Guten Abend,
ich bin derzeit auf einem Lehrgang ca. 600 km von meinem Zuhause entfernt (keine eigene, anerkannte Wohnung).
Mit dem Zug würde ich mir 2-3 Stunden Fahrt mit dem Auto ersparen.
Mit einer Bahncard 50 wäre das sogar bezahlbar und da ich weiß, dass man eventuell sogar Zuschüsse vom Dienstherren dafür bekommt, habe ich folgende Frage:
Bin ich als A6m für Zuschüsse berechtigt? (In einem anderen Thread, den ich über die Suche gefunden habe, wurde dies so gesagt, von einem anderen wurde dann aber widersprochen.)
Sofern ich zuschussberechtigt bin, wie würde das ganze ablaufen?
Muss ich sowas grundsätzlich vorher mit dem ReFü abklären oder kann ich mir auf gut Glück die Bahncard kaufen und dann damit zum ReFü laufen?
Bevor hämische Kommentare kommen: Ich kam diese Woche Montag erst von einem anderen Lehrgang wieder in meine Stammeinheit, wo mir gesagt wurde, dass ich mich gleich zum nächsten aufmachen soll, sonst hätte ich mich schon vorher informiert.
Danke für eure Antworten,
LG Sondey
Mit A6 müsstest du den Zuschuss für die Bahncard noch bekommen. Wenn du die Bahncard hast, dann mit Card und Rechnung zum ReFü gehen, welcher dann dafür sorgt, dass du die Hälfte der Kosten erstattet bekommst.
Ich würde das vorher mit dem Refü abklären.
Ich weiß nicht was ihr alle mit dem Refü habt.. Mittlerweile ist das so, dass man einfach mit seinem Einstellungsbescheid oder Truppenausweis am Bahnschalter vorlegen muss und man dann für die Bahncard 50 ermäßigt nur 127 € zahlen muss. Das hat sich leider hier noch nicht rumgesprochen. Unser Refü war ebenfalls überrascht, dass die DB direkt die Rabatte gibt...
Ich würde das nicht so allgemein stehen lassen, wenn es auch so stimmen mag. Für FWDL ist das nämlich total sinnlos, weil die vom Dienstherrn einen entsprechenden Berechtigungsausweis bekommen, der zur kostenlosen Benutzung der Bahn für Familienheimfahrten dient.
Zitat von: Ceedich am 12. Oktober 2013, 18:37:37
Ich weiß nicht was ihr alle mit dem Refü habt.. Mittlerweile ist das so, dass man einfach mit seinem Einstellungsbescheid oder Truppenausweis am Bahnschalter vorlegen muss und man dann für die Bahncard 50 ermäßigt nur 127 € zahlen muss. Das hat sich leider hier noch nicht rumgesprochen. Unser Refü war ebenfalls überrascht, dass die DB direkt die Rabatte gibt...
Und das soll rechtens sein, dass jeder Soldat, egal welcher Dienstgrad sich damit eine BC50 holt?
Keine Ahnung wie und ob das überprüft wird. Jedenfalls konnte man so die vegünstigte BC bekommen. Vllt ist das von Schalter zu Schalter anders..
Zitat von: Ceedich am 12. Oktober 2013, 19:41:41
Keine Ahnung wie und ob das überprüft wird. Jedenfalls konnte man so die vegünstigte BC bekommen. Vllt ist das von Schalter zu Schalter anders..
Okay, ich hätte dann dafür gerne eine Rechtsgrundlage. Muss ja dann eine Verwaltungsvorschrift oder sowas geben, auf deren Grundlage die Bw der DB die Kosten erstattet. So lange ich davon hier nix Handfestes lese, halte ich das für eine typische Latrinenparole.
Ich kann mir nicht vorstellen das das (noch) funktioniert. Die Bahn sieht zumindest diesen Rabattfall in ihren Beförderungsbedingungen nicht vor:
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/2013/mdb_127576_befoerderungsbedingungen_07_10.pdf (S. 30, Nr. 2.2.3 u. 2.2.4). In dem gesonderten Kapitel das sich mit der Bundeswehr beschäftigt (S. 40 Nr. 3) steht auch nichts von Bahncard Rabatten.
Als Soldat würde ich immer den regulären Weg übern Refü gehen.
Es soll die Vereinbarung geben, dass Studenten der Bw Unis den 50% Rabatt wie reguläre Studenten bekommen. Das habe ich bislang aber auch noch nirgends schriftlich gefunden, sondern nur vom Refü als Auskunft bekommen und probiere das nächste Woche aus.
Wenn man als Uni-BW-Student nen Dokument hat, das einen als Studenten ausweist, sollte das auch funktionieren... Ob man jetzt in dem Falle Studentenstatus hat oder nicht, sei jetzt mal dahingestellt, aber da kennen sich die, die am Schalter sitzen ja nun erst recht nicht aus...
Die Aussage vom Refü war, dass dies bislang (offiziell) nicht möglich war. Dies wäre erst seit Anfang 2013 durch ein Abkommen vom Verteidigungsminister mit dem Bahnvorstand möglich geworden - dementsprechend bekommt man auch als TG-Empfänger nur noch 50% des ermäßigten Satzes erstattet.