Servus Kameraden,
Habe heute eine Ehrennadel für meinen Einsatz im Hochwasser 2013 des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Namen des Ministerpräsident verliehen bekommen.
Meine Frage dazu, darf ich diese am DA tragen?
MkG
Psierra117
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Nein, Ehrennadeln dürfen nicht am Dienstanzug getragen werden. Je nach Orden (sofern es einer ist) kannst du ihn aber als Bandschnalle tragen.
Das ist die Nadel, Durchmesser ca 2cm
Offiziell vor der Truppe verliehen, deswegen Frage ich :)
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Ich habe auch den Orden für den Berner Marsch vom Kommandeur an der OSLw (immerhin Brigadegeneral) verliehen bekommen. Deswegen darf ich ihn trotzdem nicht am Dienstanzug tragen. Andi hat doch alles in seinem Post gesagt:
Zitat von: Andi am 05. November 2013, 16:12:28
Nein, Ehrennadeln dürfen nicht am Dienstanzug getragen werden. Je nach Orden (sofern es einer ist) kannst du ihn aber als Bandschnalle tragen.
Ist mir schon bekannt was er gesagt hat.
Es war ja auch keine Frage mehr insoweit. Ich hatte sowieso nicht mit irgendeiner Anerkennung gerechnet. Ich hab nur gesehen das z.B. Schleswig Holstein diese Ehrennadel auch als Bandschnalle fürs Hochwasser 2013 ausgegeben hat, aber ich denke ihr wisst genauso wenig dazu...
Falls sich jemand daran wieder aufzieht, würde ich einfach beim KDR vorsprechen und um schriftl. Trageerlaubnis bitten ...
Dieses Theater um das tragen von erarbeiteten Medaillien und Ehrungen, welche nichtmal im stillen Kämmerlein, sondern offiziell verliehen wurden ...
@ zweiklassenausrüstung:
Zitatwürde ich einfach beim KDR vorsprechen und um schriftl. Trageerlaubnis bitten ...
Mal wieder keine Ahnung?
Wenn es ein Orden / Ehrenzeichen ist, ist BMVg - Protokoll auf dem Dienstweg mittels J2 Änderungsmitteilung zu "befragen".
Der Kdr hat damit nichts zu schaffen.
@ Zweiklassenausrüstung: Das von Ihnen erwähnte "Theater" findet regelmäßig nur dann statt, wenn irgendwelche Soldaten meinen, sich über vorhandene, eindeutige Vorschriften hinwegsetzen zu müssen oder über deren Sinnhaftigkeit ellenlang diskutieren wollen.
Welche Abzeichen, Orden und Ehrenzeichen in welcher Ausführung (nach Verleihung/Auszeichnung) von Soldaten an welchen Stellen ihrer Uniform tragen dürfen, ergibt sich aus der ZDv 37/10 in allen Details, einschließlich Grafiken zur Veranschaulichung.
Für Orden/Ehrenzeichen, die einem Soldaten von offiziellen, in- oder ausländischen staatlichen Organen verliehen werden, dürfen lediglich am Tag der Verleihung getragen werden. Wenn ein Soldat diese Abzeichen weiterhin tragen möchte, muss er die Trageerlaubnis a.d.D. mit der von F_K beschriebenen Meldung beantragen. BMVg ProtRef entscheidet dann verbindlich darüber. Auch das ist kein Theater, sondern ein ganz normaler Weg, der im Übrigen auch gut funktioniert.
Danke für die Aufklärung bzgl. des Antrags. War mir nicht bekannt, mein Fehler.
Habe über DV und dessen DV (eben Kdr) meine schriftliche Erlaubnis eingeholt und bin damit auf kein Ärgerniss gestoßen.
@ Zweiklassenausrüstung:
Wenn DV und nächsthöherer DV "Trageerlaubnisse" für Orden / Ehrenzeichen ausstellen, so sind diese grob rechtsfehlerhaft und mMn deswegen nichtig.
Das Verhalten dieser Personen ist eine Dienstpflichverletzung.
Ihnen ist vermutlich kein Vorwurf zu machen - eine gültige Erlaubnis fehlt Ihnen aber.
Abgesehen davon handelt es sich hier an sich gar nicht um die Frage, wie eine Trageerlaubnis für den Orden zu bekommen ist (die dürfte nämlich gegeben sein, siehe Vorschrift), sondern darum in welcher Form der Orden zu tragen ist. Und die Antwort kam bereits: Ausschließlich als Bandschnalle.
Und dass die Verleihung als Nadel erfolgte heißt ja nicht, dass es nicht auch Bandschnallen gibt/geben wird.
Gruß Andi