn sich an diesem Zustand nichts ändert - für Sie ohne Belang. Diese Belehrung erhält jeder, der eingestellt wird.

Umgekehrt: Wenn Sie bis zu Ihrem Dienstantritt Probleme mit Ihren Zähnen bekommen, dann müssen Sie - wenn dies zeitlich noch machbar ist - bis dahin deren Behandlung abgeschlossen haben.
Titel: Antw:Belehrung Ärztlicher Dienst
Beitrag von: BulleMölders am 18. September 2013, 15:16:23
Auch wenn Momentan keine Probleme da sind, heißt das ja nicht das zwischen jetzt und dem Dienstantritt keine mehr auftreten können.
Treten welche auf, dann gilt das hier:
Zitat von: miguhamburg1 am 18. September 2013, 14:25:27
Wenn Sie bis zu Ihrem Dienstantritt Probleme mit Ihren Zähnen bekommen, dann müssen Sie - wenn dies zeitlich noch machbar ist - bis dahin deren Behandlung abgeschlossen haben.
Titel: Antw:Belehrung Ärztlicher Dienst
Beitrag von: Brauweiler am 18. September 2013, 17:29:16
Alles klar also wenn die ein während der Musterung probleme gefunden hätten die gemacht werden müssen hätten sie mir direkt mit geteilt was genau gemacht werden muss stimmts?

Wenn natürlich neue probleme auftretten wird das gemacht war mir nur nicht sicher ob der Zahn der fehlt jetzt ein problem ist.


Vielen dank für eure hilfe besonders die schnelle :)
Titel: Antw:Belehrung Ärztlicher Dienst
Beitrag von: ulli76 am 18. September 2013, 18:04:34
Nein- denn bei der Musterung schaut kein Zahnarzt auf die Beisserchen.

Wenn du jetzt beim Zahnarzt warst und der keinen Handlungsbedarf festgestellt hat, dann passt das für die Einstellung.
Ein fehlender Backenzahn ist kein Problem sofern die Wunde verheilt ist.
Titel: Antw:Belehrung Ärztlicher Dienst
Beitrag von: marcel1976 am 19. September 2013, 19:38:10
Wie hat man mir bei der Musterung gesagt: Mit fehlenden Zähnen hat die Bundeswehr kein Problem, nur mit Löchern und schwarzen Zähnen  ;D