Hallo zusammen,
gibt es Informationen über den Beruf "Notfallsanitäter" bei der Bundeswehr? Ab 1.1 wird Notfallsanitäter den Rettungsassistenten in allen gängigen Feuer und Rettungswachen ablösen. Ist dies auch bei der Bw der Fall? Habe im Internet noch keine Informationen dazu gefunden und der Wehrdienstberater, sowie der OFw am Telefon konnten mir dazu keine Infos geben. Im Juni habe ich mich für eine SaZ12 Fw Stelle mit Ausbildung zum Rettungsassistenten beworben. Am 16.10 bin ich im KC Hannover (ob ich geeignet bin, oder nicht, sei mal dahingestellt) und ich würd gern vorher schon wissen, ob es denn nun trotzdem noch den Rettungsassistenten gibt, oder der Notfallsanitäter ihn ablöst.
Eventuell hat hier ja ein Soldat mehr Informationen aus interner Quelle und teilt sie mit mir.
http://de.wikipedia.org/wiki/Notfallsanit%C3%A4terGuten Start in die Woche ;)
ZitatDas Notfallsanitätergesetz (NotSanG) tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft, das bisherige Rettungsassistentengesetz wird im Gegenzug zum 31. Dezember 2014 außer Kraft gesetzt
Kann mal also daraus schließen, dass es gar nicht mehr möglich sein wird, einen Rettungsassistenten zu erlernen, da das Gesetz Ende 2014 außer Kraft gesetzt wird und sich somit meine Frage erübrigt?
Zitat von: Wanderer am 23. September 2013, 16:10:44
Ab 1.1 wird Notfallsanitäter den Rettungsassistenten in allen gängigen Feuer und Rettungswachen ablösen.
Nein, ab dem 01.01.14 gibt es den Ausbildungsberuf Rettungsassistent insgesamt als solchen nicht mehr, da er durch den Ausbildungsberuf des Notfallsanitäters abgelöst wird.
Steht auch überall und könnte man wissen, wenn man sich mit dem Wunschausbildungsberuf ein wenig auseinandergesetzt hätte.
Hallo,
glauben sie mir - ich habe mich mit jenem Beruf auseinandergesetzt. Es ist nur eine Unsicherheit, die ich bereinigen möchte, da mir der Wehrdienstberater nichts über den Beruf sagen konnte, sondern nur über den Rettungsassistenten und wir auch eine gewünschte Ausbildung zum Rettungsassistenten zum 1.1 angegeben haben. Ich nehme an, man wird mich darüber im KC, bei festgestellter Eignung und verfügbarer Stelle, aber belehren richtig?
MfG
Ich kann nur sagen, dass ich zum 1.10. in meine GA gehe, sprich erst im Januar '14 in meiner Stammeinheit versetzt werde.
Bei mir ist anscheinend (lt. Stellenausschreibung etc. etc.) noch der RettAss aktuell. Ob sich da was ändern, kann ich nicht sagen :)
Liebe Grüße,
Jan
Leute seid ihr so einfach gestrickt oder tut ihr nur so? Ab dem 01.01.14 gibt es keine Berufsausbildung zu Rettungsassistenten mehr. Und warum? Weil das Gesetz ist. Für jede staatlich anerkannte Berufsausbildung in Deutschland gibt es gesetzliche Grundlagen, wie z.B. Berufsbildungsgesetz.
Dann nehme ich an, dass ich demnächst das alles mitbekomme :) Wollte nur ausdrücken, dass sich bisher noch niemand gemeldet hat. Sollte sich das ändern, so werde ich das hier mal preisgeben ;)
Warum soll sich da jemand extra melden? Ihre ZAW wird von "Rettungsassistent" in "Notfallsanitäter" geändert und fertig ist die Laube. *koppschüttel*
Hab mir jetzt den Wikipedia eintrag nicht durchgelesen. Aber ändert sich da nicht nur der Name? Oder wird sich das Aufgabenfeld verändern?
Wäre ja etwas blöd für alle alten Hasen in dem Zweig oder nicht ?
Und wenn du dort dann ankommst, könnte dein Verwendungszweck wieder total anderst ausfallen :P Du machst genau das was man in deiner Stammeinheit grad braucht. Die Bundeswehr richtet sich nicht nach einer Person, sondern die Person richtet sich nach der Bundeswehr :P
Was für ein Quark!
ZitatUnd wenn du dort dann ankommst, könnte dein Verwendungszweck wieder total anderst ausfallen :P Du machst genau das was man in deiner Stammeinheit grad braucht.
Er wird in der Feldwebellaufbahn eingestellt. Die Stammeinheit hat auf seinen Ausbildungsgang überhaupt keinen Einfluss.
Wenn man keine Ahnung hat ...
Das war allerdings totaler Quark.
Man wird mit der Zusage für eine bestimmte ZAW eingestellt. Daran ändert sich auch nur in Ausnahmefällen was.
Eine Ausnahme ist jetzt z.B. die Sache mit dem Notfallsanitäter. Das liegt aber nicht an der Bundeswehr,sondern daran,dass sich die gesetzlichen Grundlagen für den Beruf des Rettungsassistenten geändert haben. Und da hat sich bei weitem nichtnur der Name geändert.
Es ist davon auszugehen,dass diejenigen,die eine Zusage für den RA bekommen haben,zum Notfallsanitäter ausgebildet werden,sobald es Schulen gibt,die die Ausbildung anbieten.
Es ist auch davon auszugehen,dass viele alte RAs die Zusatzausbildung zum Notfallsanitäter bekommen.
Das hat aber auch rein gar nichts mit einer Änderung des Verwendungszwecks zu tun.
Jaaaa es gibt ein Thema wo ich was zu sagen kann ;D
Also: Das Gesetz zum Notfallsanitäter tritt ab 1.1.2014 in Kraft das heißt soviel wie: Ab.01.01.2014 können Notfallsanitäter ausgebildet werden.
Damit dieses möglich ist, muß es aber eine Ausbildungs.- und Prüfungsverordnung geben. Diese ist im groben zwar schon fertig gestellt aber sie ist vom Gesetzgeber noch nicht abgenickt.
Die ganzen RD-Schulen wissen noch gar nicht genau was sie überhaupt Unterrichten sollen.
Jeder der die Ausbildung zum RA im Jahr 2013 beginnt, kann diese natürlich abschließen.
Da es auch in der freien Wirtschaft nicht einfach möglich ist, sooooo viele Notfallsanitäter auszubilden, haben die Betriebe 7 Jahre Zeit also sogenannte Übergangsfrist.
Und das beantwortet die Frage jetzt wie? ???
Zitat von: wolverine am 25. September 2013, 14:36:02
Und das beantwortet die Frage jetzt wie? ???
ZitatJaaaa es gibt ein Thema wo ich was zu sagen kann
Da steht nix von "beantworten" ... :D
War eigentlich zum Thema Ablösen des RA und rein informativ gemeint :o