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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Goldi82 am 05. November 2013, 19:11:54

Titel: Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Goldi82 am 05. November 2013, 19:11:54
Schönen guten Abend zusammen,
folgender Sachverhalt konnte mir weder mein S1-Offz noch sonstige Personen darlegen...

Ich bin 2013 zum OffzMil FD zugelassen worden, Verwendung ohne Fortbildungsstufe B.
Ich kam in den Genuss der Erstbewerberregelung.
Nun meine Frage:
Da die Auswahlkonferenz BS ja 2013 ausgesetzt wurde, konnte ich dementsprechend nicht mitbetrachtet werden.

Werde ich also 2014 nochmal betrachtet?

Aufgrund der Erstbewerberregelung?

Oder falle ich da komplett raus, weil ich die Laufbahn gewechselt hab?

Wäre ja nur fair wenn ich wenigstens die Chance bekomme, oder?

Vielen Dank für eure Ideen...
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: dunstig am 05. November 2013, 19:13:30
Verstehe Ihre Frage nicht so richtig. Als OffzMil FD wird man doch automatisch BS?
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Andi am 05. November 2013, 20:05:30
1) OffzMilFD werden automatisch BS.
2) Alle Soldaten, die einen Antrag auf Übernahme zum BS gestellt haben und von der Aussetzung der Auswahlkonferenzen betroffen waren wurden schriftlich von ihrem Personalführer auf dem Dienstweg über das weitere Prozedere informiert. Dementsprechend muss bekannt sein, dass Personal, das von der Aussetzung betroffen wurde unter anderem bei der nächsten Auswahlkonferenz automatisch mitbetrachtet wird ohne Laufbahnnachteile erwarten zu müssen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Ralf am 05. November 2013, 20:22:29
Ich frag mich manchmal wirklich, ob die Frage an den S1Offz so gestellt wurden oder der S1Offz seinen Namen nicht verdient, denn ein Blick in die GAIP (zu der -btw- jeder Soldat Zugang hat) würde die Frage beantworten und zwar so wie Andi sie dargelegt hat.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: erdpichel am 05. November 2013, 20:44:21
Habe das gleiche "Problem" bzw die gleiche Ausgangslage und kann dank eines guten Portepee sagen:
Ja, wirst bei der BS-Auswahl mitbetrachtet und kannst theoretisch noch darüber BS werden...

@Dunstig:
es geht einem auch darum, dass man n bisschen mehr "Ruhe" in der Ausbildung hat.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Goldi82 am 06. November 2013, 17:19:34
Die Frage war ja, ob ich innerhalb meiner dreijährigen Ausbildung noch nachträglich zum BS ernannt werden kann...
Mir ist schon bewusst das ich nach Erfüllung aller Lehrgänge, also nach drei Jahren BS werde...

Vielen Dank für die Hilfe,
schönes Forum
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: miguhamburg1 am 06. November 2013, 19:09:11
Sie befinden sich in der Asbildung zum OffzMilFD, an deren Ende mit Ernennung zum Leutnant (zur See) automatisch die Berufung in das Dienstverhältnis eines BS erfolgt. Warum sollten Sie dann auf der "Fahrkarte" Feldwebel/Bootsmann vorher zum BS werden und anderen Kameraden ihren Platz wegnehmen, die nicht in Ihre Laufbahn überführt wurden? Und: Warum ist Ihnen das offenbar so wichtig?

Fakt ist: Wenn die Personalführung nicht schlampig arbeitet, dann sollte in Ihren Personalunterlagen stehen, dass Sie sich in der Ausbildung zum offzMilFD befinden und eben für die Betrachtung zum BS in der Feldwebellaufbahn nicht mehr infrage kommen. Davon sollten Sie schlicht ausgehen.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: FoxtrotUniform am 06. November 2013, 20:53:34
Ich kann die "Sorge" teilweise nachvollziehen, denn durch das persönliche Lebensrisiko könnte es durch eine schwere Erkankung oder einen Unfall zu einer Nichtübernahme zum Berufssoldaten kommen. Denn in diesen drei Jahren kann eine Menge passieren und so hätte der TE wenigstens in beruflicher Hinsicht ein wenig Sicherheit.
Von daher finde ich die Frage nicht ganz unbegründet.

