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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Nebroxa am 24. September 2013, 10:04:33

Titel: Schreiben vom KC
Beitrag von: Nebroxa am 24. September 2013, 10:04:33
Guten Tag
ich hab grade ein kleines problem und zwar hab ich ein schreiben gekriegt, welches meine alte firma oder das arbeitsamt ausfüllen muss, da steht u.a. drinne wieviel urlaub man dieses jahr genommen hatte/resturlaub man noch hätte und ob nach dem FWD noch ein arbeitsvertrag besteht oder nicht.
folgendes problem, ich bin in meiner jetzigen firma noch bis zum 30.9. tätig und ab 1.10 hab ich ja den dienstantritt, die personalfrau in der firma hatte urlaub und sagt jetzt, sie kann den wisch nicht ausfüllen, weil da drinne stehen würde, dass sie das nur ausfüllen müsste wenn ich bis zum 1.10 dort tätig wäre und ich den zettel beim arbeitsamt abgeben müsste.
Jetzt ist meine frage, muss ich das echt beim arbeitsamt abgeben (hab mich dort nicht gemeldet weil ich ja nicht arbeitslos bin/werde und einen sauberen übergang habe) oder kann das doch die firma ausfüllen ?
und wenn ihr jetzt sagt, das hätte mir früher einfallen können, bei mir war das alles sehr sehr knapp mit bewerbung und einstellung


danke im vorraus
Titel: Antw:Schreiben vom KC
Beitrag von: Bummler60 am 24. September 2013, 10:16:34
Wenn du am 1.10 Dienstantritt hast, wie sollst du dann ihrer meinung nach bitte bis einschließlich 1.10 da arbeiten, damit sie es ausfüllen darf  ?  ???
Und woher soll das Amt wissen wieviel Urlaub du genommen hast bzw. wieviel dir zugestanden hat.
Nimmt eure Personal Dame irgendwelche komischen Substanzen zu sich  ???

Titel: Antw:Schreiben vom KC
Beitrag von: Nebroxa am 24. September 2013, 10:19:21
naja das sind genau genommen 2 zettel - einmal steht drauf für vor den dienstantritt und einmal für danach - auf den 2. steht u.a. ob nach den 12 monaten noch ein arbeitsverhätlnis besteht (was es ja nicht tut) also müsste sie da einfach nein ankreuzen (so würd ich das zumindest sehen)
Titel: Antw:Schreiben vom KC
Beitrag von: BulleMölders am 24. September 2013, 10:19:58
Letzter Arbeitstag 30.09.2013
Dienstantritt 01.10.2013
Wo bleibt da bitte der Raum für Arbeitslosigkeit und die Zuständigkeit des Arbeitsamtes?

Die Dame in der Personalabteilung hat wohl ein bischen Schwierigkeiten mitr dem lesen von Behördenschreiben.
Natürlich muss "sie" oder wer auch immer in der Personalabteilung, da sie ja scheinbar zu faul dazu ist, das ausfüllen!
Titel: Antw:Schreiben vom KC
Beitrag von: Nebroxa am 24. September 2013, 10:33:02
Gibt es da eine bestimmte telefonnummer, wo ich das nachfragen könnte? weiß das vielleicht das KC mainz ? will einfach nur eine "sichere" quelle haben um das der frau zu erklären.


danke schonmal für die ganzen antworten
Titel: Antw:Schreiben vom KC
Beitrag von: Bummler60 am 24. September 2013, 10:47:07
Was wollen sie denn jetzt nachfragen   ???
Das ist ein behördliches Schreiben , die gute Dame hat das auszufüllen.  Ob sie nun grade ihren Kaffe trinkt oder ihren Kuchen wegschlabbert oder zu faul ist .
Notfalls geh zu deinem Chef hnd halte es ihm unter die Nase und bitte ihn es auszufüllen , da die Dame aus dem Personalbereich zu beschäftigt ist mit Kaffee trinken , kuche  essen und Schönheitsschlaf halten ^^
Titel: Antw:Schreiben vom KC
Beitrag von: Nebroxa am 24. September 2013, 11:02:19
naja die hauptfrage ist, ob sie das nun ausfüllen muss oder nicht.
sie ist der meinung (!achtung!) ich müsste mich arbeitslos melden (was ich ja nicht bin/werde) und das dann den arbeitsamt ausfüllen lassen. da soll irgendwo drinne stehen, dass sie das wohl nur ausfüllen müsste wenn ich zum 1.10 noch dort tätig wäre. naja ich werde dann mal hinfahren und das regeln
Titel: Antw:Schreiben vom KC
Beitrag von: Bummler60 am 24. September 2013, 12:26:48
Sowol Bulle und ich haben doch bereits geschrieben : Sie "MUSS es ausfüllen. 
Mal rein logisch gefragt. Wo wollen sie es denn sonst ausfüllen lassen der z.b. über ihren Urlaub bescheid weis/wusste oder ob sie nach ihrer Dienstzeit dort weiter arbeite  .

Erklären sie der Frau das sie doch gar nicht zum Arbeitsamt müssen , da sie doch einen Tag später sofort ihr Dienstverhältnis antreten . Wo bleibt denn da die Zeit für die Arbeitslosigkeit ???
Titel: Antw:Schreiben vom KC
Beitrag von: BulleMölders am 24. September 2013, 13:02:49
Und noch mal, du bist bis zum 30.09.2013, 23:59 Uhr im Arbeitsverhältnis bei deinem jetzigen Arbeitgeber, ab 01.10.2013 0:00 Uhr stehst du im Dienstverhältnis bei der Bundeswehr, wo soll da bitteschön der Platz für eine Arbeitslosengeld sein?
Der Dame dieses eventuell mal so Erklären, scheinbar hat die Dame neben den Problemen mit Kuchen essen, Kaffee schlabbern und nichts tun auch ein Problem mit dem logischen Denken.