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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Sanji am 02. November 2013, 11:10:56

Titel: FWDL mindest Verpflichtungsdauer von 12 Monaten für Einheit 2./FschJgBtl 373
Beitrag von: Sanji am 02. November 2013, 11:10:56
Guten morgen, ich fange bald meinen Dienst bei der Bundeswehr an und wollte mal fragen: Warum man als FWDL nur ab 12 Monaten Verpflichtungsdauer in das 2./FschJgBtl 373 kommt? Die gute Frau im Kwea meinte das dort..

Kann man davon ausgehen , das dort mehr Lehrgänge gemacht werden oder einfach nur keine "Bürojobs" im Moment gebraucht werden?

Wäre nett wenn mir eine kurz darüber Informieren könnt, danke :)

Gruß
Titel: Antw:FWDL mindest Verpflichtungsdauer von 12 Monaten für Einheit 2./FschJgBtl 373
Beitrag von: KlausP am 02. November 2013, 11:14:41
Ich vermute mal, dass die 2./FSchJgBtl 373 ihre freien FWDL-Stellen so ausgeschrieben hat.
Titel: FWDL mindest Verpflichtungsdauer von 12 Monaten für Einheit 2./FschJgBtl 373
Beitrag von: Tommie am 02. November 2013, 13:16:54
Und der Grund, dass die 2. / FschJgBtl 373 ihre FWDL-Stellen so ausgeschrieben hat, könnte z. B. sein, dass man dort die FWDLer ungern nach der Vollausbildung und dem Springerlehrgang zuerst in Urlaub gehen lässt um sie anschließend zu entlassen ;) !