Dass es keinen Sinn macht, steht wieder auf einem anderen Blatt.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: erdpichel am 06. November 2013, 20:56:57
das ist nicht so.

es wird trotzdem geguckt, ob derjenige sich im vergleich den BS "verdient" hat und er wird in diesem Fall dann auch genommen.
Warum das so sein soll? Weil dieser Soldat zB auch den OffzmilFD nicht bestehen kann (Lehrgänge nicht besteht), aber immernoch qualifizierter Portepee ist. Vielleicht auch deshalb, weil der Soldat nichtmehr OffzmilFD werden möchte. Sind alles Gründe, warum man seine Schäfchen im trockenen haben will.

Was die Bw davon hat? Bestenauswahl. Gut, der Portepee-BS wird dann Offz, aber das ist dann nunmal so. vielleicht will man das ja in der aktuellen Umstrukturierung sogar so.

Es mag aber durchaus sein, dass die Einzelfallentscheidung hier und da wieder anders aussieht, wenn zB zwei Soldaten 100% gleich sind, der eine aber bereits OffzmilFD-zugelassen ist, der andere Frau und drei Kinder hat, das man dem dann was gönnen möchte....

Alles Makulatur, Konferenzen finden woanders statt....

PS: Platz wegnehmen is auch nicht richtig, dafür ist es nunmal ne Bestenauslese.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: miguhamburg1 am 06. November 2013, 21:41:30
Ist ja interessant, lieber Erdpichel - und woher haben Sie die Begründung für Ihre Annahme, die Sie hier äußerten? Denn sie ist schlicht -falsch!

Die Bestenauslese findet entsprechend den Vorschriften für die Personalführung grundsätzlich innerhalb der jeweils zugrunde liegenden Laufbahn GETRENNT statt. Befindet sich ein Feldwebeldienstgrad in der Ausbildung zum Offz MilFD, hat bereits der Laufbahnwechsel stattgefunden, und er trägt die Zusatzkennzeichnung als Offizieranwärter. Damit KANN er NICHT MEHR in die Auswahlentscheidung für Feldwebel einbezigen werden.

Dass es Gründe geben kann, dass jemand die Ausbildung zum OffzmilFD abbricht oder nicht erfolgreich beendet, ist unerheblich für Maßnahmen der Personalführung. Auch wenn es verständlich ist, dass man gerne ein "Versorgungsnetz" unter sich weiß: Das ist nicht Aufgabe des Dienstherrn, der ja im Gegenteil die Übernahme zum BS bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zusagt!
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Goldi82 am 06. November 2013, 22:01:30
Vielen Dank erstmal für die durchaus kontroversen Antworten...

Mir war nur wichtig zu klären wie die Rechtslage dort aussieht !
Da ich als Erstbewerber nicht betrachtet worden bin, wäre es einfach nur interessant zu wissen...
Offz ja...UmP nein...?

Würde ja irgendwie keinen Sinn machen :)

Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: erdpichel am 06. November 2013, 22:18:23
Zitat von: miguhamburg1 am 06. November 2013, 21:41:30
Ist ja interessant, lieber Erdpichel - und woher haben Sie die Begründung für Ihre Annahme, die Sie hier äußerten? Denn sie ist schlicht -falsch!

Die Bestenauslese findet entsprechend den Vorschriften für die Personalführung grundsätzlich innerhalb der jeweils zugrunde liegenden Laufbahn GETRENNT statt. Befindet sich ein Feldwebeldienstgrad in der Ausbildung zum Offz MilFD, hat bereits der Laufbahnwechsel stattgefunden, und er trägt die Zusatzkennzeichnung als Offizieranwärter. Damit KANN er NICHT MEHR in die Auswahlentscheidung für Feldwebel einbezigen werden.

Die Begründung meinerseits erfolgt hier durch die relativ unbelegbare Aussage des Nachfragens.
Ich bin durchaus in der Lage, die S1-Schiene durchzutelefonieren oder mich andersweitig zu informieren.

