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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: VC93 am 21. September 2013, 22:02:46

Titel: Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: VC93 am 21. September 2013, 22:02:46
Mahlzeit,

in meiner Kaserne (München) sind zurzeit am Wochenende die Sportanlagen gesperrt, vorher konnte man sich den Schlüssel bei der Wache abholen.
In dem schreiben das in den Turnhallen hängt steht.

Aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzerordnung ist das benutzen der Sporthallen bis auf weiteres am Wochenende nicht gestattet.

Ist sowas zulässig?
Hier sind in den beiden Kasernen die Krafttraum + Sporthalle nutzen am Wochenende locker ~ 500 Soldaten.

Danke schonmal im Voraus.
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: wolverine am 21. September 2013, 22:19:00
Was ist denn konkret passiert. Waren an dem Befehl die VPen beteiligt? ;
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: VC93 am 21. September 2013, 22:31:27
Das ist keinen so genau bekannt, man munkelt von sexuellen Handlungen. Nebenan ist ja auch die SanAk.
Also der Personalrat in unserer Kaserne (beide Kasernen teilen sich die Sportanlagen) wusste von nichts.
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Beitrag von: wolverine am 21. September 2013, 22:34:37
Tja ...
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: apollo98 am 21. September 2013, 22:45:33
Da frag ich mich, ob denn in der Nutzerordnung steht, dass man in der Sporthalle keine sexuellen Handlungen vollbringen darf....das wäre ja grob....

Müsste ja drin stehen, da gegen die Hausordnung verstoßen wurde. Dann breitet die SanAk wohl ihren Puff bereits aus. 
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: Firli am 21. September 2013, 23:09:09
Wuhuu bin bald in München  ;D  8)
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: Andi am 21. September 2013, 23:59:50
Die Frage war nach der Zulässigkeit, die Antwort kurz und knapp: natürlich ist das zulässig. Wieso sollte es das denn nicht sein? Wo steht denn, dass ein Soldat am Wochenende Anspruch darauf hätte dienstliche Sportstätten zu nutzen? Ist übrigens in vielen Kasernen so.

Gruß Andi
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: VC93 am 22. September 2013, 00:26:20
Darum gings mir, dankeschön!
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: wolverine am 22. September 2013, 08:40:54
Trotzdem sollte man prüfen ob der Befehl nicht mitbestimmungspflichtig ist und ob sich daran gehalten wurde. Sonst wäre er formal rechtswidrig.
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: BSG1966 am 22. September 2013, 21:37:04
Zitat von: VC93 am 21. September 2013, 22:31:27
Nebenan ist ja auch die SanAk.

Was soll das denn heißen :D
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: Paramedic am 22. September 2013, 21:42:22
(http://relatie.blog.nl/files/2010/09/boring-sex.jpg)
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. September 2013, 08:07:25
Die Sportstätten und -anlagen der Bundeswehr dienen schlicht und ergreifend der dienstlichen Nutzung für die Sportausbildung. Im Rahmen der Vorschriften kann der zuständige Kasernenkommandant die private Nutzung außerhalb der Dienstzeit mit entsprechenden Auflagen (v.a. bezüglich der Nutzung beweglicher Gerätschaften, Herstellung des Verschlusses nach Nutzzung, Vorhandensein eine fachlich geeigneten Aufsicht etc.) genehmigen. Hierüber erlässt er dann eine Nutzungsanweisung, der der örtliche Personalrat zustimmt. In dieser Nutzungsanweisung wird dann auch festgelegt, was bei Verstößen geschieht. Dieses durchzusetzen, ist Aufgabbe allein des KasKdt, für die er den Personalrat nicht beteiligen muss.
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: VC93 am 23. September 2013, 16:56:55
Super, danke für die ausführliche Antwort miguhamburg!
Dann muss ich meine Diskomuskeln wohl im McFit aufpumpen.
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: wolverine am 23. September 2013, 17:23:18
Man kann das meines Erachtens nach anders sehen.
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: Flexscan am 23. September 2013, 17:58:44
Zitat von: VC93 am 23. September 2013, 16:56:55
Dann muss ich meine Diskomuskeln wohl im McFit aufpumpen.

hatte eben McDoof gelesen und mich allen ernstes gefragt, was den die Kalorienfabrik und ne Muckibude gemein haben.... 8)
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: mailman am 23. September 2013, 18:01:05
Kooperation, erst spachteln, dann pumpen ;D
Und zum Duschen gehts in Mc-Clean.

