Guten Tag,
Ich hatte gestern die Musterung in München und mir wurde gesagt das ich untauglich bin wei ich Favismus hab, und dass das der einzige Grund wäre, ohne Favismus wäre ich T2.
Favismus ist eine Erbkrankheit, ich habe also quasi ein defektes Gen, was eine Hämolyse (Blut verflüssigt sich, innere Blutungen) auslösen kann. Diese Symptome treten NUR beim Verzehr von einer bestimmten Bohnenart auf (Saubohnen), also im Prinzip eine normale Nahrungsmittelunverträglichkeit aufgrund einer Allergie.
Deshalb meine Frage: Ist es wirklich möglich untauglich zu sein aufgrund einer Nahrungsmittelunverträglichkeit? Der Arzt war erstaunt als er von Favismus hörte, weil er noch nie erlebt hatte das ein Bewerber diese Erbkrankheit hatte, deswegen hoffe ich wenigstens einige brauchbare Antworten zu bekommen.
Vielen Dank
Ja, es ist möglich, aufgrund einer Nahrungsmittelunverträglichkeit untauglich zu sein
(.. und auch aufgrund von Gendefekten).
Übrigens reicht da schon die Einnahme einer simplen Aspirin um das auszulösen.
Aber das wichtigste hat F_K schon geschrieben.
Ich würds ja nachvollziehen wenn es eine Allergie gegen Grundnahrungsmitteln wäre, oder die Liste zu lang wäre, aber ich bin nur gegen eine einzige Bohnenart allergisch, deswegen fällt es mir schwer das ganze nachzuvollziehen..
Das müssen Sie auch nicht, das muss nur der Musterungsarzt, der das nach den Festlegungen der entsprechenden Vorschrift umzusetzen hat. Um es deutlich auszudrücken: es gibt keinen Anspruch auf Wehrdienstfähigkeit.
Alles klar, vielen Dank
Das war ja einfach ....
Was passiert denn wenn sie auf dem Übungsplatz sind und es nur diese Bohnen zu essen gibt. Dann können sie nichts essen und der Dienstherr kann seiner Fürsorgepflicht nicht nach kommen.
Noch viel schlimmer, sie essen diese Bohnen ausersehen und 20 Minuten später liegen sie in der Stellung und verrecken elendig wegen ihrer Allergie und keiner bekommt es mit.