Hallo zs,
ich wurde vor 2 monaten T2 gemustert (T2 nur weil ich 2cm für TE1 zu klein war) und fange im Januar mit dem FWD als Jäger an.
Da war mein BMI noch bei 26.
Werde ich beim Diensteintritt nochmal Gemustert oder kann ich meinen BMI auf 28-29 erhöhen?
Ja beim Dienstantritt gehts nochmal zum Onkel Doktor
wird wieder alles gemacht,was bei der Musterung gemacht wurde?
Zitat von: WOLVEzudemRINE am 25. September 2013, 23:38:30
wird wieder alles gemacht,was bei der Musterung gemacht wurde?
In der Regel ja.
Ich habe diese Woche am Montag(23.09.2013) meine Musterung abgeschlossen und werde am 01.10.2013 eingestellt. Muss ich da ersthaft nochmal alles untersuchen lassen? :/
Zitat von: Kim Leo am 26. September 2013, 08:51:39
Ich habe diese Woche am Montag(23.09.2013) meine Musterung abgeschlossen und werde am 01.10.2013 eingestellt. Muss ich da ersthaft nochmal alles untersuchen lassen? :/
Kommt drauf an, wie der Truppenarzt das sieht. Kann sein, dass Sie nur einen Teil der Einstellungsuntersuchung über sich ergehen lassen dürfen, kann aber auch sein, dass das volle Programm abgespult wird.
Dann kann ich ja nur hoffen, dass ich ein wenig Glück habe und nicht alles nochmal untersucht wird! ^^
Yay, bei mir sind bis dahin ja nur ca. 8 Monate vergangen :-\
Was ist eigentlich, wenn man bei der Einstellungsuntersuchung tauglicher gemustert wird als beim KC?
Kann man dann noch die Stammeinheit nach der AGA wechseln? (nein, ich bin mir nicht zu fein für die Grennis ;D)
Was wäre denn bitte, so schlimm daran, wenn die Einstellungsuntersuchung nach Dienstantritt, genau so umfangreich wäre, wie die im Karrierecenter? Ich verstehe diese Fragen überhaupt nicht,
- wenn sich in der Zwischenzeit nicht ihr Gesundheitszustand zum negativen verändert hätte (und Sie das nicht, wie schriftlich belehrt(!) dem KC gemeldet haben)
- oder Sie "rein zufällig" doch noch mal hätten kiffen "müssen" ...
@Tankwart:Nein,das wird es nicht geben. Es wird im Rahmen der Einstellungsuntersuchung nur geprüft, ob du noch für die vorgesehene Verwendung tauglich bist. Gesundheitsziffern werden i dem Rahmen in der Regel nicht gestrichen.
Für einen Verwendungswechsel bräuchte du einen 90/5er in dem nach der Tauglichkeit für die neue Verwendung gefragt wird.
Dann weiß ich ja bescheid, ich danke Ihnen. ;)
Naja, was ist wenn der Arzt bei der Musterung irgendwas anders sieht als der Arzt beim Dienstantritt. Wollte eigentlich nicht unbedingt nachträglich ausgemustert werden.
Das kann passieren.
Oh man. Das wäre verdammt traurig ???
Und das kann bei jeder BA 90/5 wieder passieren, egal ob Führerschein, Laufbahnwechsel, Springerlehrgang, Borddienstverwendungsfähigkeit ....
Ach du Schande! Kann ich mich ja auf was gefasst machen!! ???
Zitat von: miguhamburg1 am 26. September 2013, 09:54:00
Was wäre denn bitte, so schlimm daran, wenn die Einstellungsuntersuchung nach Dienstantritt, genau so umfangreich wäre, wie die im Karrierecenter? Ich verstehe diese Fragen überhaupt nicht,
- wenn sich in der Zwischenzeit nicht ihr Gesundheitszustand zum negativen verändert hätte (und Sie das nicht, wie schriftlich belehrt(!) dem KC gemeldet haben)
- oder Sie "rein zufällig" doch noch mal hätten kiffen "müssen" ...
Ich kann mir gut vorstellen, dass manche sich nach der Eignungsfeststellung quasi zur Feier des Tages gerne einen "durchzieht".
Aber ganz ehrlich, wer das macht, ist schon ziemlich doof! ???
Och, alles schon gelesen hier ... ::) ... und nicht nur ein Mal, egal ob vor der Eignungsfeststellung oder vor dem Dienstantritt.
Zitat von: wolverine am 26. September 2013, 11:39:21
Und das kann bei jeder BA 90/5 wieder passieren, egal ob Führerschein, Laufbahnwechsel, Springerlehrgang, Borddienstverwendungsfähigkeit ....
..ausgemustert/untauglich geschrieben werden? Ist so etwas dann mit Dienstunfähigkeit gleichzusetzen?
Zitat von: Lestrade am 26. September 2013, 18:02:00
Zitat von: wolverine am 26. September 2013, 11:39:21
Und das kann bei jeder BA 90/5 wieder passieren, egal ob Führerschein, Laufbahnwechsel, Springerlehrgang, Borddienstverwendungsfähigkeit ....
..ausgemustert/untauglich geschrieben werden? Ist so etwas dann mit Dienstunfähigkeit gleichzusetzen?
Ja, das kann passieren, dass bei einem "Allerwelts-90/5" solche gesundheitlichen Einschränkungen festgestellt werden, dass ein DU-Verfahren eingeleitet wird. Oder dass man sofort rausfliegt, weil Drogenkonsum festgestellt wurde.
Ich habe mal eine Frage da zwischen. Beim DZE wurde bei mir auch ein 90/5 er durchgeführt. Ist das ein normales verfahren das dass am ende durchgeführt wird?? ( habe damals eine Eignungsübung vorzeitig beendet) und nicht wirklich den Sinn dahinter hinterfragt.
ZitatIst das ein normales verfahren das dass am ende durchgeführt wird?
Ja, das wird bei jeder Entlassung durchgeführt.
Wozu dient das den ? Um zu gucken ob man irgendwelche Schäden während der DZ erlitten hat ?
Ja, genau.
Ahh Super dann hab ich wieder was dazu gelernt. Danke KlausP
Der Entlassungs -90/5er dient vor allem dazu,zu dokumentierten,ob jemand noch für die Reserve tauglich ist. Zusätzlich wurde früher noch angekreuzt ob ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen notwendig sind.
Und ich frag immer,ob jemand noch ne WDB stellen will.
Die Untauglichkeit in einem 90/5er während der Dienstzeit ist nicht automatisch mit Dienstunfähigkeit gleichzusetzen.
WDB ??
Zitat von: DonFluppo am 27. September 2013, 06:58:48
WDB ??
Wehrdienstbschädigung. Einfach mal Onkel Gurgel befragen.
Ähm ja. Doch ziemlich komplex das ganze! ???
Hat auch niemand gesagt das es einfach ist . ^^ ;D
Das ist richtig! ^^