Guten Abend,
ich bin Offizieranwärter und mache aktuell noch meine AGA. Allerdings hab ich den erfoderlichen Schnitt bei der PolBil bzw Wehrrechtklausur nicht geschafft und stehe jetzt vor der Entscheidung Widerruf zu ziehen oder die AGA fertig zumachen, um dann ein halbes Jahr beim VU oder im Gezi meine Zeit bis zur nächsten AGA zu überbrücken.
Ich würde den Lehrgang gerne wiederholen, jedoch dieses halbe Jahr anders nutzen wollen.
Meine Frage ist jetzt, ob ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann und trotzdem im Juli wieder bei der Bundeswehr anfangen kann oder ob ich dann auf einer "schwarzen Liste" steh?
Bin mir nicht ganz sicher, aber ich kenne selbst einen Kameraden, der damals Widerruf gezogen hat und dieses Jahr wieder dabei ist, er musste nicht mal zur OPZ, da die Offz-Eignung 3 Jahre gültig ist.
Aber wieso was anderes machen? Du willst doch Soldat werden in erster Linie, nämlich Offizier und es gibt fast keine bessere Möglichkeit dieses halbe Jahr dafür besser zu nutzen, als Erfahrung in der Truppe zu sammeln. Das fehlt nämlich allen jungen OA's.
PS: es ist keine AGA, sondern ein Lehrgang, nämlich der OAL und ja das ist ein Unterschied...bei ner richtigen AGA wäre die Widerrufquote bei 50%...
Wenn Sie jetzt von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, werden Sie aus der Bundeswehr entlassen. Natürlich können Sie sich für die Einstellung 2014 erneut bewerben. Im Rahmen dieses Verfahrens werden Sie sicher dem Psychologen erklären müssen, warum Sie diese Entscheidung getroffen haben und warum Sie die Leistungsnachweise im ersten Versuch nicht erfolgreich bestanden haben. Weder das eine, noch das Andere sind ja nun intellektuell überfordernde Themenbereiche. Ob Sie erneut eingestellt werden, entscheidet dann die Eignungsreihenfolge aller Bewerber für das Jahr 2014. Da können Sie Glück oder Pech haben. Sicher bleiben Sie dabei und haben dann die zweite Chance, wenn Sie nicht von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und als Mannschaftssoldat in Ihrer Truppengattung Dienst tun. Und auch das kann je nach Denstposten hja auch interessant sein.
Zitat...bei ner richtigen AGA wäre die Widerrufquote bei 50%...
Woher haben Sie denn
die Weisheit nun wieder?
Zitat von: KlausP am 31. Oktober 2013, 18:29:30
Zitat...bei ner richtigen AGA wäre die Widerrufquote bei 50%...
Woher haben Sie denn die Weisheit nun wieder?
Keine Weisheit, nur persönliche Erfahrung.
Das ist merkwürdig. Der Standort mit einer der höchsten Abbrecherquoten hatte vor kurzem noch einen "Schwund" von ca. 30%.
Tut mir Leid, ich habe mich falsch ausgedrückt, Gedankenfehler von mir ::)
Ich meinte, dass wenn die OA's von Heute eine richtige AGA mit machen würden, die Abbrecherquote ca in diesem Bereich sein würde...
Nö, dann würde m.E. die Widerrufsquote drastisch sinken. Zum einen hätten die meisten kaum Zeit um drüber nachzudenken, zum anderen würde die Gruppendynamik und das Gruppengefühl steigen und damit den Ausstieg unwahrscheinlicher machen.
Zudem haben wir einen erheblichen Abbrecheranteil wegen Unterforderung.
Gruß Andi
Ich würde so grob überschlagen, dass früher zwischen 5 und 10% gegangen sind. Die allermeisten wegen der Gesundheit und ein oder zwei KDVler. Dass ein SaZ widerrufen hat, habe ich nicht erlebt.
Ich war damals als Gruppenführer in einem FA/UA Zug. Wir haben eine definitiv extrem fordernde und anstrengende AGA durchgeführt, hatten aber keinen einzigen Widerruf - egal ob bei den Männern, die eh noch den Grundwehrdienst hätten leisten müssen oder bei den Frauen. Die Anstrengung hat enorm zusammengeschweißt und der menschliche Umgang mit den Vorgesetzten hat auch seinen Beitrag geleistet. Heute dürfte allein die "Zweimannstuben-Forderung" für diverse Widersprüche führen, denn wenn einer zweifelt, dann zweifelt schon die halbe Stubenbesatzung und raz fatz geht die ganze Stube. Das funktioniert bei 6 Mann auf Stube anders...
