Hallo
wir waren mal vor ein paar monaten auf dem truppenübungsplatz und da haben wir die stuben bezogen und als ich an einer stube eines kameraden vorbei lief hab ich gesehen wie da eine ddr flagge an seinem bett gespannt war (sozusagen als lichtschutz zum schlafen) und ich frag mich, ob so was irgendwie doch nicht verboten ist ??
interessiert mich aus neugier
Warum sollte es verboten sein? Die Frage ist eher warum jemand so etwas aufhängt und aus welchen Motiven?
in meinen augen verboten, da die ddr nicht mit der fdgo in einklang zu bringen ist. dann könnte man auch gleich eine ns-flagge nehmen
Zitat von: dose1111 am 12. Oktober 2013, 20:33:22
in meinen augen verboten, da die ddr nicht mit der fdgo in einklang zu bringen ist. dann könnte man auch gleich eine ns-flagge nehmen
Was "in ihren Augen verboten" ist, ist aber völlig irrelevant. DDR-Symbole sind nun mal im Gegensatz zu nationalsozialistischen Symbolen nicht verboten.
grundsätzlich richtig. es gibt aber auch flaggen aus der ns-zeit, die im zivilen nicht verboten sind, da man dass hk weglässt o.ä.. beim bund kommts trotzdem zu entlassungen, obwohl eigentlich nicht verboten. und auch wenn die ddr mal dein arbeitgeber war, wirst du mir sicher zustimmen, dass das system nicht mit der fdgo in einklang zu bringen ist. und §8 SG ist da eindeutig...
Was für'n Unsinn. Da ist jeder weitere Kommentar überflüssig.
Zitatbeim bund kommts trotzdem zu entlassungen, obwohl eigentlich nicht verboten.
Beispiele?
Zitat von: dose1111 am 12. Oktober 2013, 20:43:14
grundsätzlich richtig. es gibt aber auch flaggen aus der ns-zeit, die im zivilen nicht verboten sind, da man dass hk weglässt o.ä.. beim bund kommts trotzdem zu entlassungen, obwohl eigentlich nicht verboten.
dann klären Sie mich mal auf? Was meinen Sie jetzt konkret?
Zitat von: dose1111 am 12. Oktober 2013, 20:43:14
und auch wenn die ddr mal dein arbeitgeber war, wirst du mir sicher zustimmen, dass das system nicht mit der fdgo in einklang zu bringen ist. und §8 SG ist da eindeutig...
wie gesagt: Wenn das Aufhängen der Flagge eine Verklärung oder ein politisches Statement enthält, könnte es ein Problem sein. Als bloßer Sichtschutz weil nichts anderes verfügbar ist, sehe ich das anders. Als Symbolik ist die DDR-Flagge nicht verboten.
Zitatund auch wenn die ddr mal dein arbeitgeber war,
Und was hat das Ihrer Meinung nach mit dem Thema zu tun?
Du hast bestimmt irgendwo im Keller noch einen "Erich-Schrein" ;D
@KlausP: hast ne pn ;)
Zitat von: wolverine am 12. Oktober 2013, 20:54:21
Du hast bestimmt irgendwo im Keller noch einen "Erich-Schrein" ;D
Nein, ich hab nicht mal mehr eine Uniform. Meine Paradejacke mit meinen Auszeichnungen hat bei meiner Verabschiedung 1996 mein Uffz-Korps bekommen - heute muss ich sagen, leider. Mit dem Thema DDR habe ich lange abgeschlossen, allerdings gehören 19 Jahre NVA zu meinem Leben als Soldat, ohne sie zu verklären.
Glaubst Du ehrlich, dass Du mir das erklären musst? Darfst Du natürlich; musst Du aber nicht.
Zitat von: wolverine am 12. Oktober 2013, 21:06:28
Glaubst Du eherlich, dass Du mir das erklären musst? Darfst Du natürlich; musst Du aber nicht.
