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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Sascha_S am 05. Oktober 2013, 03:40:37

Titel: Darf ich an folgenden Dienstabschnitten teilnehmen?
Beitrag von: Sascha_S am 05. Oktober 2013, 03:40:37
Moin,

seit dem 1.10 bin ich wieder bei der Bundeswehr und soll am kommenden Mittwoch eingekleidet werden. Wenn ich in den letzten 12 Monaten im Karrierecenter war, muss ich erneut gemustert werden? Ich hatte nämlich noch keine ärztlichen Untersuchungen und soll am Di an der MG Ausbildung teilnehmen. (darf ich überhaupt in zivilen Sachen mitmachen? vllt soll ich mir auch welche ausleihen, kA.)
Darf ich an der Ausbildung teilnehmen oder bin ich noch nicht 100% eingestellt und das würde versicherungstechnisch Probleme geben? Wie sieht es mit Sport aus? Darf ich während des Dienstes Sport treiben oder muss ich warten, bis alle Untersuchungen durch sind?

Und ja, ich kann in meiner Einheit am Mo nachfragen, aber ich wüsste es gerne bereits jetzt. :P


lg,
Sascha
Titel: Antw:Darf ich an folgenden Dienstabschnitten teilnehmen?
Beitrag von: ulli76 am 05. Oktober 2013, 05:40:42
Wenn du innerhalb der letzten 12 Monate gerüstet wurdest ,wird sich die Einstellung vermutlich auf eine Befragung beschränken.
An der MG-Ausbildung solltest du erst teilnehmen, wenn du auch eingekleidet bist.

Du selber wirst weniger Probleme bekommen-schon eher der dir befohlen hat an der Ausbildung teilzunehmen.

Mal davon abgesehen,solltest du dich  die ersten Tage nur um deine Einschleusung kümmern. Die Erfahrung zeigt,dass das nur Murks wird,wenn man sich nicht voll darauf konzentriert.
Titel: Antw:Darf ich an folgenden Dienstabschnitten teilnehmen?
Beitrag von: Ralf am 05. Oktober 2013, 08:03:04
Zitat von: ulli76 am 05. Oktober 2013, 05:40:42
Wenn du innerhalb der letzten 12 Monate gerüstet wurdest ,...
Ich liebe T9  ;D
Titel: Antw:Darf ich an folgenden Dienstabschnitten teilnehmen?
Beitrag von: KlausP am 05. Oktober 2013, 08:49:19
Wer hat überhaupt befohlen, dass du ander Ausbildung in Zivilkleidung teilnehmen sollst? Das kann nämlich nur der Disziplinarvorgesetzte.

ZitatRL Bekl 2508
Das Tragen von Zivilkleidung im Dienst können die zuständigen Disziplinarvorgesetzten anordnen. Die Anordnung ist schriftlich zu erteilen. Auf Antrag einer schwangeren Soldatin ist das Tragen von Zivilkleidung vom nächsten Disziplinarvorgesetzten anzuordnen.
(ZDv 37/10 – Anzugsordnung für die Soldaten der Bundeswehr -, Nr. 110)
Titel: Antw:Darf ich an folgenden Dienstabschnitten teilnehmen?
Beitrag von: Sascha_S am 06. Oktober 2013, 02:18:47
Zitat von: ulli76 am 05. Oktober 2013, 05:40:42
Wenn du innerhalb der letzten 12 Monate gerüstet wurdest ,wird sich die Einstellung vermutlich auf eine Befragung beschränken.
An der MG-Ausbildung solltest du erst teilnehmen, wenn du auch eingekleidet bist.

Du selber wirst weniger Probleme bekommen-schon eher der dir befohlen hat an der Ausbildung teilzunehmen.

Mal davon abgesehen,solltest du dich  die ersten Tage nur um deine Einschleusung kümmern. Die Erfahrung zeigt,dass das nur Murks wird,wenn man sich nicht voll darauf konzentriert.

Alles klar, wie schaut es mit Sport aus? Darf ich während der Dienstzeit joggen gehen oder sollte ich hier auch auf die Befragung warten, bzw bis das ganze durch ist?
In der AGA damals durfte ich offiziell die ersten Wochen nicht mitmachen, bis alle Tests durch warten. Das Stäbchen, auf das wir urinieren sollten, hat wohl irgendwas "komisches" angezeigt, weshalb ich erstmal auf weitere Tests warten sollte.
Titel: Antw:Darf ich an folgenden Dienstabschnitten teilnehmen?
Beitrag von: ulli76 am 07. Oktober 2013, 07:06:22
Kein vernünftiger Chef wird dir erlauben  während der Dienstzeit Sport zu treiben solange du medizinisch nicht eingestellt bist.
Das sollte aber eh innerhalb der ersten Tage passieren. Und als Wiedereinsteller,der keine AGA macht,solltest du auch die ersten Tage nichts anderes als Einschleusen machen(gilt auch für Versetzungen )