Die Erklärung ist auch ganz simpel:
Sie haben insofern recht, dass sich ein Soldat nicht zum BS OmP bewerben kann, wenn er bereits OffzmilFD ist respektive die Litzen schon hat.
Die Ausgangslage ist aber eine andere:
Der Kamerad hat sich als Portepee zu einem Zeitpunkt beworben, an dem er "nur" Portepee war, hat nur keine Aussage zu seiner Übernahme bekommen, da die BS-Übernahme ausgesetzt/verschoben oder was auch immer ist. Damit ist seine Bewerbung um eine BS-Stelle aber nicht hinfällig sondern nur zeitlich verschoben und er wird zum zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung betrachtet.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: miguhamburg1 am 06. November 2013, 22:24:32
Bitte lesen Sie doch einmal seinen ersten Beitrag. Darin schrieb er, dass er die Laufbahn bereits gewechselt habe. Damit ist er ...feldwebel/Bootsmann OA.

Er wird deshalb NICHT mehr für die Auswahl zum BS bei den Feldwebeln betrachtet, weil er nicht mehr Angehöriger dieser Laufbahn ist (Wenn sein PersFhr nicht geschlampt hat, was ich mal unterstelle).
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: erdpichel am 06. November 2013, 22:35:41
Auch des lesens bin ich mächtig und trotzdem verändert sich die Ausgangslage nicht.

Zeitstrahl:
______1__________2________3_________4_________5

1)Soldat stellt antrag zur Übernahme OffzmilFD
2)Soldat stellt antrag zur Übernahme BU
3)Entscheidung über Übernahme BU (fiel aus/ verlegt)
4)Entscheidung über Übernahme OffzmilFD (erfolgreich)
5)Entscheidung über Übernahme BU

In diesem Jahr, eventuell auch nur in diesem Jahr, aber darum geht es dem TE ja, ist 5=3! Wie gesagt, wäre der Antrag nach Zeitpunkt "4" gestellt worden, mag ihre These stimmen, so aber hat er immernoch die Möglichkeit.

Das soll es nun von meiner Seite aus gewesen sein. Diese meine Aussagen können so hingenommen werden oder nicht, sowohl vom TE als auch von ihnen und eine 100%ige Aussage kann man dann treffen, wenn "betroffene" Soldaten benennen kann, die es so "getroffen" hat, wie ich beschrieben habe...
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: miguhamburg1 am 06. November 2013, 22:43:58
Lieber Erdpichel,

Wenn der Fragensteller nicht zwischenzeitlich die Laufbahn gewechselt hätte, würde Ihr Vorbringen doch stimmen. So, wie Sie es darstellen, funktioniert aber die Personalführung der Bundeswehr nun einmal nicht.

Mit seinem Laufbahnwechsel wird er in einem anderen Dezernat und von einem anderen Personalführer geführt, nämlich einem, der für die OffzmilFD zuständig ist. Damit entfällt er automatisch auf der Liste der Anragsteller für die Übernahme zum BS der Feldwebel/Bootsmänner, und konsequenterweise wird er dann auch nicht mehr in die Auswahl dieser Laufbahn mit einbezogen.

Was daran so schwer zu verstehen ist, ist mir nicht ersichtlich.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Rollo83 am 07. November 2013, 07:07:56
Also ohne jetzt die Aussage von migu anzuzweifeln aber ich bin bei Erdpichel.

Ja, die Laufbahn wurde gewechselt, das ist klar.
Aber im Jahr 2014 werden ja Kameraden BS die sich 2012 und 2013 beworben haben.
Da der TE genau so wie ich in der Auswahl 2012 betrachtet würde und auf die Bewerbung von 2012 noch keine Antwort hat muss er da noch mitbetrachten werden auch wenn er jetzt MilFD ist.

Bei mir ist ja die gleiche Ausgangslage. Ich kenn übrighaben mehrer Kameraden die schon die Zusage für den Laufbahnwechsel zum MilFD bekommen haben, mündlich, und sind trotzdem BS geworden als Feldwebel und haben kurze Zeit später die Laufbahn gewechselt.

Ich bin ja grad auf dem MilFD Sprachteil und in meiner Klasse sind von 12 Soldaten genau 2 die kein BS sind. Klar der ein oder andere BS war schon HF und ist schon vorher BS gewesen, aber auf den ein oder anderen Kameraden trifft meine andere Ausführung zu.

Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. November 2013, 07:23:22
Rollo, Sie schreiben ja selbst, dass die Berufung als BS vor dem erfolgten Laufbahnwechsel bei Ihren Beispielen erfolgte. Eine mündliche Zusage ist etwas anderes. Bis zum Laufbahn- und damit Personalführerwechsel gehört man ja auch zur Feldwebellaufbahn und wird natürlich mit für den BS betrachtet.

Bei dem Fragensteller ist es allerdings eine andere Lage.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Ralf am 07. November 2013, 10:21:23
Um mal die grundsätzliche Verfahrensweise darzustellen:
Die Voraussetzungen zur Antragstellung erfüllt man u.a. in der Laufbahn der Fw (die anderen Voraussetzungen mal außen vor gelassen). Ein Fähnr, OFähnr gehört nicht dieser Laufbahn an, ist somit nicht antragsberechtigt.
Daraus lässt sich zum einen ableiten, dass ein Soldat, der beide Anträge gestellt hat, auch in beiden Konferenzen mitbetrachte wird. Weiterhin bedeutet das auch, dass jemand zum BS ernannt werden kann, wenn er auch schon die Zulassung zum OA avisiert bekommen hat oder aber auch schon zugelassen ist. Das wird unter dem Stichwort Vertrauensschutz gemacht.
Nunmehr der Sonderfall mit der Aussetzung der BS Aktion 2013:
Ein Fw, der bei Erfüllen der Voraussetzungen 2013 antragsberechtigt war, aber nun auch am 01.10.2013 zum OA zugelassen wurde, wird trotzdem in der Konferenz im Jahr 2014 ausnahmsweise mitbetrachtet. Er wird so gestellt, als ob die Konferenz ganz normal in 2013 gewesen wäre, obwohl er ja eigentlich nicht mehr die Vorraussetzungen erfüllt. Ausschlaggebend ist hier das Datum der Antragstellung.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. November 2013, 10:45:13
Lieber Ralf, ist Ihnen bekannt, wann die Vorgehensweise so geändert wurde, wie Sie sie beschrieben (die Besonderheit infolge des Gerichsturteils ausgenommen)? Denn der Vertrauensschutz, wie Sie es beschreiben, ist ja durch die erfolgte Übernahme zum OffzmilFD ja bereits vorhanden.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Ralf am 07. November 2013, 11:54:40
Das grundsätzliche Verfahren haben wir bereits seit 2007 oder 2008 angewendet. Ob das mal anders war oder wann das dahingehend geändert wurde, ist mir nicht bekannt.
Allerdings war mir das damals zuerst nicht eingängig, warum man denn den Fw dann auch noch mitbetrachtet, da er ja eh BS wird und auch mit der Laufbahnwechselzusage auch die verbriefte Zusage zum BS bekommt.
Die Begründung lieferte damals der betroffene StOffz (R) mit dem Hinweis, dass die Antragstellung zählt. Denn der Erlass gibt ja auch vor "Für das Auswahlverfahren sind Feldwebel antragsberechtigt, die...", somit ließe er sich auch nicht aus dem Verfahren ausschließen. Da man auf einen ähnlichen Hinweis wie im Berufungserlass OffzMilFD verzichtet hat "Bewerberinnen und Bewerber, die sich zugleich um Zulassung oder Übernahme für eine andere Laufbahn der Offiziere beworben haben, können am Auswahlverfahren Offz MilFD teilnehmen. Sie sind – bei durch die Leitung SDBw empfohlener Auswahl – bis zur Entscheidung über die weitere Bewerbung von der Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD zurückzustellen." sind sie nicht nur mitzubetrachten sondern auch zu ernennen.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. November 2013, 11:59:29
Ah ok, besten Dank. Dann hatte ich noch den alten Stand aus meiner Zeit am PersAmt ...
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: erdpichel am 07. November 2013, 17:40:46
Na dann ham`wa`s ja gezz ;)
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Goldi82 am 07. November 2013, 19:04:09
Liebe Kameraden,

vielen herzlichen Dank für eure Bemühungen !!!

