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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Og-thomson am 11. November 2013, 20:00:04

Titel: Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: Og-thomson am 11. November 2013, 20:00:04
Hallo liebe kamaraden.
Ich habe mal eine Frage,  ich befinde mich auf den feldwebellanwärterlehrhang Amt
Und bin in meinen Augen Zahnkrank aber ich will nicht unbedingt
Dafür einen krankheitstag angerechnet bekommen.
Kann ich einfach an Wochenende zu einen Notfall Zahnarzt
Oder was könnte ich genau machen ?:)
Lg und Glück ab
Titel: Antw:Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: Kielersprotte1988 am 11. November 2013, 20:26:23
Moin,
ich würde den Arzt entscheiden lassen ob du zahnkrank bist oder nicht. Sei vorstellig im SanBereich und lass das abchecken! Lehrgang ist Lehrgang kann man im Notfall oder im zweifel wiederholen aber deine Gesundheit geht vor!
Titel: Antw:Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: Og_thomson am 11. November 2013, 20:34:50
Problem ist nur das ich ja max 2 krankheitstag haben darf und ich den Lehrgang ungern wiederholen will. Und da gibt es keine Möglichkeit das anders zu Regeln? 
In Endeffekt hab ich nur einen Druck der beim beiseb langsam unangenehm wird.
Und dafür würde ich ungern in der Dienstzeit zum Arzt, weil ich das hier alles sehr ernst nehme und voll dahinter stehe. Ich würde halt nur gerne mal wen drüber schauen lassen.
Ich hoffe das ist soweit verständlich :) und hoffe es gibt andere Wege ;)
Titel: Antw:Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: Tommie am 11. November 2013, 20:57:57
Fakt ist jedoch, wenn da tatsächlich etwas sein sollte, und Ihnen der betroffene Zahn dann in irgendeiner Form "um die Ohren fliegt", werden Sie ganz schnell die zwei Tage voll haben und sofort vom Lehrgang abgelöst werden! Ihre Entscheidung ;) ...
Titel: Antw:Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: apollo98 am 11. November 2013, 20:59:22
Wenn du an einem Freitag auf einmal akute und sehr starke Schmerzen hast und kein Bw-Zahnarzt mehr im Dienst ist, müsstest du zur Notfallbehandlung zu einem zivilen Zahnarzt.
Titel: Antw:Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: wolverine am 11. November 2013, 21:02:03
Bei manchen Sachverhalten würde ich jetzt an Beihilfe oder Anstiftung denken .... ;D
Titel: Antw:Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: apollo98 am 11. November 2013, 21:06:09
Ach wo. Ich war bei meinem Bootsmannlehrgang in ähnlicher Situation und habe diesen Tipp aus dem Gezi bekommen....
Titel: Antw:Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: wolverine am 11. November 2013, 21:08:47
Und? Waren das damals Anstifter oder Beihelfer? ;)
Titel: Antw:Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: Rollo83 am 11. November 2013, 21:29:32
Ich versteh das Problem hier mal wieder überhaupt nicht.

Ich meld mich morgens Zahnkrank. Auf vielen Lehrgängen wird dies durch GeZi Soldaten beim Arzt gemeldet und man bekommt dann irgendwann einen Termin.
Bis dahin verpasste Zeit 0!

Wenn der Termin ist zieh ich mich in Blau an, geh zum Arzt, lass diesen drüber gucken und bekomme ein Ergebnis. Verpasste Zeit vielleicht 2 Stunden.

Wo ist jetzt hier das Problem ?!?!?!?!?
Titel: Antw:Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: BSG1966 am 11. November 2013, 21:49:17
War auch mein Gedanke. Irgendwie sollte klar sein, dass wegen nem Zahn nicht der ganze Tag im Eimer ist...
Titel: Antw:Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: Rollo83 am 11. November 2013, 21:54:17
Diese Antwort würde der Kamerad bestimmt auch bekommen wenn er seinen GrpFhr fragen würde, denn dieser ist normalerweise Ansprechperson Nummer 1.

Zur Not bitte man noch den Termin auf Sport oder LeKu oder sowas zu legen, dann verpasst man nicht mal was elementar Wichtiges.
Titel: Antw:Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: ulli76 am 11. November 2013, 22:12:18
Nein, deswegen kannst du nicht geplant am Wochenende zum zivilen Arzt.
Es sei denn, es macht dir nichts aus, notfalls die Kosten selber zu tragen.
Wir wissen ja auch nicht, wie aufwändig die Behandlung noch wird.

Also so schnell wie möglich zahnkrank melden ggf. drum bitten, einen Termin zu bekommen, wo es von den Unterrichten am besten passt und erstmal schauen lassen, was los ist.
Titel: Antw:Lehrgang und Zahnkrank
Beitrag von: miguhamburg1 am 12. November 2013, 14:48:00
Im Übrigen, lieber Fragensteller: Der Soldat ist zur Gesundehaltung verpflichtet und hat das ihm Mögliche zu tun, um sie ggf. wieder herzustellen. Lehrgang hin oder her. Und ein Zahnarztbesuch dauert noch nicht einmal einen halben Tag im Normalfall. Und wer sich in der Zahnstation einen Termin geben lässt, wie von Rollo beschrieben, ist da auch schnell wieder raus!