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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: shakademus am 29. Oktober 2013, 12:53:34

Titel: Bundeswehr Entlassung Kündigung Frist für Widerruf und Begründung
Beitrag von: shakademus am 29. Oktober 2013, 12:53:34
Hallo, mein Mann hat in der Zeit von Oktober 2010 bis April 2013 bei der Bundeswehr als Zeitsoldat gearbeitet. April 2013 hat er seine vorzeitige Entlassung ausgehändigt bekommen, obwohl die Gründe dafür nicht der Wahrheit entsprechen, was das bedeutet, ist ja klar, keine Ansprüche mehr auf jegliche Gelder, Abfindung, BFD usw. Der Ehemalige Chef, hat wegen antisympatie gegen meinen Mann, entschlossen, dass dieser wegen Charakterlicher Uneignung entlassen werden soll. Dies geschah dann auch. Mein Mann hat direkt einen Widerspruch gemacht, aber bis jetzt noch keine Begründung. Ist es noch möglich sich gegen die Entlassung zu wehren, jetzt nach 6 Monaten? Gibt es nachdem wir den Widerspruch gemacht haben, eine Frist wielange man gesetzlich Zeit hat, eine Begründung für den Wiederspruch einzureichen?

Problem ist auch, dass seid seiner Arbeitslosigkeit keine Rechtsschutz mehr besteht. Also müssen wir das Meiste selbst in die Hand nehmen und aus diesem Grund hoffe ich auf nette Antworten. Wenn es noch irgendwelche genauere Fragen zu der Situation gibt, beantworte ich diese natürlich auch noch. Wollte mich jetzt nur recht kurz fassen.

Bitte um hilfreiche Antworten, vielen Dank im Vorraus :-)
Titel: Antw:Bundeswehr Entlassung Kündigung Frist für Widerruf und Begründung
Beitrag von: F_K am 29. Oktober 2013, 13:04:48
@ Shakademus:

Dein Post enthält kaum verwertbare Fakten - einige Behauptungen sind so falsch.

Eine Entlassung wird durch die Entlassungsdienststelle verfügt - der "KpChef" trifft da keine Entscheidung.

Im Entlassungsverfahren gibt es Anhörungen und Einspruchsfristen - was ist da genau gelaufen, was war der Vorwurf, welche Einsprüche sind wann gemacht worden?
Titel: Antw:Bundeswehr Entlassung Kündigung Frist für Widerruf und Begründung
Beitrag von: wolverine am 29. Oktober 2013, 13:25:18
Für den Widerspruch gegen die Entlassungsbescheid besteht eine Frist von einem Monat. Danach ist zeitnah zu begründen. Der Sinn, warum er das bisher nicht getan hat, erschließt sich mir nicht. Er muss doch wissen, warum er seine Entlassung als rechtswidrig empfindet. Das schreibt er auf und schickt es ein. Irgendwann wird halt nach Aktenlage entschieden und da alles bereits einmal rechtlich geprüft ist sind hier Erfolgsaussichten eher gering.

Insgesamt wird man beim Bund nicht aus Spaß und Dollerei entlassen weil der Chef einmal einen schlechten Tag hatte. Alles geht über mehrere Instanzen und mindestens ein Rechtsberater ist an der Entlassung beteiligt. Meistens geht der Entlassung ein Dienstvergehen voraus; war da eventuell  etwas, was Sie bisher noch nicht erwähnt haben?
Titel: Antw:Bundeswehr Entlassung Kündigung Frist für Widerruf und Begründung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 29. Oktober 2013, 13:45:34
Zitat von: shakademus am 29. Oktober 2013, 12:53:34
April 2013 hat er seine vorzeitige Entlassung ausgehändigt bekommen (...)

Problem ist auch, dass seid seiner Arbeitslosigkeit (...)

Das heißt, er ist seit April ohne Beschäftigung? Wenn dem so ist, scheinen auch noch andere Probleme zu bestehen, denn wenn eine Entfernung aus dem Dienst ansteht, wäre es ja das Mindeste, sich sofort nach beruflichen Alternativen umzuschauen (und wenn es nur als Kraftfahrer ist) und nicht auf Formfehler im Verfahren zu hoffen, die eine Wiederaufnahme des Dienstverhältnisses ermöglichen.

Immer dieses Gejammer, dass die anderen Schuld sind und einfach so Leute entlassen  :'(
Titel: Antw:Bundeswehr Entlassung Kündigung Frist für Widerruf und Begründung
Beitrag von: KlausP am 29. Oktober 2013, 13:56:01
Nur mal so zur Erinnerung:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=42908.msg420842#msg420842
Titel: Antw:Bundeswehr Entlassung Kündigung Frist für Widerruf und Begründung
Beitrag von: justice005 am 29. Oktober 2013, 14:02:08
Ich schließe mich dem Gesagten an. Die Geschichte ist so nicht ganz eindeutig.

Wenn Ihr Mann einen Widerspruch eingelegt hat (man nennt es übrigens Beschwerde), dann muss es darauf ja auch einen Beschwerdebescheid geben. Wenn die Beschwerdezurückgewiesen wurde, kann man gegen die Entlassung Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Ich habe die Nachricht so verstanden, dass zwar Beschwerde eingelegt, jedoch darüber noch nicht entschieden wurde. Wenn das so ist, dann kann jederzeit noch eine Begründung nachgereicht werden, diese wird dann noch berücksichtigt und die Entscheidung eingebunden.

Titel: Antw:Bundeswehr Entlassung Kündigung Frist für Widerruf und Begründung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 29. Oktober 2013, 21:02:44
Das kammir schon im ersten Beitrag dieses Themas komisch vor, weil wieder von "jemandem" die Rede war, aber alles dennoch sehr detailliert erwähnt wird und auch auf Beiträge anderer sofort eingegangen wird.

Ungewöhnlich ist nur, dass es den HG und seinen Mann gleichermaßen getroffen hat und beide im gleichen Zeitraum aus dem soldatischen Dienst entfernt wurden. Mögen die beiden nun im Privatleben ihr Glück finden  ;)