Nö, dir nicht. ;)
Hier mal auszugsweise ne Info aus einem Forum, welches sich mit dem Thema DDR beschäftigt:
"Staatswappen und Staatsflagge bestanden also offiziell als Hoheitszeichen bis zum Ende der DDR am 2.10.1990 weiter. Verschiedentlich wird – auch unter deutschen Vexillologen – die Auffassung vertreten, daß nach der deutschen Einheit die Flagge der DDR verboten worden sei, das Zeigen der DDR-Symbole von alten Anhängern und Nostalgikern damit rechtswidrig sei. Dem ist nicht so. Das Bundesministerium des Innern teilt auf Anfrage mit: ,,Es gibt keine rechtlichen Bestimmungen, die das Zeigen der DDR-Flagge untersagen. Entsprechende Vorschriften wie die §§ 90a und 104 StGB sowie § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten dienen ausschließlich dem Schutz der Staatssymbole der Bundesrepublik Deutschland gegen eine mißbräuchliche Verwendung" .
Auch die Dienstflaggen für die Nationale Volksarmee und die Volksmarine bestanden bis zum Ende der DDR offiziell weiter. Es gab weder offizielle noch interne Festlegungen zur Aufhebung bzw. Änderung der Flaggenverordnung von 1979, insbesondere auch aufgrund der weiteren Mitgliedschaft der DDR im Warschauer Verteidigungsbündnis . Nach dem Volkskammerbeschluss vom 30.5.1990 entschied der Stellvertreter des Ministers für Abrüstung und Verteidigung Anfang Juli 1990, daß es auch keine internen neuen Dienstvorschriften über das Weiterführen der Dienst- und Rangflaggen gibt. Einzige Änderung war die Umkleidung mit neutralen Knöpfen an den Uniformen der Generale und Admirale ab 20.7.1990 anstelle der bisherigen Knöpfe mit dem DDR-Wappen . Sie wanderten in das Deutsche Historische Museum Berlin ."
Es gab dieses Jahr bereits ne Diskusion einiger Politiker, die ein Verbot von DDR-Symbolen gefordert haben, letzten Endes wurde aber gesagt das ein Verbot von DDR-Symbolen nicht zur Debatte steht. War alles in den Medien zu lesen.
Mfg Matze
Ich schließe mich Dose1111 an und werte die DDR Fahne als Verstoß gegen Paragraph 8 Soldatengesetzes. Es spielt für die Dienstpflicht nicht die leiseste Rolle, ob die Fahne verboten ist oder nicht.
natürlich ist sie strafrechtlich nicht verboten, aber das hat nichts mit der Pflicht zu tun, sich aktiv für die FDGO einzusetzen. Diese Flagge symbolisiert das Gegenteil und somit verletzt der Soldat die Treuepflicht zum Grundgesetz.
Dazu gibt es ürigens bereits Rechtsprechung. Anlass für die Rechtsprechung war übrigens eine Kaffeetasse mit der Flagge und der Aufschrift : I Love DDR
Die Rechtsprechung finde ich im Übrigen richtig. Es ist ein Riesen Unterschied, ob irgendein Zivilist erlaubterweise eine solche Flagge zeigt, oder ob es ein Bundeswehrsoldat innerhalb einer Kaserne tut.
"I love irgendetwas" ist ein Statement und damit ein anderer Sachverhalt.
Die entscheidende Frage ist doch, ob sich die Flagge gegen die FDGO richtet, sich möglicherweise gegen die Bundeswehr richtet, oder ob das Zeigen vielleicht doch für eine politische Gruppe wirbt.
Dann wäre es nach Nr. 311 ZDv 10/5 schon mal untersagt.
Also ohne das jetzt im einzelnen gutachterlich zu untersuchen, würde ich eine solche Flagge im Zweifel wohl auch nicht unbedingt dulden.
Ich sehe hier genauso ein großes Problem, die Beflaggung mit der FDGO in Einklang zu bringen...(mal ganz abgesehen davon, dass mir dieser "Ostalgie-Kram" tierisch auf den Sack geht). Wäre ich in der Situation, so etwas als Vorgesetzter zu beobachten, würde ich zumindest dafür sorgen, dass die Flagge zügig verschwindet, mehr "Eskalation" ist, denke ich, unnötig...
