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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Pantloser am 18. Oktober 2013, 16:47:20

Titel: Preis der Diensthose
Beitrag von: Pantloser am 18. Oktober 2013, 16:47:20
Hi hab meine Diensthose (Hose für Dienstanzug) verloren, muss nun ein Bericht schreiben und blechen?
Weiß jemand wie teuer der Spaß dann wird, also der Preis der Hose ???
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: KlausP am 18. Oktober 2013, 16:57:52
Was für einen Bericht? Oder meinen Sie die "Sachschadensmeldung"?
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: Pantloser am 18. Oktober 2013, 17:40:05
Ja genau eine Sachschadensmeldung, wie teuer ist ist so eine Hose
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: LoggiSU am 18. Oktober 2013, 18:16:14
Bei ebay gibts die Beinkleider original für unter 10€.
Darfst halt nur keine mit nem A-Stempel erwischen.
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: mailman am 18. Oktober 2013, 18:44:51
Und was ist dann mit der SSM? Dem Dienstherr ist ja durch den Verlust ein Schaden entstanden?
Wenn dann würde ich eine neue  kaufen von der LHD.
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: Andi am 21. Oktober 2013, 16:57:16
Alle besoffen? Hört mit so einer kriminellen Scheisse auf!
Was die Hose kostet sagt einem der Versorger (oder wie die sich gerade nennen) und der sagt einem auch, was da noch an Abnutzung runtergerechnet wird. Und dann wird später vom Disziplinarvorgesetzten überhaupt erst entschieden, ob der Soldat haften muss.
Und mal ganz ehrlich, die vielleicht 20€ hat man vielleicht noch gerade so über, wenn man es sich schon leisten konnte seine Hose im Puff zu verlieren... ;D (oder habe ich mir das nur eingebildet?)
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: justice005 am 21. Oktober 2013, 17:16:56
Du musst nur haften, wenn du grob fahrlässig deine Sorgfaltspflichten verletzt hast. Wie hast du denn die Hose verloren? Wie begründet der Chef die grobe Sorgfaltspflichtverletzung?

Wichtig ist, dass du keinesfalls (!) die Haftung durch Unterschrift anerkennen solltest. Ob du tatsächlich grob fahrlässig gehandelt hast oder nicht, geht aus deinen bisherigen Schilderungen nicht hervor. Vorsichtshalber aber besser keine Schuld anerkennen!

Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 24. Oktober 2013, 00:20:42
Wenn man nicht gerade den kompletten Bestand oder Teile der Friedenzusatzausstattung verloren hat, bieten sich auch Verlustmeldungen nach Übungen oder größeren Ausbildungsvorhaben an. Die Umstände des Verlustes sind dort erfahrungsgemäß nicht nachvollziehbar und die Nichthaftung in den meisten Fällen die Regel. Aber der Chef weiß auch, was hier nicht mit rechten Dingen zugeht.
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: boxenmax2000 am 24. Oktober 2013, 00:59:01
Also ich muss Justice und InstUffzSEAKlima wiedersprechen
@ Justice : im gründe Hast du recht, allerdings trifft dies nicht auf persBekleidung zu, hier ist es etwas anders, nennt sich alleinige Obhut. Da wird der Kamerad Zahlen müssen. Der prozentuale Abzug des Wertes wird der MatBewFw festlegen.
@ InstUffzSEAKlima : wird schwer den Verlust einer Diensthose auf einer Übung zu erklären.

Außerdem muss ich Andi vollkommen Recht geben. Im Internet auf einer bestimmten auktionsplattform kaufen ??? Wegen sowas haben Kameraden die Bundeswehr schon verlassen dürfen... Und das wegen ca. 20,00 € ???

Also Sachschadensmeldung schreiben, beim MatBewFw abgeben und abwarten was kommt.

Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: justice005 am 24. Oktober 2013, 07:14:48
Es gilt IMMER der Grundsatz, dass nur für grobe Fahrlässigkeit gehaftet werden muss. Richtig ist aber, dass bei persönlicher Ausrüstung die grobe Fahrlässigkeit nahezu pauschal unterstellt wird und dies auch in vielen Fällen völlig ok ist. Insoweit gebe ich boxenmann recht.

Trotzdem sagt der Sachverhalt nichts (!) über den Hergang aus. Und alleine aus Prinzip und zur persönlichen Absicherung sollte eine Haftung auf keinen Fall durch Unterschrift anerkannt werden. Das mag zwar für den Chef am bequemsten sein, weil er sich dann keine Gedanken mehr über die grobe Fahrlässigkeit machen muss, aber das sollte ja kein Grund sein.

Wie gesagt: Solange wir nicht wissen, wann, bei welcher Gelegenheit und warum die Hose verschwunden ist, lässt sich dazu nichts genaues sagen.

