Hallo zusammen,
ich hab mich als Wiedereinsteller bei der BW beworben ( bis 2011 GWDL ). Körperlich hat sich bei mir seit der letzten Musterung nur eine Sache verändert, die mir jetzt allerdings etwas Sorgen bereitet:
Ich habe mir vor 2 1/2 Jahren die Hand gebrochen und habe seitdem eine kleine Titanplatte unterhalb des Handgelenks.
Kann die Hand normal benutzen und spüre die Platte nicht.
Weiß jemand ob das irgendwelche Auswirkungen auf die Musterung hat?
Beste Grüße
Ja, Ja, klar.
Gibt eine Gesundheitsziffer.
Dass das vermerkt wird ist mir klar, mich beschäftigt nur, ob es ein Grund für eine Ausmusterung sein kann.
Such mal nach der einschlägigen ZDv mit den entsprechenden Gesundheitsziffern.Das kann dir einen ersten Anhalt bieten.
Eine finale Entscheidung kann und wird aber nur der Musterungsarzt treffen. Klar KöNNTEsowas zur Untauglichkeit führen.
Ich kann dir aus meiner Musterung sagen, das ich T2 gemustert bin und eine Titanschraube im Handgelenk habe. Bei mir war es auch eine Fraktur im Handgelenk ;)
Aber genaueres kann dir nur der Musterungsarzt sagen.
Dann blicke ich dem Ereignis mal freudig entgegen .
Vielen Dank für eure Antworten :)
Man kann auch mal beim nächstgelegenen Unfallchirurgen vorstellig werden und das Thema Materialentfernung ansprechen... die Dinger müssen nicht lebenslang drinbleiben.
Zitat von: BSG1966 am 08. November 2013, 20:04:45
Man kann auch mal beim nächstgelegenen Unfallchirurgen vorstellig werden und das Thema Materialentfernung ansprechen... die Dinger müssen nicht lebenslang drinbleiben.
Mal aus reiner Neugierde: Zahlen sowas die gesetzlichen Krankenkassen, wenn keine medizinische Notwendigkeit einer Entfernung besteht?
Zitat von: FoxtrotUniform am 08. November 2013, 22:32:41
Zitat von: BSG1966 am 08. November 2013, 20:04:45
Man kann auch mal beim nächstgelegenen Unfallchirurgen vorstellig werden und das Thema Materialentfernung ansprechen... die Dinger müssen nicht lebenslang drinbleiben.
Mal aus reiner Neugierde: Zahlen sowas die gesetzlichen Krankenkassen, wenn keine medizinische Notwendigkeit einer Entfernung besteht?
Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, wie sich die Kassen da haben. Aber so wie ich es verstanden habe, gehört die Materialentfernung zur Frakturbehandlung dazu.
Ja klar wird sowas nach angemessener Zeit entfernt, zumindest wird es geraten. Das dauerhafte Verbleiben würde für mech. Spannungen sorgen und somit die Anfälligkeit für Brüche neben der "Schadstelle" erhöhen. Außerdem besteht immer die Gefahr, dass Sehen/Nerven usw. an den Oberflächen reiben und damit neuerliche Probleme verursachen.
Die Risiken der Entfernung selbst (Entzündungen usw.) durch nochmalige Öffnung der Haut sind dabei verschwindend gering.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. November 2013, 15:19:47
Ja klar wird sowas nach angemessener Zeit entfernt, zumindest wird es geraten. Das dauerhafte Verbleiben würde für mech. Spannungen sorgen und somit die Anfälligkeit für Brüche neben der "Schadstelle" erhöhen. Außerdem besteht immer die Gefahr, dass Sehen/Nerven usw. an den Oberflächen reiben und damit neuerliche Probleme verursachen.
Die Risiken der Entfernung selbst (Entzündungen usw.) durch nochmalige Öffnung der Haut sind dabei verschwindend gering.
Oh, der letzte Satz ist einer, den ich so nicht stehen lassen möchte. Prinzipiell kann man bei jeder OP sterben. Isso. Darüberhinaus kann bei ner OP - auch bei ner Materialentfernung - der Knochen schaden nehmen, die Nerven und Sehnen im Umfeld kaputt gehen... Also vorsicht mit "verschwindend gering"...
Zitat von: BSG1966 am 09. November 2013, 15:31:28
Prinzipiell kann man bei jeder OP sterben.
Prinzipiell kann man auch ohne OP sterben ;D
Wahrscheinlich sogar!
Ich hatte mir 2 Monate vor der Musterung einen Finger gebrochen. Musste operiert werden und mir wurden 2 Schrauben reingesetzt. Bei der ärztlichen Untersuchung meinten sie das es ein Problem darstellen kann. Nach der Musterung musste ich zu meinem Unfallchirurgen und mir ein "Bericht" geben lassen wie Belastungsfähig der Finger ist. Ich denke so ähnlich wird es dann auch bei Ihnen ablaufen.