Vom McFit würde ich persönlich eher abraten, aber das ist sicher regional abhängig, was sich da so rumtreibt.
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Beitrag von: apollo98 am 23. September 2013, 18:22:18
Ich glaube die Kundschaft ist überregional ähnlich....ich würde dort keinen Fuß rein setzen.
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. September 2013, 18:36:50
Lieber Wolverine, das, was Sie erwähnten und verlinkten, ist aber ein vollkommen anderes Paar Schuhe. Dass die Vertrauenspersonen zu beteiligen sind, wenn aus dem "Heimbetriebsfonds" Mittel für die Anschaffungen von Büchern, Spiele(konsolen) o.ä. erfolgen sollen, steht vollkommen außer Frage. Die Nutzung von Ausbildungseinrichtungen in der dienstfreien Zeit wird von der von Ihnen beschriebenen Bestimmung allerdings nicht erfasst. Denn im Gegensatz zu solchen Maßnahmen steht bei Sporthallen und anderen Ausbildungseinrichtungen der Dienstherr bei Überlassung regelmäßig u.a. aus Fürsorgegründen in der Aufsichtspflicht, um Unfallgefahren aufgrund unsachgemäßer Nutzung zu vermeiden etc. Im Übrigen werden Sportstätten nicht zur Betreuung von Soldaten, sondern zur Ausbildung derselben errichtet/bereitgestellt.
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. September 2013, 18:50:21
Weil ich vergaß, dies zu erwähnen: Die hier gestellte Frage wird in der Standortdienstvorschrift geregelt. Sie fällt in alleinige Zuständigkeit des jeweiligen Kasernenkommandanten. Insofern - noch einmal bekräftigt, was Andi erwähnte: Die Maßnahme, die Sporthalle für die nichtdienstliche Nutzung durch Soldaten in der Freizeit zu sperren, ist dann rechtens, wenn sie aufgrund von Verstößen gegen die Nutzungsbedtimmungen erfolgte. Ist letztlich Dasselbe, als wenn einSoldst seinen PKw außerhalb der Kaserne abstellen muss, weil ihm die Parkerlaubnis wegen Verstoßes gegen die Parkbestimmungen entzogen wird.
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: A-Bomb am 23. September 2013, 19:41:10
Zitat von: apollo98 am 23. September 2013, 18:22:18
Ich glaube die Kundschaft ist überregional ähnlich....ich würde dort keinen Fuß rein setzen.

Ich hab eins bei mir in der Ecke, welches recht edel ist. Ohne Proletenpublikum und sauberes angenehmes Ambiente.
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: VC93 am 23. September 2013, 21:56:07
Mir gehts eher darum meine Oberarme zu optimieren, dafür tuts das McFit allemal.
Danke nochmal für die detaillierten Antworten :)
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: itschie am 24. September 2013, 02:20:12
Wenn man weiß was man will ist MC-Fit ausreichend, will man aber wirklich eine Fitnessberatung usw. sollte man schon zu einen ordenlichen Studio gehen! Ich weiß überall sind schwarze Schafe und ich will den ein oder anderen Trainer bei Mc Fit auch nicht sein Wissen absprechen die er trotz Kettensystem weitergibt an die Trainierenden aber nach meiner Erfahrung ist das wohl der Ausnahmefall.
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: VC93 am 24. September 2013, 18:14:29
Ich hab auch ne B-Lizenz, trotzdem bin ich Discopumper. :D
Der ein oder andere Sporthallenwart hat jedoch wirklich mehr Ahnung als das Personal vom McFit, zumal es in meiner Filiale gar keine Trainer in menschlicher Form gibt.
Titel: Antw:Sperrung der Sportanlagen - zulässig?
Beitrag von: mailman am 24. September 2013, 18:37:24
Ich bin auch lieber bei nem kleinen Studio da Mc Fit bei uns eher vn Proleten bevölkert wird.

Den Luxus von Sensei der auch Sportmediziner war trainiert zu werden hab ich ja leider nicht mehr.