Damit wurde mir sehr geholfen :-)
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: erdpichel am 09. Dezember 2013, 09:59:24
Seit heute auch in der GAIP unter der KeNr 50-01-00 zu erlesen:

ZitatZu diesem Personenkreis zählen auch die zum 01.10.2013 zur Laufbahn OffzMilFD zugelassenen OA.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Sciento am 16. Dezember 2014, 12:40:39
Liebes Forum,
ich muss einfach das Thema hier nochmal aufgreifen und hoffe, dass mir einer von euch eine einleuchtende Antwort geben kann.

Im Auswahljahr 2013 wurde ich zur Laufbahn der OffzMilFD zugelassen.
Meine Bewerbung zum Berufsunteroffizier  wurde wie bei allen anderen, in diesem Jahr, auf das Kalenderjahr 2014 verschoben.
Nun wurde uns durch unseren Leiter mitgeteilt, dass wir nicht zu dem berechtigten Personenkreis gehören der sich als Berufsunteroffizier bewerben darf, weil wir zum 01.10.2013 zum Oberfähnrich befördert wurden.
In der GAIP für das Auswahljahr 2014 wurde der Passus (---Zitat--- Zu diesem Personenkreis zählen auch die zum 01.10.2013 zur Laufbahn OffzMilFD zugelassenen OA. ---Ende Zitat---) am 09.01.2014 gestrichen aus für mich unersichtlichen Gründen.
Nun haben wir des Öfteren den Fall, dass Soldaten die im Auswahljahr 2014 zur Laufbahn der OffzMilFD zugelassen wurden zusätzlich noch Berufssoldat werden auf Grund ihrer Bewerbung zum Berufsunteroffizier.

Nun meine Fragen:
Ist der oben genannte Sachverhalt, der ja jeden Soldaten der im Jahr 2013 zur Laufbahn der OffzMilFD zugelassen wurde und sich als Berufsunteroffizier beworben hat, eine Benachteiligung?
Wissen Sie mit welcher Begründung der oben genannte Passus gestrichen wurde?
Ist dieser Vorgang beschwerdefähig und wenn ja wie kann ich mich bzw. wir uns dagegen beschweren?

Danke für eure Antworten.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Ralf am 16. Dezember 2014, 12:58:01
Das war schon immer so, dass OA Offz MilFD nicht mehr antragsberechtigt waren.
Der Erlass PSZ "Richtlinie für die Umwandlung des Dienstverhältnisses von Feldwebeln im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldatenspricht" spricht von Feldwebeln
ZitatFür das Auswahlverfahren sind Feldwebel antragsberechtigt,...
und ein OA zählt nicht mehr dazu.
Anders ist es, wenn mal als Feldwebel den Antrag stellte und gleichzeitig im Auswahlverfahren MilFD zugelassen wurde. Dann wurde man auch noch als OA zum BS ernannt, weil man ja zum Antragszeitpunkt die Voraussetzungen erfüllte.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Sciento am 16. Dezember 2014, 13:08:40
Das ist ja auch soweit richtig aber wenn man 2013 zum berechtigten Personenkreis gehörte und dann die Auswahlkonferenzen in das Jahr 2014 verschoben werden und man dann sagt Ihr gehört jetzt (2014) nicht mehr zu dem berechtigten Personenkreis weil ihr zum OFR beförderte wurdet dann hatte man ja nie die Möglichkeit überhaupt betrachtet zu werden. 
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Ralf am 16. Dezember 2014, 13:14:21
Zitat von: miguhamburg1 am 06. November 2013, 22:43:58
Lieber Erdpichel,

Wenn der Fragensteller nicht zwischenzeitlich die Laufbahn gewechselt hätte, würde Ihr Vorbringen doch stimmen. So, wie Sie es darstellen, funktioniert aber die Personalführung der Bundeswehr nun einmal nicht.

Mit seinem Laufbahnwechsel wird er in einem anderen Dezernat und von einem anderen Personalführer geführt, nämlich einem, der für die OffzmilFD zuständig ist. Damit entfällt er automatisch auf der Liste der Anragsteller für die Übernahme zum BS der Feldwebel/Bootsmänner, und konsequenterweise wird er dann auch nicht mehr in die Auswahl dieser Laufbahn mit einbezogen.

