Folgende Situation:
Wohne zurzeit in einem Dorf, wo nur jede Stunde ein Bus fährt und es keine direkte Zugverbindung gibt.
Deshalb habe ich beschlossen mir, wenn ich beim Bund bin und Geld bekomme eine eigene Wohnung in Köln zu kaufen. (Von dort aus komme ich auch besser ins Saarland, wo ich stationiert bin).
Ich bin zurzeit 18 und mache die Grundausbildung als Fallschirmjäger.
Meine Frage ist jetzt; Inwiefern werde ich beim bezahlen der Wohnung von der Bundeswehr unterstützt? Bzw werde ich überhaupt Hilfe bekommen?
Der Umzug hat ja im Prinzip etwas mit dem Standort zu tun, da ich von da aus viel mobiler bin.
Wohne zurzeit halt bei meiner Mutter und ihrem Freund.
Ich hoffe ihr wisst weiter.
Zitat von: Lukas v.U. am 19. September 2013, 02:45:40
Inwiefern werde ich beim bezahlen der Wohnung von der Bundeswehr unterstützt?
Wehrsold
Ja, dass ich Wehrsold bekomme ist schon klar.
Die Wohnungen sind aber in Köln halt nicht günstig und ich will auch nicht in irgendein Assi-Viertel ziehen.
Und etwas zum leben will man natürlich auch haben.
Die Antwort von Firli deckt Ihre Frage voll ab.
Wegen dem Rest: Keine Arme--->Keine Kekse ;D
Man könnte ja auch mal konkret antworten, bspw:
"Nein, du bekommst keine Zuschläge"
"Wenn das & das, dann bekommst du das & das"
"Ja, du bekommst Zuschläge"
Am Infotag wurde uns gesagt, dass die Bundeswehr teile der Kosten einer eigenen Wohnung übernehmen.
Also war das nur "lock-gelabere" ?
Zitat von: Lukas v.U. am 19. September 2013, 02:45:40
Deshalb habe ich beschlossen mir, wenn ich beim Bund bin und Geld bekomme eine eigene Wohnung in Köln zu kaufen.
Inwiefern werde ich beim bezahlen der Wohnung von der Bundeswehr unterstützt? Bzw werde ich überhaupt Hilfe bekommen?
Der Kauf einer Wohnung ist Ihre Ureigenste Privatsachen und deshalb werden Sie dafür keinerlei Unterstützung von der Bundeswehr erhalten.
@ Lukas:
... nur mal so als Ratschlag - wer eine Immobilie kaufem möchte, sollte so ca. 20 bis 30% des Kaufpreises BAR zahlen können (d. h. verfügbar haben - die eigentliche Zahlung erfolgt unbar).
Wenn Du also nicht über (schätzen wir mal) 30.000 Euro verfügst, vergiss die Idee Wohnungskauf in Köln schnell wieder.
Lediglich als FWDLer kannst Du einen Zuschuß zu MIETE erhalten (lies im USG Gesetz nach), aber es gibt keinen Zuschuß für einen Wohnungskauf (da dies Vermögensbildung ist).
Ich kann nicht genau sagen ob es diese Unterstützung noch gibt. Zu meiner Zeit (1996 und 2000) gab es die Möglichkeit einen Gehaltsvorschuss von 5000,- DM zu beantragen. Diesen gab es bei Erstbezug einer anerkannten Wohnung, bei Heirat und bei Geburt des ersten Kindes. Gab noch einige andere Voraussetzungen (z.B. Restdienstzeit, eine evtl. Restschuld aus einem Gehaltsvorschuss usw.). Der Betrag war zinsfrei und wurde mit den Bezügen verrechnet (ich meine 250,- DM/Monat). Vielleicht kann einer der Aktiven genaueres sagen!!!
Ja gibt es noch aber mit Sicherheit nicht für den Kauf einer Immoblie.
Wie sie schon sagten für zB einen Umzug oder eventuelle Neuanschaffungen für die Wohnung wie zB Möbel. Diese ganze Sache ist schon strikt begrenzt.
