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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Borni89 am 24. September 2013, 14:03:10

Titel: zuzahlung bei häuslicher pflege
Beitrag von: Borni89 am 24. September 2013, 14:03:10
Hallo liebes Forum,
Es geht um folgendes,  ich war gestern beim truppenarzt und wurde daraufhin ins zivile krankehaus überwiesen zwecks Notfall Operation. Soweit so gut heute wurde ich beteits entlassen und soll 2x täglich einen wundverband gewechselt bekomm von einem ambulanten Pflegedienst. Nun die Frage muss ich trotz freier heilführsorge, etwas bei diesem pflegedienst zuzahlen?
Titel: Antw:zuzahlung bei häuslicher pflege
Beitrag von: Tommie am 24. September 2013, 14:15:56
Erstens haben Sie keine freie Heilfürsorge als Soldat, sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (uTV) und zweitens müssen Sie an den Pflegedienst nichts bezahlen!
Titel: Antw:zuzahlung bei häuslicher pflege
Beitrag von: KlausP am 24. September 2013, 14:20:16
Sie sollten sich aber wegen der Modalitäten mit Ihrem SanBereich in Verbindung setzen.
Titel: Antw:zuzahlung bei häuslicher pflege
Beitrag von: Borni89 am 24. September 2013, 14:23:10
Vielen Dank ich bitte meinen falschen Ausdruck über die uTV zu entschuldigen.  Danke für die schnellen antworten
Titel: Antw:zuzahlung bei häuslicher pflege
Beitrag von: ulli76 am 24. September 2013, 17:29:05
Setc dich unbedingt mit deinem SanBereich in Verbindung. Die Verordnung vo häuslicher Krankenpflege funktioniert beim Bund anders als im Zivilen. Evtl. kommt ja auch die Aufnahme auf die Bettenstation des SanBereichs in Betracht.
Ich frag mich allerdings auch,welcher Honk einen Patienten entlässt,der 2x/Tag Verbandswechsel braucht,die er nicht selber durchführen kann und wo es Besonderheiten der Anschlussversorgung gibt,die offenbar nicht geklärt sind.
Und obacht:Falls das Krankenhaus die Pflege verordnet hat:Das Rezept kann nicht über
die Bundeswehr abgerechnet werden.