Auch die DDR hatte spätestens mit Geschäftsaufnahme der ersten frei gewählten Regierung eine freiheitliche demokratische Grundordnung. Dieser Zustand dauerte zwar nur von etwa April 1990 bis zum 2.10.1990. Diese Regierung behielt das Staatswappen und die Staatsflagge bei. Daher ist es m. E. schon aus diesem Grund kein Bekenntnis gegen die FDGO. Aus meiner Sicht ist keinen Verstoß gegen § 8SG gegeben.
Zitat von: Hptm. d. R. am 13. Oktober 2013, 15:25:05
Daher ist es m. E. schon aus diesem Grund kein Bekenntnis gegen die FDGO. Aus meiner Sicht ist keinen Verstoß gegen § 8SG gegeben.
Weil der Flagge zeigende natürlich AUSSCHLIESSLICH der DDR zwischen April und Oktober 1990 gedenkt...
Zitat von: BSG1966 am 13. Oktober 2013, 15:28:45
Zitat von: Hptm. d. R. am 13. Oktober 2013, 15:25:05
Daher ist es m. E. schon aus diesem Grund kein Bekenntnis gegen die FDGO. Aus meiner Sicht ist keinen Verstoß gegen § 8SG gegeben.
Weil der Flagge zeigende natürlich AUSSCHLIESSLICH der DDR zwischen April und Oktober 1990 gedenkt...
Welcher DDR soll ein 20 bis 25jähriger Bundeswehrsoldat eigentlich "nachtrauern" und "gedenken"? ::)
Na doch der, die er persönlich nie wirklich erlebt hat, von der ihm aber seine arbeitslosen Verwandten in ewiggestriger Verklärung vorschwärmen, obwohl diese in der geschilderten Art niemals existiert hat ;D !
Wir schweifen ab: unstreitig ist mit dem Soldaten zu reden und zu fragen warum er diese Symbolik wählt. Wenn dann etwas herauskommt, was Zweifel an seinem Bekenntnis zur FDGO erkennen lässt, muss man als Vorgesetzter Maßnahmen ergreifen.
Die Maßnahme, die Fahne entfernen zu lassen, sollte (muss?) man als Vorgesetzter ebenfalls ergreifen, finde ich. Ich meine, wenn ein Soldat eine andere, mit der FDGO schwer vereinbare Fahne aufhängt, würde doch, wenn sich im Gespräch heruasstellt, dass der Soldat von der Einstellung her voll FDGO-mäßig unterwegs ist, die Fahne doch nicht hängen gelassen!
+1
Ich denke mal, ich persönlich dürfte nicht der Sympathie für die 40jährige Diktatur der Linkspartei verdächtig sein, und kann daher ganz unbedarft was in den Raum werfen: wenn ein 20jähriger ein bisserl anecken, provozieren und cool sein möchte, dann kann man das im Gespräch regeln, ohne gleich das Große und Ganze aufs Trapez zu bringen zu müssen. "Ostalgie" bezieht sich meist eher auf Trabbi, Club-Cola und Rotkäppchen Sekt als auf Schießbefehl oder Vergemeinschaftlichung der Produktionsmittel, und ist somit vielleicht "unbedacht", aber meist doch eher harmlos. Der "vermeintlich guten alten Zeit" wird eigentlich überall mal nachgeschmachtet, und dass diese Zeit für ein Viertel unserer Bevölkerung eben zufällig "auf der falschen Seite der Zonengrenze" ablief, sollte man nicht überbewerten.
@ Schlammtreiber:
So weit, so gut.
Jedoch kann man das Zeigen einer solchen Flagge schon zum Anlass nehmen (als DV bzw. Vorgesetzter) die gedankliche Haltung des "SOLDATEN" in einem Gespräch zu überprüfen.
Spätestens dann sollte dem "SOLDATEN" klar sein, dass er zumindest einen "Verdacht" erweckt, wenn er solche Symbole zeigt -> dies sollte dann auch ohne Befehl dazu führen, diese Symbolik nicht mehr zu zeigen.
Zitat"Ostalgie" bezieht sich meist eher auf Trabbi, Club-Cola und Rotkäppchen Sekt als auf Schießbefehl oder Vergemeinschaftlichung der Produktionsmittel,
Und genau das ist ja der Kern des Problems. Und genau deshalb (!) muss hier seitens der Vorgesetzten eingegriffen werden, alleine schon, ob etwas Nachhilfeunterricht in politischer Bildung zu geben und die Soldaten zu sensibilisieren.