Lieber Abt.Fw -
Thema verfehlt, setzen, 6. ;D
Der TE ist FWDL - er bezieht kein Gehalt, also auch kein Gehaltsvorschuss.
Lieber F_K,
wäre meine erste 6 in meinem Leben! :)
Da ich in keinem Satz etwas über den Status des TE lesen konnte (mit Brille evtl. schon) bzw. meine hellseherischen Fähigkeiten noch schlechter sind als meine Phantasie, gehe ich von einem SaZ aus.
Aber sollte er FWDL sein, dann haben Sie natürlich recht! :-\
Zitat von: Abt.Fw am 19. September 2013, 10:27:07
Lieber F_K,
wäre meine erste 6 in meinem Leben! :)
Da ich in keinem Satz etwas über den Status des TE lesen konnte (mit Brille evtl. schon) bzw. meine hellseherischen Fähigkeiten noch schlechter sind als meine Phantasie, gehe ich von einem SaZ aus.
Aber sollte er FWDL sein, dann haben Sie natürlich recht! :-\
Genau. Die Frage von @Firli wurde ja noch nicht beantwortet:
ZitatReines Interesse: SaZ(welche Laufbahn) oder FWDL ?
Lieber KlausP und Abt.Fw ...
ZitatIm Krieg ist die Hälfte aller Meldungen falsch, die andere bedarf intensiver Nachforschungen
Quelle: Frei nach Clausewitz
Aber:
ZitatJa, dass ich Wehrsold bekomme ist schon klar.
ZitatAm Infotag wurde uns gesagt, dass die Bundeswehr teile der Kosten einer eigenen Wohnung übernehmen.
.. sind für mich ausreichende Hinweise auf den Status des TE - immerhin zwei "Meldungen" von einem unbekannten User in die gleiche Richtung - 80% Trefferwahrscheinlichkeit.
Ok, ich hebe die weiße Flagge......
.....obwohl ich bezweifle, dass der TE den Unterschied zwischen "Wehrsold" (für FWD und Wehrübende) und "Besoldung" (für SaZ un BS) kennt!!!
The rest is silence!!! ;)
Zitat von: Abt.Fw am 19. September 2013, 10:41:38
Ok, ich hebe die weiße Flagge......
.....obwohl ich bezweifle, dass der TE den Unterschied zwischen "Wehrsold" (für FWD und Wehrübende) und "Besoldung" (für SaZ un BS) kennt!!!
The rest is silence!!! ;)
Manchmal und bei manchen usern ist es auch besser so. ::)
Naja das Wort "Wehrsold" hab ich ihm ja praktisch in den Mund gelegt. Bin von FWDL ausgegangen ;D
Und "Infotage" gibt es ja mittlerweile bei jedem Arbeitsamt.
Wenn dann die Vermutung von Abt.Fw. zutrifft bringt uns das wieder an den Punkt: Welcher Status?Welche Laufbahn wenn SaZ?
Die frage ist doch hinreichend beantwortet ... wenn FWDL, dann Mietzuschuss gem. den Bestimmungen des USG, wenn SaZ mit anerkannt eigenen Hausstand, die Leistungen nach dem BUKG, wenn die Wohnung innerhalb des Einzugsbreich, sprich 30 km Luftlinie liegt ... Köln -Lebach sind aber definitiv mehr als 30 km Entfernung, also keine UKV.
Sprich, kein Geld für nichts ...
Ob Besoldung oder Wehrsold ist doch nur noch von akademischem Interesse.
Wenn ich da noch ne Frage in den Raum werfen darf: Ist es nicht so das für alles andere als eine "kleine Einzimmerwohnung bzw gewissen qm" nichts bezahlt wird. Und für Möbel halt auch nur für grundlegende Möbel(Bett) und auch hier in der Summe eingeschränkt. Wurde mir vorhin von einem meiner Uffze so erklärt der das wohl mal so machen wollte. Begründung: " Damit die ganzen ***** nicht auf die Idee kommen die Bundeswehr bläst ihnen Kohle in den Allerwertesten für eine Luxuswohnung die sie sich dann mit Designermöbeln einrichten"
Man bekommt was einem zusteht (wenn man es ggfs. beantragt hat). Was man damit macht ist jedem selbst überlassen. Legt man also z. B. das
Zitat von: Firli am 19. September 2013, 04:55:22
ZitatWenn die Wohnung mindestens sechs Monate vor Dienstantritt bewohnt wurde kann die volle Miete (aber nicht mehr als 298,59 EUR) übernommen werden.
