Hallo liebe User,
Wie lange kann der Disziplinarvorgesetzte einen Soldaten dienstpostenfremd einsetzen?
Der Sachverhalt:
Laut meiner Versetzungsverfügung nach meiner AGA sollte ich in der TE Controlling eingesetzt werden...daraus wurde nicht. Für mich hieß es FGG 1 und nen Lehrgang als PersUffz...jetzt soll ich innerhalb des Stabes in eine andere Abteilung...
Wie oft darf der Disziplinarvorgesetzte einen hin und her schicken?
Sofern der Soldat in seiner Einheit eingesetzt und nicht in eine andere kommandiert wird kann ein Einheitsführer eine an sich fast beliebige Arbeitsgliederung seiner Einheit befehlen. Die SollOrg ist - wie der Name schon sagt ein Soll. Und das unterliegt den Realitäten des Dienstes.
Gruß Andi
Also kann der Soldat innerhalb der Stammeinheit von Abteilung zu Abteilung gereicht werden?
wenn die Ausbildung dafür passt - JA
Also richtig klingt das für mich nicht...
Das BAPersBw entscheidet doch die Stammeinheit und die jeweilige TE. Das kann doch nicht richtig sein, dass der Soldat dann in einer ganz anderen TE arbeitet als auf der Verfügung steht. Müsste da nicht innerhalb der Stammeinheit ein Dienstpostenwechsel stattfinden?
Nein, man kann bis zu 6 Monaten ohne Genehmigung der PST, dienstpostenfremd eingesetzt werden.
Da du ja derzeit im S1-Bereich eingesetzt wirst, kannst du dich ja mal mit den Bestimmungen vertraut machen.
Worin genau besteht denn dein Problem? Was wäre denn dein Dienstposten in Controlling? Und warum ist ein Einsatz in einer anderen TE denn nun ein Problem?
Es ist ja nun nicht so, dass du vom Innen- im Außendienst eingesetzt wirst.
Also ein Problem ist es auf jeden Fall nicht. Ich wüsste nur gern woran man ist. Ich bin von Anfang an nicht dort eingesetzt was auf dem Papier steht und das ist schon ein Jahr.
Ich habe mich sehr gut im S1 Bereich eingearbeitet und nun muss ich das "Feld" räumen. Ich möchte mich nur vergewissern ob das ein Dauerzustand werden kann, so ungefragt und ohne Absprache mit dem BAPersBw, und natürlich ohne formellen DP Wechsel.
Was sagt denn der Kommandeur dazu, hast du denn schon mal ein Gespräch geführt?
Du kannst ja auch deinen Wunsch als einen Antrag formulieren und diesen auf dem Dienstweg dem BAPersBw zukommen lassen. Da kannst du dann auch Klarheit bekommen und deine Vorgesetzten schreiben -eröffnungspflichtig- ihre Sichtweise dazu. Wichtig ist immer "sprechen, sprechen, sprechen".
Ich werde mich bei meinem Bearbeiter beim BAPersBw erkundigen. Mir wurde klipp und klar mitgeteilt, dass ich die TE wechseln muss und nicht bei der jetzigen bleiben werde.
Danke für die schnelle Hilfe !
Aber hast du deinen Disziplinarvorgesetzten schon mal simpel nach dem "Warum?" gefragt?
Ja klar, hab auch ganz simpel die Antwort "Personalmangel" bekommen.
Personalmangel? Bist du denn ausgebildet für die neue Verwendung, du bist duch PersUffz? Und wohin solltest du jetzt?
Ja bin ich...weil ich SAP habe. Soll zum S3 wechseln.
Nene, das würde ich so nicht sagen. Es geht um deine fachl. Ausbildung auf ATN-Stufe 7.
Du hast den PersUffz gemacht, das ist eine ATN Stufe 7 und so heißt dein derzeitiger Dienstposten. Im S3-Bereich sind aber keine PersUffz-Stellen, sondern m.E. StDstUffz Stellen. Somit müsstest du für eine dauerhafte Tätigkeit auch augebildet werden.
Die nicht-dienstpostengerechte Verwendung von Soldaten, die sich über einen Zeitraum von zwei Monaten und länger erstreckt oder voraussichtlich erstrecken wird, ist der zuständigen personalbearbeitenden Stelle zu melden.
Wird die nicht-dienstpostengerechte Verwendung ausnahmeweise über einen Zeitraum von sechs Monaten und länger für erforderlich gehalten, ist, spätestens mit Ablauf des vierten Monats der gemeldeten nicht-dienstpostengerechten Verwendung die Zustimmung der zuständigen PersBSt einzuholen.
Sowas hab ich mir schon fast gedacht und deshalb gefragt...aber in welcher ZDv ist das geregelt mit den Dienstposten?
Erlass BMVg PSZ I 1 (40) - Az 16-32-00 / 21 vom 01.08.2011
Und du findest das alles in der GAIP KeNr 30-05-00.
Zitat von: Sine81 am 09. Oktober 2013, 08:36:36
Sowas hab ich mir schon fast gedacht und deshalb gefragt...aber in welcher ZDv ist das geregelt mit den Dienstposten?
Das steht in SAP bei den Personalhinweisen des BAPersBw (wie die genaue Bezeichnung jetzt ist, weiß ich nicht, weil ich als Pensionär von zu Hause keinen Zugriff darauf habe).
ZitatBist du denn ausgebildet für die neue Verwendung, du bist duch PersUffz?
ZitatJa bin ich...weil ich SAP habe.
Stellen wir mal emotionslos fest:
- eine S1 Uffz Ausbildung wird sicherlich mit Genehmigung BAPersBw erfolgt sein, wir können also von Genehmigung / Meldung an BAPersBw ausgehen.
Ich kann also aus den Schilderungen nicht entnehmen, dass etwas "schief gelaufen" ist.
Hier fehlt lediglich das Gespräch zwischen TE und DV (und da kann kein Forum helfen).