Ob von Sensibilität eines jungen Kameraden zeugt die DDR-Fahne in der Stube aufzuhängen, darüber kann man sich zu Recht streiten. Ich bin aber doch etwas verwundert, mit welchem Nachdruck hier einige eine Rechtswidrigkeit detektieren. Nicht zuletzt aus dem Grund den Hptm d.R. genannt hat.
Man hat als Vorgesetzter - finde ich - durchaus den Auftrag, den wenig sensiblen Umgang des Untergebenen mit mit der FDGO wenig vereinbaren Systemen, bzw deren Symbolik, aufzugreifen und hier Verbesserung herbeizuführen.
Der "Grund", den der angesprochene User aufgeführt hat, ist doch nun wirklich Krümelkackerei - die DDR war n halbes Jahr lang demokratisch und frei gewählt?! Na dann sind die restlichen ca 40 Jahre ja zu vernachlässigen, ne?!
Eigentlich war doch schon diese Ansage klar und deutlich:
Zitat von: wolverine am 13. Oktober 2013, 17:16:15
Wir schweifen ab: unstreitig ist mit dem Soldaten zu reden und zu fragen warum er diese Symbolik wählt. Wenn dann etwas herauskommt, was Zweifel an seinem Bekenntnis zur FDGO erkennen lässt, muss man als Vorgesetzter Maßnahmen ergreifen.
Sympathie habe ich auch für schlammis Einschätzung:
Zitat von: schlammtreiber am 14. Oktober 2013, 09:32:23
Ich denke mal, ich persönlich dürfte nicht der Sympathie für die 40jährige Diktatur der Linkspartei verdächtig sein, und kann daher ganz unbedarft was in den Raum werfen: wenn ein 20jähriger ein bisserl anecken, provozieren und cool sein möchte, dann kann man das im Gespräch regeln, ohne gleich das Große und Ganze aufs Trapez zu bringen zu müssen. "Ostalgie" bezieht sich meist eher auf Trabbi, Club-Cola und Rotkäppchen Sekt als auf Schießbefehl oder Vergemeinschaftlichung der Produktionsmittel, und ist somit vielleicht "unbedacht", aber meist doch eher harmlos. Der "vermeintlich guten alten Zeit" wird eigentlich überall mal nachgeschmachtet, und dass diese Zeit für ein Viertel unserer Bevölkerung eben zufällig "auf der falschen Seite der Zonengrenze" ablief, sollte man nicht überbewerten.
Oder, um einen zusätzlichen Vergleich heranhinken zu lassen: die in zahlreichen Kasernen eines süddeutschen Freistaates vorhandenen selbstgebastelten Schildchen mit Aufschriften wie "Königlich Bayerisches Geschäftszimmer" oder "Royal Bavarian Air Force" würde ich auch nicht als bedenkliche Anzeichen separatistischer Gesinnung oder reaktionärer Bestrebungen zur Abschaffung der Demokratie und Restauration der Königsherrschaft über alles unter dem weißblauen Himmel deuten. Jetzt gibt es natürlich noch ein paar Unterschiede zwischen der DDR und God´s own Alpenstaat, aber der Grundgedanke sollte klar sein.
Natürlich kann und sollte man dem jungen Mann im Gespräch klar machen, dass diese Aktion etwas strange anmutet und nicht unbedingt höchsten Wiederholungswert hat - aber man muss m.E. nicht gleich das granz große Faß Château de FDGO aufmachen.
@ Schlammtreiber:
... wir liegen doch auf einer Linie - man erläutert dem Soldaten, das es sich um das Symbol einer Diktatur handelt, und es in der Bundeswehr eine Organisation gibt, die sich mit Extremisten befasst, und daher solche Umtriebe ggf. zu melden sind ...
.. ggf. kann man auf eine solche Meldung / Untersuchung verzichten, wenn ein anderer Sonnenschutz gewählt wird - jeder ist seines Glückes Schmied.