Wenn die Wohnung kürzer als sechs Monate vor Dienstantritt bezogen wurde kann 70% der Miete bezahlt werden (aber nicht mehr als 209,12 EUR ).
zu Grunde, kann man sich natürlich ein Penthouse für 5.000 €/ Monat mieten, bekommt aber nicht mehr.
... dieser "Uffz" ist offensichtlich bar jeder Sachkenntnis.
Zitat von: Lukas v.U. am 19. September 2013, 02:45:40
Folgende Situation:
Wohne zurzeit in einem Dorf, wo nur jede Stunde ein Bus fährt und es keine direkte Zugverbindung gibt.
Deshalb habe ich beschlossen mir, wenn ich beim Bund bin und Geld bekomme eine eigene Wohnung in Köln zu kaufen. (Von dort aus komme ich auch besser ins Saarland, wo ich stationiert bin).
Ich bin zurzeit 18 und mache die Grundausbildung als Fallschirmjäger.
Meine Frage ist jetzt; Inwiefern werde ich beim bezahlen der Wohnung von der Bundeswehr unterstützt? Bzw werde ich überhaupt Hilfe bekommen?
Der Umzug hat ja im Prinzip etwas mit dem Standort zu tun, da ich von da aus viel mobiler bin.
Wohne zurzeit halt bei meiner Mutter und ihrem Freund.
Ich hoffe ihr wisst weiter.
will ne Wohnung weit vom Standort weg kaufen und will das vom Bund gesponsored haben. Aber natürlich ne Wohnung mit Nivea und keine Assel-Unterkunft. ...
Nasenbäralarm ......
vor allem kaufen...
Dem Herr ist anscheinend mieten zu billig....
Es war schon spät, ich meine natürlich mieten...
Am 1.10 werde ich eingezogen und ich mache nur FWGD
Und für die kurze Zeit wollen Sie sich eine Wohnung 2h Autofahrt von der Kaserne entfernt mieten? Warum nicht nach Saarbrücken oder direkt an den Standort. Nehme an Ihre AGA Einheit ist in Zweibrücken. Bleiben Sie danach dort oder geht es nach Lebach,Merzig,etc? Sind zwar keine Großstädte aber doch recht schöne Gegend da.
.. halten wir also fest:
- FWDL ( @ KlausP: Manchmal haben diese bestimmten User auch noch "Recht"... )
- Antritt FWDL am 1. 10. -> also unter 6 Monate
-> Insoweit nur Erstattung der Miete (Höchstgrenzen beachten) zu 70%.
.. und wenn nach Köln umgezogen wird, sinkt auch der Mobilitätszuschlag und eine "Heimfahrt" nach "Muttern" ist nicht mehr kostenlos.
Jeder ist seines Glückes Schmied.
ZitatMobilitätszuschlag
Den gibts nicht mehr.
Zitat von: F_K am 19. September 2013, 14:25:21
.. und wenn nach Köln umgezogen wird, sinkt auch der Mobilitätszuschlag und eine "Heimfahrt" nach "Muttern" ist nicht mehr kostenlos.
Jeder ist seines Glückes Schmied.
FWDL bekommen meines Wissens nach eine Bahnkarte, insofern ist dort die Heimfahrt kostenlos.
Wer meint unbedingt eine Wohnung mieten zu müssen soll dies tun auf seine Kosten
Unter 6 Monate wird anteilig ein Mietzuschuss gewährt.
Wohnung ist dann also Dein Privatvergnügen.
Zumal noch eine preiswerte wenn nicht konstenlose Übernachtungsmöglichkeit in der Kaserrne angeboten wird.
