Hallo zusammen. Ich habe derzeit bei einem Unternehmen einen abrufvertrag sprich ich springe da gelegentlich am Wochenende ein, sofern Bedarf besteht. Nun werde ich vermutlich ab April 2014 einen FWD ableisten. Mein jetziger Vertrag geht bis Mitte nächsten Jahres, stellt das in irgendeiner Weise ein Problem dar?
Es wäre eine erlaubnispflichtige Nebenbeschäftigung. Fragen Sie Ihren Disziplinarvorgesetzten wie er das sieht.
Auch wenn ich dieser Tätigkeit nicht nachgehe, sondern lediglich noch das Vertragsverhaeltnis besteht?
Dann hätten Sie das Problem die Tätigkeit genehmigen zu lassen wenn Sie evtl. kurzfristig abgerufen würden. Solange Sie definitiv nichts machen und keine Leistungen beziehen, müssen Sie auch nicht machen. Wenn man Sie aber Freitags fragt ob Sie evtl. am Sonntag einspringen können, müssten Sie absagen weil Sie das nicht mehr genehmigt bekämen.
Einfacher ist es also, sich das nach der Grundausbildung genehmigen zu lassen.
Alles klar, vielen dank für die rasche Antwort! :)