@ Unbekannt,
du solltest ganz stark überlegen, ob du den OAL nochmal machst, möglicherweise bestehst du nächstes Jahr im 2. Versuch. Wehrrecht und PolBil auf dem OL1, ist aber von einer ganz anderen Qualität, denn dort wirst du auf die Ebene des Disziplinarvorgesetzten ausgebildet.
@IdZ, ich frage mich vorher deine Erfahrungen mit den Offizieren des neuen System kommt? Würde mich interessieren, welchen OAJ du angehörst.
Zitat von: DeltaEcho am 31. Oktober 2013, 19:33:45
@ Unbekannt,
du solltest ganz stark überlegen, ob du den OAL nochmal machst, möglicherweise bestehst du nächstes Jahr im 2. Versuch. Wehrrecht und PolBil auf dem OL1, ist aber von einer ganz anderen Qualität, denn dort wirst du auf die Ebene des Disziplinarvorgesetzten ausgebildet.
@IdZ, ich frage mich vorher deine Erfahrungen mit den Offizieren des neuen System kommt? Würde mich interessieren, welchen OAJ du angehörst.
Wenn dann per PN ;)
Zitat von: wolverine am 31. Oktober 2013, 19:11:02
Ich würde so grob überschlagen, dass früher zwischen 5 und 10% gegangen sind. Die allermeisten wegen der Gesundheit und ein oder zwei KDVler. Dass ein SaZ widerrufen hat, habe ich nicht erlebt.
In "meiner "Inspektion gab es auch keinen solchen Fall.
Es scheiterte nicht an meiner Intelligenz, Zeitmanagement war nur absolut katastrophal.
Ich kann nur zustimmen, dass das Niveau der Prüfungen im OAL (entschuldigt meinen verbalen Missbrauch der Bezeichnung AGA ;) ) eigentlich keinen Abiturienten überfordern kann und ich freue mich auch, die Themen später zu vertiefen und deutlich mehr gefordert zu werden. In der Hinsicht sehe ich also für meine spätere Laufbahn keine Probleme.
Warum ich dieses halbe Jahr anders nutzen möchte, hat private Gründe, die ich hier nicht erläutern werde. Ich denke jedoch wenn ich diese einem Psychologen darlege, sollte meine Entscheidung nachvollziehbar sein.
Eine weitere Frage die sich bei mir aufgetan hat, ist nun, dass bereits bei meiner 1. Bewerbung die Eignung zum Offizier festgestellt wurde. Bei einer erneuten Bewerbung könnte dann theoretisch doch überhaupt nicht die Nicht-Eignung festgestellt werden, dass würde doch das ganze Sytem der Bewerbungsverfahren der Bw in Frage stellen oder?
Wie schon gesagt wurde, hat deine Offiezierseignung genau drei Jahre Gültigkeit!
Die Eignung hat Gültigkeit - allerdings werden Sie Ihre beweggründe für das Abbrechen sicher noch einmal erläutern müssen - außerdem weiß niemand, ob Sie im kommenden Jahr wieder eine Zusage bekommen.
Der Psychologe und der Einplaner kann in dem Gespräch schon zu dem Schluss kommen, dass eine erneute Einstellung nicht befürwortet wird. Sonst bräuchte man ja auch kein Gespräch mehr und die Einstellung würde nur aufgrund der vorherigen Leistungen und dem bedarf erfolgen. Da aber nunmehr auch neue Eignungsgründe vorliegen können, kann man dir auch eine erneute Einstellung verweigern.
Und mit einem Abbruch liefert man ja auch einen neuen bewertungsfähigen Tatbestand oder man kann in der Eignungsreihenfolge einen Platz bekommen, der eben nicht mehr eingestellt wird.
@Unbekannt:
Wenn deine Leistung damals am AC nur mittelmäßig war und wir in diesem Jahr bessere Bewerber haben, kann es durchaus passieren, dass du trotz deiner Eignung auf der Warteliste stehen bleibst. Für welches Studium wurdest du eingeplant?
Gut sowas in der Art dachte ich mir schon, dass man nicht so ohne weiteres wieder rein kommt, nur weil die Eignung 3 Jahre gültig ist.
Ich habe mich für Politikwissenschaften beworben und den Studiengang auch bekommen.
Politik....viele Bewerber, sehr wenig Plätze. Entweder du warst richtig gut oder ein Nachrücker.
Wann warst du denn am AC (Monat) und wann kam die Zusage?