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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Stefan_qwert am 17. Oktober 2005, 20:21:02

Titel: Einberufung Widerspruch
Beitrag von: Stefan_qwert am 17. Oktober 2005, 20:21:02
Hallo Leute...
Ich hab ein großes Problem!
Ich werde einberufen am 02.01.2006!
Habe in Februar meine Lehre beendet und habe ein Befristete Arbeitsvertrag bis 31.12.2006!
Habe große Aufsieht auf Feste Arbeitvertrag!
Ich möchte diese Stelle nicht verlieren! Und wegen der Einberufung kann ich das vergessen!!!
Was kann man dagegen machen?Habt ihr ein Rat?
Danke schon in vorraus

MfG Stefan
Titel: Re:Einberufung Widerspruch
Beitrag von: Piet am 17. Oktober 2005, 20:24:16
Problem: Selbst, wenn Du Widerspruch einlegst, ist über den bis Januar bei unserer überlasteten Verwaltung nie im Leben entschieden. Und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ist beim E-Bescheid ausgeschlossen, d.h. Du müsstest auch bei (unerledigtem) Widerspruch oder gar Anfechtungsklage Deinen Dienst erst einmal antreten. Ob der Widerspruch generell Chancen hat, kann ich nicht einschätzen (evtl hat jemand im Forum Erfahrungswerte?).
Titel: Re:Einberufung Widerspruch
Beitrag von: wolverine am 17. Oktober 2005, 21:15:40
Sofortiger Widerspruch gegen den E-Bescheid möglichst mit Belegen bzgl. des befristeten Arbeitsverhältnisses und der Aussicht auf Festanstellung. Sollte über diesen nicht zeitgerecht entschieden werden, muss man ein Antragsverfahren nach § 80 VwGO zur Feststellung, dass das individuelle Interesse an der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs das staatliche Interesse an der Durchführung überwiegt angehen. Das ist ein Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz, welches im summarischen Verfahren allein nach aktenlage entschieden wird.
Grundsätzlich rechne ich dem Verfahren aber keine allzu großen Erfolgsaussichten zu: Durch die gesetzliche Arbeitsplatzerhaltgarantie für Wehrpflichtige ziehen die Argumente wenig. Ob da heute mit einer gewissen Kulanz zu rechnen ist, halte ich für eher fraglich. Schliesslich ist die Wehrpflicht immer noch der verfassungsmässige Regelfall.
Titel: Re:Einberufung Widerspruch
Beitrag von: schlammtreiber am 18. Oktober 2005, 08:02:40
Wenn Deine Lehre erst im Februar endet und Du das mitteilst, wirst Du garantiert nicht im Januar eingezogen.
Titel: Re:Einberufung Widerspruch
Beitrag von: Fitsch am 18. Oktober 2005, 08:04:19
@ Schlammi
guten morgen. Er hat im Februar seine Lehre beendet, d.h. vor acht Monaten...  ;)
Titel: Re:Einberufung Widerspruch
Beitrag von: schlammtreiber am 18. Oktober 2005, 08:29:01
Vergiss einfach, was ich gesagt habe  ;)
Titel: Re:Einberufung Widerspruch
Beitrag von: Stefan_qwert am 18. Oktober 2005, 11:33:35
Hi Leute

Danke für schnelle Antwort! Also so wie ich das verstanden hab! Kann ich mein Arbeitsplatz vergessen! Würde denn was helfen, wenn ich denn zustendigen Beamten anrufe und ihm mein Situation erkläre??Hab Richtig guten Arbeitsplatz als SPS Programmierer!Fahre Montage! Und große Aussieht auf Fertrag verlängerung oder sogar auf Festeinstellung!Aber wenn ich zu Bund muß ist mein Arbeitsplatz weg!!!!

-Hat da schon jemand solche Erfahrung gemacht?
-Hat es ein Sinn bei denn Beamten anrufen und um verschibung bitten????

Habt ihr ein Rat?????

Danke MfG Stefan
Titel: Re:Einberufung Widerspruch
Beitrag von: Timid am 18. Oktober 2005, 12:34:43
Zitat von: Stefan_qwert am 18. Oktober 2005, 11:33:35-Hat es ein Sinn bei denn Beamten anrufen und um verschibung bitten????

Probier es. Das sind auch nur Menschen und sind, wenn man ihnen das Problem vernünftig erklärt, durchaus mal gewillt, da was in die Wege zu leiten und den Termin zu verschieben.
Allerdings sollte man nicht zu sehr fordernd auftreten bei dem Gespräch, da die sonst recht schnell auf stur stellen können - schließlich MÜSSEN sie dich nicht wegen sowas vom Dienst zurückstellen, wenn sie nicht wollen.
Also: Anrufen, Problem schildern, nett anfragen, ob da was möglich wäre. Nicht direkt mit rechtlichen Schritten oder ähnlichem anfangen.

ZitatHabt ihr ein Rat?????

Siehe gerade geschriebenes. Andernfalls den von wolverine beschriebenen Weg gehen und seelisch und moralisch schonmal auf einen (sehr wahrscheinlichen) Nicht-Erfolg einstellen ...
Titel: Re:Einberufung Widerspruch
Beitrag von: Adalbert am 18. Oktober 2005, 15:50:34
vielleicht solltest du über eine verweigerung nachdenken. weiss ja nicht wie lange das zivildienstamt braucht um dir eine stelle zuzuweisen, aber bei dem derzeitigen überhang an wehrfähigen männern könnte es lange dauern.
Titel: Re:Einberufung Widerspruch
Beitrag von: schlammtreiber am 18. Oktober 2005, 16:44:05
Nachdem die Möglichkeiten nun aufgezeigt sind mache ich hier mal dicht, bevor das ganze in einen Verweigerungsthread ausartet.

So long and thanks for all the fish...