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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: MaxM am 08. Oktober 2013, 17:31:15

Titel: Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: MaxM am 08. Oktober 2013, 17:31:15
Hallo alle zusammen,
ich habe gerade mein Medizinstudium beendet und denke ernsthaft darüber nach erst einmal zum Bund zu gehen.
Da die Jobsituation im zivilen Bereich im Moment gerade sehr günstig ist, und man fast überall sehr gute Konditionen kriegt will das ganze natürlich gut überlegt sein.
Deshalb würde ich mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Ich möchte mir den Sanitätsdienst gerne erst einmal angucken bevor ich mich ewig verpflichte und da wurde mir gesagt man könne sich inzwischen erst einmal für 1 Jahr als SaZ verpflichten.
Jetzt interessiert mich allerdings ob man auch mit dieser 1 jährigen Verpflichtung Dienstleistungspflichtig(im Sinne von §59 oder §60 SG) wird, und ob der Bund für den Fall dass ich danach wieder aussteige, bis zu meinem 60ten. Lebensjahr an meine Tür klopfen kann?
Vielleicht weiß ja jemand hier wo ich dazu weitere Infos finden könnte.
Es würde mich auf jeden Fall sehr freuen wenn mir jemand weiter helfen könnte. Es hat sich nämlich bis jetzt als sehr kompliziert dargestellt nüchterne und zuverlässige Informationen darüber zu bekommen welche Rechte und Pflichten man als Quereinsteiger hat, und eigentlich habe ich echt Lust auf den Bund.

Vielen Dank !
Max
Titel: Antw:Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: apollo98 am 08. Oktober 2013, 18:40:32
einplanungseiteneinsteiger@bundeswehr.org
Telefonnummer: (02203)105 - 1435

Da wird dir geholfen.

Titel: Antw:Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: Tommie am 08. Oktober 2013, 19:02:58
1. Reservedienstleistungen (RDL) sind heutzutage immer freiwillig! Wer vom Arbeitgeber nicht freigestellt wird, kann auch nicht gezwungen werden!

2. SaZ für ein Jahr? Wohl eher nicht, minimal für 2 Jahre! 29 Urlaubstage, eine Grundausbildung, die Einweisung Truppenarzt und schon kommt die Entlassungsvorbereitung ;D ! Wo bleibt denn da der Einsatz mit 4 Monaten im Affenland ;) ?
Titel: Antw:Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: ulli76 am 08. Oktober 2013, 19:20:09
Doch,SaZ 1 ist möglich (oder war es zumindest mal),ist aber eher eine Seltenheit.

Und zur ursprünglichen Frage:Ja,die Pflicht gibt es,wird aber zur Zeit nicht genutzt.
Titel: Antw:Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: Andi am 08. Oktober 2013, 19:23:45
Die Dienstleistungspflicht besteht aber völlig unabhängig davon, ob der TE schon mal bei der Bundeswehr war oder nicht, denn die Wehrpflicht ist ja für alle gleich.   ;)
Titel: Antw:Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: MaxM am 09. Oktober 2013, 12:38:25
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Nur noch eine Sache:
Ein Satz den ich nicht richtig verstanden habe ist der hier:
in §59, Absatz 3:
" Personen, denen auf Grund einer Wehrdienstleistung ein höherer Dienstgrad nicht nur für die Dauer der Verwendung verliehen worden ist, können auch ohne freiwillige Verpflichtung bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, herangezogen werden."

Sind das nicht alle Sanitätsoffiziere?!
Oder gilt der Dienstgrad normalerweise nur befristet für die Zeit der Anstellung? Soweit ich es verstanden hatte geht man automatisch, sobald man einmal als SaZ gedient hat in die Reserve über oder nicht ?! und wäre dann Stabsarzt (d.R.) oder ?!

Titel: Antw:Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: F_K am 09. Oktober 2013, 14:36:49
 @ MaxM:

.. das gilt für alle Reservisten, denen ein Dienstgrad endgültig verliehen worden ist. (da reden wir von über einer Million Reservisten).

