Hallo :)
Ich habe mal einer Frage.. Und zwar war ich vor ein paar Monaten bei der Musterung zum fwd war aber zu `füllig` dafür.
Jetzt habe ich in 3 Monaten 20 Kilo abgenommen durch Sport ect. vor den 3 Monaten wurde mir da aber gesagt ich sei gesperrt für 12 Monate. Wie kann das denn sein? Gilt das auch für SaZ oder nur für den fwd ?
LG.
Zitat von: swalls am 27. September 2013, 15:29:03
...vor den 3 Monaten wurde mir da aber gesagt ich sei gesperrt für 12 Monate. Wie kann das denn sein? Gilt das auch für SaZ oder nur für den fwd ?
Wenn es so gesagt oder - wahrscheinlicher - schriftlich so festgehalten wurde, was ist dann die Frage?
Beim Gewicht kann die Tauglichkeit prinzipiell vor der Frist geändert werden. Bei einem so großen Gewichtsverlust in doch recht kurzer Zeit,würde ich aber erstmal warten,ob du das Gewicht überhaupt halten kannst.
Genau das war auch mein Hintergedanke. Es bringt ja nichts, wenn das Gewicht jetzt in Ordnung ist und in den nächsten Wochen und Monaten der Rückfall folgt. Vermutlich aufgrund solcher Erfahrungen werden Fristen genannt.