Zitat von: F_K am 15. Oktober 2013, 08:59:12
und es in der Bundeswehr eine Organisation gibt, die sich mit Extremisten befasst
Du meinst die Abteilung, die die Kleinen Anfragen beantwortet?
@ Schlammtreiber:
... das meiste Treiben der "Linken im Parlament" ist ja wohl (auch nach den letzten Urteilen) durch das Abgeordnetenmandat geschützt.
Ich meinte hier aber eher die freundlichen Damen und Herren in Zivil, die immer an den Sicherheitsgesprächen teilnehmen und einen "Namen" wie ein Satiremagazin haben.
(... wie, Sie tragen ein "Scharfschützenabzeichen der Wehrmacht"?, ein "rechtsextremes Abzeichen"? Müssen wir das jetzt melden (NATO Verteiler) oder schlagen SIE eine andere Lösung vor? ... dazu ein freundliches, leicht diabolissches Lächeln mit einem freundlichen Gesichtsausdruck ... )
F_K, ich stehe nun wohl nicht im Verdacht, auch nur irgendwie Anhänger der "Linken" im Allgemeinen und deren Umtriebe im Eizelnen zu sein.
Dennoch ist das, was die "Linke" in- und außerhalb der Parlamente treibt, nicht nur durch das jeweilige Mandat geschützt, wie sie schreiben, sondern allein deshalb, weil diese Partei nicht verboten ist. Hierbei muss man schon sauber argumentieren. Dass man sich mit ihren Vorstellungen konträr auseinandersetzen kann (und meiner Überzeugung nach auch sollte), steht auf einem ganz anderen Blatt. Darum ging es hier allerdings nicht.
Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen, die hier vom Nutzer gestellt wurde: Die Symbole der ehemaligen DDR sind im Gegensatz zu den Symbolen der NS-Zeit nicht verboten bei uns im Land. Dies ist nun einmal Fakt, ob Einzelne das wollen oder nicht. Deshalb ist allein deren Verwendung, z.B. als Raumdekoration, - auch in militärischen Liegenschaften - für sich genommen nicht verboten. Aufgabe des DV ist es, und das hat Wolverine doch auf der ersten Seite bereits richtig festgestellt, zu ermitteln, welche Beweggründe den Soldaten dazu brachten, diese Flagge als "Sonnensegel" an seinem Bett anzubringen. Sollte hierbei der Verdacht aufkommen, dass der Soldat die dahinter liegende Ideologie der SED teilt, dann wird er die Sache auf dem dafür vorgescriebenen Weg bringen, so dass sich die dann Zuständigen um diesen Fall kümmern können.
Wie unter anderen Schlammtreiber ebenso richtig beschrieb, erfolgt bei den wenigsten 18 bis 30-Jährigen kaum eine umfangreichere Reflexion mit dem untergegangenen politisch-staatlichen System der DDR. Dies mag man zurecht kritisieren, ist aber ebenso in vielen Fällen Realität, über die man in den Medien auch hinreichend informiert wurde. Da die Genannten zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR zum Geltunsbereich des GG maximal 7 Jahre alt waren, dürfen wir darauf vertrauen, dass die mit Masse nicht vom DDR-System indoktriniert waren. Insofern ist auch diesbezüglich bei den meisten unserer Soldaten nicht "viel zu holen", was hier von Ihnen, F_K, und einigen anderen unterstellt wurde.
Fazit: Wr haben mal wieder einen vollkommen sinnbefreit-mehrseitigen Thread, dessen Ursprungsfrage sehr schnell hinreichend beantwortet wurde. Allein deshalb, weil einige Nutzer wie Sie offenbar so selbstverliebt in die eigenen Ansichten sind, dass Sie sich in erbsenzählerische Endlosdiskussionen mit Ähnlich Gestrickten einlassen. Muss das sein?
Zitat von: miguhamburg1 am 15. Oktober 2013, 11:19:50
Fazit: Wr haben mal wieder einen vollkommen sinnbefreit-mehrseitigen Thread, dessen Ursprungsfrage sehr schnell hinreichend beantwortet wurde. Allein deshalb, weil einige Nutzer wie Sie offenbar so selbstverliebt in die eigenen Ansichten sind, dass Sie sich in erbsenzählerische Endlosdiskussionen mit Ähnlich Gestrickten einlassen. Muss das sein?