Lieber Flexscan:
Zitatwenn nicht konstenlose Übernachtungsmöglichkeit
Klar, FWDLer übernachten kostenlos in der Truppenunterkunft.
ZitatFWDL bekommen meines Wissens nach eine Bahnkarte, insofern ist dort die Heimfahrt kostenlos.
Klar, so ja auch von mir geschrieben.
Wenn er allerdings bis "Mutti" 700 km hat, und dann nach Köln umzieht, ist die kostenlose Fahrt nur bis Köln - die ggf. dann noch fehlenden 500 km nach "Mutti" muss er dann selber zahlen.
Insoweit war mein
ZitatJeder ist seines Glückes Schmied.
dahin gezielt, das hier genau zu rechnen und alle Optionen zu bedenken sind - "nur" wegen 70% Zuschuss eine Mietwohnung zu nehmen kann ein teures Vergnügen werden ...
Alles klar Danke.
nu is der Groschen gefallen.
Ich habe immernoch keine klarheit..
Folgende Fakten:
- Ich wohne zurzeit in einem Dorf, indem jede Stunde ein Bus fährt
- Ich habe vor nach Köln zu ziehen (Würde niemals runter ins Saarland ziehen!)
- Ich will mir eine günstige Wohnung für max. 500€ suchen (Damit ich dann am Wochenende, wenn ich daheim bin nicht im Dorf rumlümmeln muss)
- Nach der Bundeswehr will ich auch weiter dort wohnen bleiben, da ich unabhängiger werden möchte und keine Lust auf das leere Dorf habe
- Ich mache vorraussichtlich 10 Monate GWD, erstmal Zweibrücken und dann Lebach
- Ich müsste mir die Wohnung erst noch suchen, das heißt ich würde sie erst mieten wenn ich schon beim Bund bin
- Zugfahrt bekomme ich von Köln aus bezahlt, da in meinem Dorf keine Züge fahren müsste ich die Busfahrt wohl selber zahlen (Ist auch eine ganze Stunde bis zur Bahn)
Mein Konkrete Frage ist jetzt einfach:
Werde ich die Miete komplett selber zahlen, von den 777€ die ich am Anfang bekomme oder bekomme ich da Unterstützung von der Bundeswehr? (Selbst wenn es 100€ wären, würde mir das schon reichen)
Lebach...darf ich fragen welche Kompanie? 8)
6./FschJgBtl 263
Ja das ist Ihre AGA Einheit in Zweibrücken. Ich meinte danach ;)
Ich habe mir gerade den Spaß gemacht und die Strecke Köln - Lebach mit Öffentlichen Verkehrsmitteln gesucht: zwischen 9 und 11 Stunden!
Achso, danach bin ich in Lebach
ZitatMein Konkrete Frage ist jetzt einfach:
Werde ich die Miete komplett selber zahlen, von den 777€ die ich am Anfang bekomme oder bekomme ich da Unterstützung von der Bundeswehr? (Selbst wenn es 100€ wären, würde mir das schon reichen)
Die Bundeswehr zahlt gar nichts für Ihre Wohnung. Einen Mietzuschuss können Sie bei Ihrer für den Wohnort zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde geltend machen. Ob Ihnen da etwas zusteht, können Sie im Unterhaltssicherungsgesetz (USG) nachlesen.
Zitat- Zugfahrt bekomme ich von Köln aus bezahlt, da in meinem Dorf keine Züge fahren müsste ich die Busfahrt wohl selber zahlen (Ist auch eine ganze Stunde bis zur Bahn)
Dann können Sie sich die Kosten für den Bus oder unter Umständen auch für ein Taxi von dem Ihrem Wohnort nächstgelegenen Bahnhof nach Hause unter Vorlage der Fahrscheine oder Quittungen erstatten lassen. dazu wird Sie aber dann Ihr zuständiger rechnungsführer unterrichten.
Zitat von: Lukas v.U. am 20. September 2013, 16:12:34
Achso, danach bin ich in Lebach
Ja das ist mir klar. Und in welcher Kompanie in Lebach? 1./261 , 2./261, etc ????