Was daran so schwer zu verstehen ist, ist mir nicht ersichtlich.
Die Antwort gibts doch bereits einige Beiträge früher, genau hier in diesem Thread. Das wurde doch hier alles schon einmal durchgekaut.
Da er/sie nunmehr in einer anderen (höherwertigen) Laufbahn ist, entfällt die Grundlage der Antragsberechtigung. Unerheblich ob er/sie den Antrag einmal stellen konnte.
Nichts anderes ist es, wenn ein frischgebackener Fw einen Antrag auf OffzTrD stellt und dann übernommen wird zum Fähnr. Auch dieser befindet sich dann in einer anderen Lfb und ist nicht mehr antragsberechtigt (und der wird nicht automatisch BS). Warum sollte jemand für eine Laufbahn, für die er nicht mehr vorgesehen ist, antragsberechtigt sein?
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Sciento am 16. Dezember 2014, 13:37:47
Dann frage ich mich wie es möglich ist das Kameraden die ihren Antrag 2014 gestellt haben und zum 01.10.2014 OFR geworden sind nach dem 31.09.2014 zum BS werden können (ich rede nicht von einem Einzelfall sondern von ca. 30)? Erst heute ist wieder ein Kamerad genau in dieser Situation BS geworden. Werden dann hier die Urkunden zurück datiert? Ich bin niemand der sag warum er und ich nicht. Ich gratuliere jedem der es geschafft hat und endlich auf der "sicheren Seite ist". Mir ist es auch grundsätzlich egal denn ich werde so Gott will 2016 automatisch zum Berufssoldat aber ich finde persönlich "man misst hier mit zweierlei Maß". 
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Ralf am 16. Dezember 2014, 13:48:24
Steht doch da  :o
ZitatAnders ist es, wenn mal als Feldwebel den Antrag stellte und gleichzeitig im Auswahlverfahren MilFD zugelassen wurde. Dann wurde man auch noch als OA zum BS ernannt, weil man ja zum Antragszeitpunkt die Voraussetzungen erfüllte.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Sciento am 16. Dezember 2014, 13:59:15
Vielleicht will ich es nicht verstehen oder hab es falsch formuliert! Was ist da jetzt anders? Ich bewerbe mich 2013 zum BS und OffzMilFD. Ich werde 2013 als OffzMilFD zugelassen aber meine BS-Bewerbung wird wegen Aussetzung des BS-Verfahrens in das ja 2014 verschoben und da bin ich dann auf einmal nicht mehr berechtigt? Es kann ja nicht sein, dass nur weil die Auswahlkonferenzen verschoben wurden man dadurch komplett aus der Betrachtung fällt. Das ergibt für mich keinen Sinn.

ZitatAnders ist es, wenn mal als Feldwebel den Antrag stellte und gleichzeitig im Auswahlverfahren MilFD zugelassen wurde. Dann wurde man auch noch als OA zum BS ernannt, weil man ja zum Antragszeitpunkt die Voraussetzungen erfüllte.
Titel: Antw:Betrachtung BS-Auswahlkonferenz wenn man bereits Offz MilFD ist??
Beitrag von: Ralf am 16. Dezember 2014, 14:16:31
Dann das kann man, nennt sich Stichtagsregelung. Sowas gibt es immer und ueberall.
Der Dienstherr ist nicht verpflichtet jedes Jahr eine Auswahlkonfenrenz zu machen, von daher war scho mal kein Anspruch fuer eine 2013er Konferenz gegeben. Kulanter weise hat man die 2013er Antraege nicht alle negativ beschieden, sondern sie fuer die 2014er Konferenz gelten lassen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu gab es nicht!

Ausserdem verstehe ich das eh nicht, was das soll. Du/er/sie wirst/wird eh BS. Und die Ausbildung zu bestehen ist der Auftrag, den der OA hat. Das Argument, wenns man nicht schafft waere man ja benachteiligt, zieht nicht. Dann hat man es selbst vergeigt und es hat einen auch niemand gezwungen, einen MilFD Antrag zu stellen.