Wo ist der "Gefällt mir..." Button?
@ Miguhamburg:
What Du wollen???????????
Dies war die Aussage eines Juristen zu dem Thema hier:
Zitatnatürlich ist sie strafrechtlich nicht verboten, aber das hat nichts mit der Pflicht zu tun, sich aktiv für die FDGO einzusetzen. Diese Flagge symbolisiert das Gegenteil und somit verletzt der Soldat die Treuepflicht zum Grundgesetz.
Dazu gibt es ürigens bereits Rechtsprechung. Anlass für die Rechtsprechung war übrigens eine Kaffeetasse mit der Flagge und der Aufschrift : I Love DDR
Auch wenn natürlich zwei Juristen zu einem nicht genau definierten Sachverhalt gleich zwei Meinungen haben, ist ein anderes Thema.
Es steht mir in einer Demokratie (und solange ich hier kein Hausverbot bekomme auch hier) zu, meine Meinung zu äußern.
MEINE Beurteilung als DV wäre in einer solchen Situation, dass natürlich "ermittelt" wird, aber unabhängig vom Ergebnis die Fahne entfernt wird.
Wo ist jetzt das Problem? (.. ein anderer DV mag es anders sehen - und dann würde ich halt schauen, was dessen DV dazu sagt ..)
Das Problem, lieber F_K ist, dass Sie Ihre Sicht der Dinge und Ihre fiktiven Entscheidungsgründe zum allgemein verbindlichen Maßstab machen. Und das auf eine öfter sehr unangenehme Art und Weise in Wortwahl und "Tonlage".
Im Übrigen symbolisiert die zur Ansicht gebrachte DDR-Flagge für sich genommen und ohne jeglichen weiteren, erkennbaren Zusatz NICHT das Gegenteil, sich als Soldat aktv für die FDGO einzusetzen. Denn dazu müsste es eine explizite Grundlage geben, die diese automatische Folgerung vorgäbe. Es könnte nämlich z.B. auch sein, dass besater Soldat gerade die Nacfrage provozieren möchte, um sodann mit dem Fragensteller über das verbrecherische Staatssystem der DDR zu sprechen.
Und ich als Nichtjurist achte bei juristischen Beschreibungen als Erstes einmal darauf, worauf sie sich beziehen. Hätten Sie dies getan, wäre es Ihnen nicht im Leben in den Sinn gekommen, sich justice' Menung einfach anzuschließen. Denn das von ihm gewählte Beispiel enthlt sehr wohl einen erkennbaren Zusatz zu einem Symbol!
@ miguhamburg1:
... ein Jurist hat hier geschrieben, dass er das Zeigen der Flagge als "problematisch" und nicht mit der FDGO vereinbar sieht.
Das "Beispiel" war ein REALER Fall, zu dem es Rechtssprechung gibt.
Jetzt kann gerne (unter Juristen) diskutiert werden, ob dieser Fall auf unseren Flaggenfall zutrifft - zumindest ein Jurist (in diesem Forum) sieht das so.
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass ich Flaggen von Diktaturen (ob noch existend oder untergegangen) nicht in einer deutschen Bundeswehrkaserne sehen möchte - und deshalb würde ich die Abnahme dann auch befehlen (wenn Soldat usw.).
Gegen diese meine Entscheidung sind dann Rechtsmittel möglich - wir werden dann sehen, was rauskommt.
Stellen Sie sich als "Aufhänger" zur Verfügung? (dann natürlich nur Meldung - wird die Frage aber auch klären ...)
Lieber F_K, da Sie ja gerne anderen vorwerfen, sie wären zu b..., um das Gelesene zu verstehen:
Lesen Sie bitte das, was ich schrieb, bevor Sie Ihre falschen Sachverhalte mit anderen Worten wiederholen: Der besagte andere Jurist beschrieb ein Beispiel mit vollkommen anderer Ausgangslage. Er verwechselte also Äpfel (das Beispiel des Fragenstellers) mit dem ihm mutmaßlich bekannten Sachverhalt (also mit Birnen).
