Hallo ich bin der Buschi,
ich habe am 01.10 meinen DA als FA. Nun bau ich mir natürlich in Gedanken bereits den Ablauf der nächsten Monate auf, Finanziell sowie auch Absicherung Versicherungen usw.
Nun stellt sich mir die Frage wie sicher überhaupt die Einstellung ist? Also wenn man jetzt vor DA noch eine unerwartete OP hatte oder ein Finger verliert ne schwere Krankheit hat wird man untauglich und am DA nach Haus geschickt. Aber sonst ist das sicher?
Zweitens, der Einplaner meinte ich bekomme nach DA eine SÜ1 hat er es genannt. Über das Forum habe ich auch rausgefunden was dahinter steckt! :)
Nun hab ich aber ein bisschen bammel, weil ich vor über ein Jahr en eingestelltes Verfahren "Warenbetrug/Betrug" in meine Staatsanwaltschaftlichen Akte bekommen habe! Jedoch wurde es eingestellt und ich wurde nicht verurteilt!
Können die Erfahrenen mir eine Einschätzung geben ob das als Sicherheitsrisiko gelten wird? Das wäre mein Albtraum... :( und wenn ich das dort angebe, sollte ich gleich mit angeben das ich gern ein Gespräch darüber hätte? Wenn man das erklärt sieht es bestimmt nicht so schlimm aus wie nach Aktenlage.
Hiiiiiilfeee :( habe sonst keine Einträge! Keine Schulden!
Sie haben in Ihren Unterlagen sicher ein Schriftstück auf welchem steht, dass Gesundheitsveränderungen umgehend dem zuständigen Karrierecenter oder einer anderen Dienststelle zu melden sind?! Dann sollte man sich daran auch halten. Und ja: Wenn die Veränderung zum Nachteil und entsprechend gravierend ist, kann es auch noch nichts werden mit der Einstellung.
Weswegen wurde das Verfahren denn eingestellt? Wegen erwiesener Unschuld oder gegen Geldauflage? Das ist nämlich ein Unterschied.
Ja, das habe ich erhalten. Nein bei mir hat sich gesundheitlich nichts verändert, bin noch genau so wie bei der Einplanung. :) Wollte nur wissen, wenn da alle gut ist, der DA für einem sicher ist.
Das Verfahren wurde nach Paragraph 153a StPO eingestellt. Laut einer Rechtsberatungseite heißt das:
ZitatEine Schuld wurde nicht festgestellt, die Unschuldsvermutung gilt fort, er ist nach wie vor ,,unbestraft", eine Eintragung in das Bundeszentralregister erfolgt nicht
Dazu ist zu sagen, ich war vor Gericht, es gab eine Verhandlung, trotz dessen würde ich nicht gut schuldig befunden, durch meine Erklärung, und es würde mit Verpflichtung eingestellt, dass ich die mit dem Geschädigten
privat getroffene Ratenzahlung weiter führe! Ich musste keine Geldstrafe, Spende an soziale Einrichtung oder so. Kosten des Verfahrens trug die Staatskasse.
Also Gespräch mit MAD suchen oder wird das nicht als Sicherheitsrisiko "wahrscheinlich" angesehen?
Wenn doch, was für eine Art Risiko sollte das sein?
Danke für die schnelle Antwort!
Habe den Post mit dem Handy geschrieben, die Rechtschreibfehler sind schrecklich, ich entschuldige mich!
Bitte geht mir einen Rat und Hilfestellung, was ich am besten tun soll. :(
Im Bewerbungbogen hab ich das Verfahren nicht angegeben, da es vor Bewerbung eingestellt war und die Braterin meinte das nur laufende oder Verurteilungen angegeben werden müssen. Das war so richtig?
Ist es von Belangen, dass die Tatzeit (also die "Tat" von mir) nun mehr im November 2013 drei Jahre zurückliegt? Die vorläufige Einstellung war im Januar 2012, endgültige im Juni 2012 nachdem ich der Verpflichtung nachgekommen bin (dieser Umstand zeigt doch auch in grenzen meine Zuverlässigkeit?).
Was soll ich nur tun.... Ich habe so große Angst das ich noch während der AGA deswegen wieder entlassen werde, ebenso schlimm wäre keine Sicherhet zu bekommn weil es meine Traumverwendung ist..
Sollte ich dem MAD meine beiden Arbeitszeugnisse aus 2011 und 2013 mit einreichen oder "geben" die auf so etwas nichts? Beide Arbeitszeugnisse beschreiben ja bekanntlich "den Charackter und die Person". Die Aussagen in beiden Arbeitseugnissen sind im Berech von "sehr gut" bis"gut" zu bewerten.
Ich hoffe mein Traum zerplatzt nicht.. Da hängt auch so viel dran
Sie werden zu dem ganzen Verfahren was den MAD betrifft (wer dort was, wie und wo beachtet oder nicht) bestimmt keine Auskunft im Internet bekommen.
Weil das kontraproduktiv zu dem ganzen Verfahren währe.
so wie ich das lese,kannst du ganz entspannt bleiben. Du wurdest ja offenbar freigesprochen, weil man dir keine Schuld nachweisen konnte.
Wenn du trotzdem ein schlechtes Gefühl hast,dann mach das Kreuz,dass du ein Gespräch willst.Aus meiner Erfahrung heraus,sollte das nicht als relevante Sicherheitsrisiko angesehen werden.
Zitat von: ulli76 am 24. September 2013, 17:17:21
so wie ich das lese,kannst du ganz entspannt bleiben.
Da stimme ich zu
Zitat von: ulli76 am 24. September 2013, 17:17:21Du wurdest ja offenbar freigesprochen,
da nicht; das war kein Freispruch sondern Einstellung weil sich der Ermittlungsaufwand nicht lohnt.
Danke für eure Antworten! Ich werde dann einfach das Kreuzchen beim Gespräch setzen und hoffe das nach meiner Erklärung zu dem Fall, kein Risiko festgestellt wird.
Ich weiß auch nicht wieso ich so negtativ denke.. Aber diese Einstellung macht natürlich ein echt blödes Bild! In nem Halben Jahr wär es bei der Staatanwaltschaft sogar gelöscht... Aber so wird es wohl für immer in meiner BW Akte bleiben.. Ich werd jetzt erstmal weiter zittern!
Trotzdem vielen Dank!!