Zitatwird schwer den Verlust einer Diensthose auf einer Übung zu erklären.


Auch hier stimme ich zu.  ;D

Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: F_K am 24. Oktober 2013, 09:26:28
Zitatallerdings trifft dies nicht auf persBekleidung zu, hier ist es etwas anders, nennt sich alleinige Obhut.

Dafür hätte ich gerne eine Quelle!?

Wie Justice schon geschrieben hat, kommt es auf den Sachverhalt an.

Nehmen wir das Beispiel "Brigadesprungbiwak" - die sind alle Soldaten in 8 Mann Zelten untergebracht - die nicht abgeschlossen sind und auch nicht abschließbar sind. Das Zelt ist auch nicht abgeschlossen bzw. abschließbar. Eine "Zeltwache" gibt es nicht.

... und wenn dann das gesamte Zelt mit Inhalt verschwindet - ist da kaum von grober Fahrlässigkeit auszugehen.

(Selbstverständlich wird man da üblicherweise keinen DA mitführen - aber viel sonstige persönliche Ausrüstung, Ausstattung usw. - und wenn man direkt vorher auf einer entsprechenden Veranstaltung war, mag im Einzelfall auch mal ein DA mitgeführt werden).
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: wolverine am 24. Oktober 2013, 09:54:05
Zitat von: justice005 am 24. Oktober 2013, 07:14:48
Es gilt IMMER der Grundsatz, dass nur für grobe Fahrlässigkeit gehaftet werden muss.
Äh, streiche "grobe", oder?!  :o
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: justice005 am 24. Oktober 2013, 14:15:44
ZitatÄh, streiche "grobe", oder?!

nein, wieso? Für einfache bzw. "normale" Fahrlässigkeit muss nicht gehaftet werden. Der Soldat haftet nur für grobe Fahrlässigkeit.

Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: wolverine am 24. Oktober 2013, 14:22:42
Anders § 276 Abs. 1 BGB. Das im Arbeitsrecht - und davon abgeleitet auch im Dienstrecht - der allgemeine Haftungsgrundsatz abgemildert ist, ist schon die Ausnahme und gerade nicht der immerwährende Grundsatz.
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: Andi am 24. Oktober 2013, 14:35:14
Für Soldaten schon, siehe §24 Soldatengesetz. Was Ausrüstung und Bekleidung angeht gibt es aber irgendeinen Erlass, den ich gerade nicht finde, der auf die hier schon genannte alleinige Obhut abstellt. Ist aber nicht unumstritten das Ding, denn an sich führt er zu einer Beweislastumkehr, weil der DV durch diesen Erlass bei Bekleidung/pers Ausr. grundsätzlich von grober Fahrlässigkeit auszugehen hat. Aber spätestens bei der Verwaltungsbearbeitung die durch das Nichtanerkennen einer Haftung automatisch eingeleitet funktioniert das Rechtssystem wieder irgendwie. ;)

Gruß Andi
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: F_K am 24. Oktober 2013, 14:41:17
Zitatweil der DV durch diesen Erlass bei Bekleidung/pers Ausr. grundsätzlich von grober Fahrlässigkeit auszugehen hat

Meine persönliche Erfahrung als "Soldat" (muss sich nicht mit der Erlaßlage decken):
- wenn man nur extrem selten einen Verlust zu verzeichnen hat, und die Sachschilderung "stimmig" war
- hat bei mir der DV immer auf Nichthaftung entschieden.
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: boxenmax2000 am 24. Oktober 2013, 14:52:47
@ F_K : Übungen, usw. Sind eine ganz andere Baustelle, was ja auch der Grund ist, warum so oft nach einer Übung geschrieben wird. Ohne es genau zu wissen, gehe ich davon aus, dass der Fragesteller die Hose nicht auf einer Übung verloren hat.  Genau das gleiche wenn ich eine TE habe, auf die viele Leute zugriff haben wird es immer auf eine nichthaftung hinaus laufen. Ich kenne natürlich auch die gängige Praxis, wie sie schreiben, wenn man selten was verliert, dass dann des Öfteren auf Nichthaftung entschieden wird. 100 % richtig ist es aber nicht.

Zur Frage mit der Quelle : wird vermittelt beim Lehrgang MatBewFw SK ( Grundlagenmodul )durch die LogSchule in Garlstedt
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: justice005 am 24. Oktober 2013, 14:56:33
Ich stimme Andi zu.