Merke: Ein reines Symbol (hier DDR-Fagge), das nicht weiter erkennbar kommentiert wird, ist etwas Anderes, als ein Symbol, (DDR-Flage auf Kaffeebecher) mit entsprechendem Kommenta "I love DDR". Während das Erste vom DV zuerst hinterfragt werden muss, bevor irgendeine Entscheidung fetroffen wird, kann er beim Zweiten sofort in Ihrem Sinne tätig werden.
Unterschied erkannt? - um mal eine Ihrer besonders intelligent klingenden Fragen an Nutzer an Sie selbst zu richten!
ZitatUnterschied erkannt?
Lohnt nicht, kommt bei gewissen Leuten gar nicht an. Deshalb krönen die schon seit längerer Zeit meine Igno-Liste, so dass ich deren Beiträge nicht mehr automatisch lesen muss. ;) ::)
Lieber Migu,
ohne weitere (alle) Einzelheiten zu beiden Fällen kann man nicht beurteilen, inwieweit diese gleich oder anders sind.
Beispiel (fiktiv): Wenn jemand eine beliebige Tasse aus einem Schrank nimmt, evtl. garnicht wahrnimmt, dass dort "i love DDR" steht- so ist dies sicherlich keine Meinungsäußerung ...
Deswegen ist "mein" Merke eben: Gewisse Symbole haben in BW Liegenschaften nichts "verloren" - und bei jedem Auftauchen ist zumindest vorzuermitteln, nach den ersten Ermittlungsergebnissen wird dann entschieden, wie weiter verfahren wird.
(Übrigen ist es nicht verboten (im Sinne von strafbar) in einer rechtsextremen, (noch) nicht verbotenen Partei Mitglied oder Funktionär zu sein - es verhindert aber die Einstellung in der BW und führt ggf. auch zur Entlassung.
Merke:
Für dienstlich einwandfreies Verhalten ist es nicht ausreichend, "nur" straffrei zu bleiben ...)
Zitat von: KlausP am 15. Oktober 2013, 14:30:16
ZitatUnterschied erkannt?
Lohnt nicht, kommt bei gewissen Leuten gar nicht an. Deshalb krönen die schon seit längerer Zeit meine Igno-Liste, so dass ich deren Beiträge nicht mehr automatisch lesen muss. ;) ::)
Nun hat es auch der erste bei mir auf die Igno-Liste geschafft!
Hatte immer gedacht, dass so etwas nicht nötig werden würde aber so kann man sich täuschen. :-[
F_K, nun stellen Sie sich selbst aber ziemlich unbedarft an.
Wollen Sie jetzt wirklich mit Anspruch darauf, ernst genommen zu werden, behaupten, dass Sie den wesentlichen Unterschied in den beiden Fällen nicht erkennen? Und zwar vollkommen ohne weitere Nachfargen und Zusatzinformationen?
Im Übrigen können Sie den gesamten Rest Ihrer Einlassung getrost fortlassen, denn diese Beispiele stammen nicht von mir. Insofern gehen diese ebenfalls zu Lasten Ihrer verschrobenen Wahrnemung von Realitäten! Leider.
Migu:
Natürlich erkenne ich einen Unterschied zwischen einem Symbol und einen Symbol plus Texterläuterung, die ggf. eine Meinungsäußerung darstellt.
Die Frage bleibt aber, ob man die Meinungsäußerung dem "Trinker" zurechnen kann - oder ob dieser diese evtl. garnicht kennt - eine Zurrechnung also unzulässig wäre.
Das würde ja bedeten, dass er nicht lesen oder Beides gar nicht erkennen könnte. Beides dürfen wir also bei Soldaten als Annahme ausscheiden!
Jetzt erkant, welchen - um mal Ihren Begriff zu verwenden - Schwachfug Sie uns hier zum Besten geben wollten, nur um - mal wieder - recht zu bekommen?
Ach Migu,
ich gehe schon davon aus, dass alle Soldaten lesen können.
Reale Geschichte: Wir haben hier in der Firma einen Schrank mit Tassen, da stehen alle möglichen Kaffetassen drin (Werbegeschenke von Lieferanten, Unterlieferanten, Geschäftspartnern, whatever).