Da aber die Heranziehung gemäß Wehrpflichtgesetz ausgesetzt ist, kommt diese Bestimmung nicht mehr zum Tragen.
Titel: Antw:Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: BSG1966 am 09. Oktober 2013, 20:04:14
Zitat von: Tommie am 08. Oktober 2013, 19:02:58
eine Grundausbildung

Keine Grundausbildung. 4 Wochen SanAk. Been there, done that. Die ersten vier Monate Eignungsübung (also "Probezeit", in der Soldat und Dienstherr das Dienstverhältnis beenden können). Einsatzort eines der Bundeswehrkrankenhäuser (Ulm, Koblenz, Hamburg, Westerstede, Berlin). Vorheriges Hospitieren möglich (und empfehlenswert. Viele Abteilungsleiter (das, was im Zivilen der Chefarzt ist) scheuen den persönlichen Kontakt nicht und zeigen einem gern ihre Abteilung). Musterung sollte auch Tauglichkeit ergeben. Üblich ist (gerade für Assistenzärzte) eine Verpflichtungszeit unter 2 Jahren in der Tat eher nicht.

Ansonsten halt gut Gedanken machen, warum es jetzt ausgerechnet die Bundeswehr sein soll (bei der Arbeitsmarktsituation)...
Titel: Antw:Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: MaxM am 10. Oktober 2013, 10:34:37
Vielen Dank nochmal für eure Tipps.
@BSG1966: Hast du den selben Weg beschritten ? Weißt du wie das ist mit Auslandseinsätzen (in den ersten 2 Jahren ) und dem Übergang in die Reserve?
Findet die Probezeit auch im KKH statt in dem man sich beworben hat? Wo kann ich mich zum Hospitieren melden ? In Köln oder direkt beim BWK ?
Gruß,
Max
Titel: Antw:Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: BSG1966 am 10. Oktober 2013, 21:35:40
Ich habe da angefangen, wo ich als Zivilist PJ gemacht habe. Die Bewerbung lief also über den "kurzen Dienstweg", von daher kenn ich mich mit dem üblichen Bewerbungsverfahren nicht wirklich aus. Hospitationen gehen aber eher über die jeweiligen Abteilungen und nicht über Köln. Die Eignungsübung findet teils in München statt, teils dort, wo man anfängt. Auslandseinsätze finden in den ersten zwei Jahren unwahrscheinlich statt. Bzgl Reserve hab ich keine Ahnung.
Titel: Antw:Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: Bman am 18. Oktober 2013, 00:29:31
Hallo,

gilt eigentlich generell für Quereinsteiger (als Anfänger AssArzt) erstmals ins BW-KH oder besteht auch die Möglichkeit von Anfang an  in sog. Sanitätszentren zu kommen (ähnlich zivile MVZ)?

Wie sind hier die Erfahrungswerte wg. Dienstzeiten, Vorgesetzten?

danke!
Titel: Antw:Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: BSG1966 am 19. Oktober 2013, 20:23:48
Da muss ich passen, ich DENKE, dass, wenn das von der Weiterbildungsordnung her passt (also, wenn das kein Problem ist, dass man direkt vom Studium in die Arztpraxis geht), sollte das kein Problem geben. Allerdings sind die Stellen für Weiterbildungsassitenten in den SanZentren nicht wirklich öffentlich ausgeschrieben (?!) - sicher sagen können wird das sicherlich wieder Köln. Wäre wieder der Fernsprecher zu bemühen...
Titel: Antw:Einstellung: Sanitätsoffizier auf Zeit ( 1 Jahr !) Dienstleistungspflicht?
Beitrag von: Bman am 20. Oktober 2013, 22:38:29
ok danke!

Weiterbildungsberechtigt sind fast alle SanZentren (laut WB Plan der Ärztkammer). Öffentlich ausgeschrieben sind auch einige Zentren deswegen war auch meine Frage konkret dahin ausgerichtet.

Weiß jmnd bischen was über den Arbeitsalltag in solchen SanZ zu berichten?