Es gibt diesen Erlass, aber ich halte ihn für rechtswidrig. Denn die Beweislassumkehr per Befehl funktioniert nicht. Nichts desto weniger liegt natürlich in der Tat eine grobe Fahrlässigkeit schneller vor, wenn man alleine verantwortlich ist, als wenn die Teile irgendwo rumfliegen. Trotzdem muss jeder Einzelfall geprüft und bewertet werden. Da die juristische Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit aber für den durchschnittlichen Kompaniechef ziemlich schwierig ist, bieten sich hier für den betroffenen Soldaten durchaus Möglichkeiten zur Verteidigung.

ZitatMeine persönliche Erfahrung als "Soldat" (muss sich nicht mit der Erlaßlage decken):
- wenn man nur extrem selten einen Verlust zu verzeichnen hat, und die Sachschilderung "stimmig" war
- hat bei mir der DV immer auf Nichthaftung entschieden.

Ja, das glaube ich gern, dass es so läuft. Bei mir in der AGA war es ähnlich. Da hieß es: "wer auf der ersten Übung etwas verliert, muss nicht haften. Wer auf der zweiten Übung etwas verliert, muss auf jeden Fasll haften".

Im Nachhinein weiß ich natürlich, dass das natürlich der komplette Bullsh. ist. Der Chef muss vielmehr in JEDEM Einzelfall unterscheiden, ob einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat.

Das ist zumindest dann unmöglich, wenn der Chef den Unterschied überhaupt nicht kennt, oder sachfremde Erwägrungen einfließen lässt.

Im Zweifelsfall sollte der Chef beim Rechtsberater nachfragen. Der Soldat wiederum sollte keine Haftung anerkennen, sondern notfalls im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens prüfen lassen.


Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: F_K am 24. Oktober 2013, 14:59:31
Zitat100 % richtig ist es aber nicht.

Warum? Wenn ich einen BEFEHL erhalte, meine Ausrüstung in einem Zelt zu lagern, das NICHT abschließbar ist, es keine abschließbaren Behältnisse gibt, das Zelt nicht bewacht ist und ich einen weiteren BEFEHL erhalte, das Zelt für längere Zeiträume zu verlassen - dann ist dem Dienstherrn das Risiko durchaus bewust - und der Soldat hat da keine Chance, dies Risiko zu minimieren.

Gleiches Spiel wenn mir in der Kaserne der Spind aufgebrochen wird - da liegt dann keine Fahrlässigkeit vor.

(.. wer allerdings seine Bekleidung im Zug liegen läst - und die Bekleidung die Fahrt ohne den Soldaten fortsetzt - dann ist Haftung anzunehmen, keine Frage ..)
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: Andi am 24. Oktober 2013, 17:29:59
Zitat von: F_K am 24. Oktober 2013, 14:59:31
Zitat100 % richtig ist es aber nicht.

Warum?

Nicht gelesen oder nicht verstanden worauf sich der von dir zitierte Satz bezog?
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: F_K am 24. Oktober 2013, 17:35:54
Letzteres - deshalb Frage ich nach ...
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: Andi am 24. Oktober 2013, 17:38:41
Zitat von: boxenmax2000 am 24. Oktober 2013, 14:52:47
@ F_K : Übungen, usw. Sind eine ganz andere Baustelle

Wieso fängst du dann wieder mit Übungen an?

Zitat von: boxenmax2000 am 24. Oktober 2013, 14:52:47
Ich kenne natürlich auch die gängige Praxis, wie sie schreiben, wenn man selten was verliert, dass dann des Öfteren auf Nichthaftung entschieden wird. 100 % richtig ist es aber nicht.

Worauf sollte es sich sonst beziehen, wenn nicht auf den Satz davor?
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: boxenmax2000 am 24. Oktober 2013, 18:00:03
@ F_K : das 100 % nicht richtig bezog sich auf ihre Aussage dass manchmal auf nichthaftung entschieden wird nur weil man noch nie was verloren hat. Andi hat das Zitat schon gepostet.
Und wenn mir der Spind aufgebrochen wird ist es auch klar, dass ich nicht verantwortlich bin. Bevor weitere eigenartige Bsp. Kommen : ich muss ebenfalls nicht haften, wenn die Kaserne abbrennt oder in die Luft gesprengt wird  ;)
Titel: Antw:Preis der Diensthose
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 24. Oktober 2013, 18:11:02
Zitat von: boxenmax2000 am 24. Oktober 2013, 00:59:01
Also ich muss Justice und InstUffzSEAKlima wiedersprechen
@ InstUffzSEAKlima : wird schwer den Verlust einer Diensthose auf einer Übung zu erklären.

Daher von mir ja auch die Einschränkung:

ZitatWenn man nicht gerade den kompletten Bestand oder Teile der Friedenzusatzausstattung verloren hat

Damit ist/sind ganz klar der DA bzw. Teile desselben gemeint.