Da passiert es schon, dass ich eine Tasse nehme, Kaffee trinke, und erst sehr viel später feststelle, mit "welcher Firma" ich da unterwegs bin.
.. da mag es tatsächlich vorkommen, das mir Tassen / Meinungen "zugerechnet werden", die ich nicht unterstütze.
Deswegen sehe ich es ja nicht als zwingend an, dass ein "DDR Sonnentuchnutzer" ein Feind unserer Demokratie ist - nach einen Gespräch sollte diesem klarwerden, dass so ein "Sonnentuch" halt ein schlechtes Licht auf ihn wirf und man es besser sein läst (so würde bei uns eine "I love DDR" Kaffetasse vermutlich im Mülleimer landen).
Ja bin ich denn hier im Kindergarten? Man(n) sollte irgendwann merken, dass man keinen gemeinsamen Nenner finden wird! Und das ist auch gut so!!! :o
Bitte jetzt kein Shit-Storm!
Zitat von: miguhamburg1 am 15. Oktober 2013, 14:27:26[...]
Merke: Ein reines Symbol (hier DDR-Fagge), das nicht weiter erkennbar kommentiert wird, ist etwas Anderes, als ein Symbol, (DDR-Flage auf Kaffeebecher) mit entsprechendem Kommenta "I love DDR". Während das Erste vom DV zuerst hinterfragt werden muss, bevor irgendeine Entscheidung fetroffen wird, kann er beim Zweiten sofort in Ihrem Sinne tätig werden.
[...]
Ist das ihre persönliche Meinung oder gibt es da eine Anweisung, das man erst ab einem zggl. Kommentar tätig werden darf?
Gute Frage!
Das ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern schlicht und ergreifend Gesetzeslage, dass ohne einen konkretisierbaren Verdacht keine Gesinnungsüberprüfung stattzufinden hat, wenn ein Soldat weder einer als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation folgt, noch eine verfassungsfeindliche Gesinnung verbreitet, noch verbotene Symbole, auf dem Index stehendes "Kulturgut" hört oder anderen zugänglich macht etc.
Ein Befehl zum Enfernen einer DDR-Flagge aus einer dienstlichen Unterkunft ohne vorherige Überprüfung der Intention des Besitzers und Vorhandensein jedweder Verdachtsmomente ist daher schlicht und ergreifend rechtswidrig. Genau solche Befehle wurden im Rahmen von Beschwerdeverfahren aus den von mir benannten Gründen bereits mehrfach wieder aufgehoben. Es gibt dazu ebenfalls eine gleichlautende Entscheidung einer Kommandobehörde infolge mindestens einer Eingabe an den Wehrbeauftragten.
Wohlgemerkt: Auch ich bin der Überzeugung, dass es einem Vorgesetzten - bei nicht erkennbarer Abweichung von der Pflicht zum Eintreten für unsere FDGO - im persönlichen Gespräch mit einem Soldaten gelingen sollte, ihn davon zu überzeugen, dass das Anbringen einer DDR-Flagge bei deren Betrachtern durchaus zu Gedanken führen kann, die für das gegenseitige Verhältnis nicht positiv sind, um es einmal diplomatisch zu formulieren. Und dass es deshalb besser wäre, diese möglichen Konflikte durch das Abnehmen einer solchen Flage erst gar nicht entstehen zu lassen.
Keine Angst, ich beteilige mich nicht weiter an dieser Diskussion, aber ich muss dringend etwas klarstellen.
Miguhamburg, Sie dürfen nicht den Fehler machen, alles als dienstrechtlich erlaubt zu deklarieren, was nicht strafbar ist oder was nicht als verfassungswidrig verboten ist.
Die Voraussetzungen der Dienstpflicht im Sinne des Paragraphen 8 Soldatengesetz sind völlig losgelöst von irgendwelchen Straftaten oder Verboten des Bundesverfassungsgericht.
Ich kann sehr wohl mit legalen und strafrechtlich unbedenklichen Symbolen gegen die Loyalitätspflicht zum Grundgesetz verstoßen.
Lieber Justice, da bin ich vollkommen bei Ihnen. Das habe ich allerdings auch nieso pauschal behauptet, sondern meine Antworten stets auf die ursprüngliche Fragestellung bezogen.