Hallo, ich habe folgende frage: was erwartet mich wenn ich von einem Arzt für Dienstunfähig aufgrund von einer Extremen Persönlichen Situation eingestuft werde?
EdeKa
Zitat von: Firli am 13. November 2013, 23:11:54
EdeKa
Mit der Abkürzungen können wohl die wenigsten neuen was anfangen.
Ende der Karriere 8)
Aber ich tippe jetzt mal einfach das es um Sachen wie BFD Anspruch etc. geht.
Ja genau.... BFD Ansprüche....Übergangsgebührnisse etc.
Die gibt es entsprechend der geleisteten Dienstzeit gemäß dem Soldatenversorgungsgesetz.
Ist diese Situation denn dauerhaft unlösbar? Keine Dienstfähigkeit innerhalb von einem Jahr zu erwarten?
Diese Situation besteht seid mehren Jahren und wird nunmehr komplizierter da ich nicht Heimatnah stationiert bin! Mit einer Heimat nahen Versetzung wäre mir auch geholfen. Nur leider habe ich keine zeit für ewiges Anträge schreiben etc. und ob ich in dieser Hinsicht meinen Chef hinter mir habe kann ich nicht sagen!
@ Duc0:
- Ein Arzt schreibt nicht wegen "externen Bedinungen" dienstunfähig oder krank
- dazu sind medizinische Gründer erforderlich
- wenn Du nicht mal Zeit hast, einen "Antrag zu schreiben", ist ein DU Verfahren sicherlich keine Lösung.
Unausgegoren.
Ahhh-es geht nicht um deine gesundheitliche Situation, sondern um eine wie es so schön heisst psychosoziale Belastungssituation.
Dafür ist aber der Truppenarzt eigentlich nicht zuständig.
Wie das mit dem Versetzungsantragschreiben geht, hab ich ja gestern abend mal ausführlich geschrieben.
Ich weiss nicht, wie man dafür keine Zeit haben kann: Der Antrag an sich ist ein Dreizeiler- den sollte man innerhalb von 20min fertig haben, wenn man sich noch Zeit für´s Formulieren und die Formatierung nimmt.
Das Formblatt ist auch schnell ausgefüllt.
Edit: Wie lange bist du schon dabei und wie lange hast du noch bis zum BFD?
Ich habe mich wohl etwas blöd ausgedrückt... Ich bin seid dem 1.04.2009 beim Bund und hatte mit dem Beginn des BFD's zum 1.01.2016 gerechnet. Um nochmal meine Situation zu schildern... Es ist so das ich privat in einer extremen Situation bin und nun nicht mehr damit zurecht komme. Weswegen ich auch ärztlich behandelt werde.
Wo finde ich die Erläuterungen zum schreiben eines Versetzungsantrages?
@ Duch09:
Fragen:
- Handelt es sich um einen Härtefall?
- Wie oft warst Du schon KzH - ist eine Genesung innerhalb von einem Jahr zu erwarten?
- Willst Du den Dienst beenden?
- Gibt es die Situation schon seit 2009 und nun ein Problem damit?
Ja es ist ein Härtefall
Die Situation gibt es schon seit 2008 und hat sich in den letzten Monaten noch verstärkt.
KzH war ich bisher nicht soo oft.
Ich würde meinen Dienst bei der Bundeswehr für mich beenden, denn ich sehe keine andere Lösung um eine erträglichere Situation zur Genesung für mich zu schaffen.
Ob eine Genesung innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.... Ich bin keine Mediziner und bislang hat sich dazu niemand geäußert!
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=45746.0Dort ist das mit dem Versetzungsantrag genau erklärt.
DU-Verfahren kommt nur in Betracht, wenn du gesundheitlich dauerhaft nicht in der Lage sein wirst, deinen Dienst zu leisten.
In deinem Fall kommt ja 1. die Versetzung in Betracht und 2. eine frühzeitige Entlassung aufgrund eines Härtefalls.
@ Duc09:
.. müssen wir hier wirklich jede einzelne Information "aus der Nase ziehen"?
Fragen:
- Du bist also noch überhaupt nicht "dauerhaft krank" gewesen?
- Die prinzipielle Situation gibt es schon VOR dem Dienstantritt?
- Bist Du zeitdem versetzt worden oder schon immer an dem Standort?
- erfüllst Du die Kriterien Härtefall? (oder ist es nur "die kranke Schwiegerkatze"?)
Von einer frühzeitigen Entlassung habe ich noch nie etwas gehört!??
Hast du überhaupt schon mal mit deinen Vorgesetzten gesprochen und was ist mit den Fragen von F_K?
Sorry das ihr mir alles außerdem der Nase ziehen müsst, aber ich habe mich bisher nur immer versucht mit mir und meiner Situation zu arrangieren! Und mir nie sorgen/Gedanken über all diese Sachen gemacht!
Ich war bisher nicht dauerhaft krank.
Bin an dem Standort seit 2009 und wurde damit noch nicht versetzt.
Die prinzipielle Belastung gibt es schon seit 2008. Nur meine eigentlichen Probleme damit sind Taufrisch bzw. kam ich damit bisher gut zurecht.
Ob ich die Kriterien eines Härtefalles erfülle...bislang hat sich der Facharzt und der Truppenarzt dazu nicht geäußert... Ich habe so langsam das Gefühl die wollen mich dumm sterben lassen...
Nein, ich habe noch nicht mit meinem Vorgesetzten gesprochen da ich gerade aufgrund dessen krank geschrieben bin und bei einen Psychiater war und noch einen weiteren Termin habe.
Vorab: ich bin euch sehr dankbar für eure Hilfe
ZitatIch habe so langsam das Gefühl die wollen mich dumm sterben lassen...
Ich habe so langsam das Gefühl Du willst UNS dumm sterben lassen.Hast Du z. B. einen Pflegefall zu Hause - den nur Du pflegen kannst?
Truppenarzt / Psychiater sind nicht für die Beurteilung von Härtefällen zuständig - dass ist Sache der Personalführung / Vorgesetzten - die ja bisher NICHT DAVON WISSEN.
Oh man- jetzt sind wir immernoch nicht soo wesentlich schlauer.
Ich hab dir doch den Thread verlinkt wo es um die Versetzungen und auch die Härtefälle geht.
Das Problem liegt ja anscheinend nicht in deinem Gesundheitszustand- der besteht ja nur sekundär aufgrund eines andern Problems. Und entweder erfüllt dieses Problem die Kriterien eines Härtefalls oder nicht.
Wenn nach deinen Angaben ein großer Teil des Problems mit einer heimatnahen Versetzung gelöst werden kann, wäre genau die ja anzustreben.
Natürlich haben Truppen-und Facharzt noch nix zum Thema Härtefall gesagt- die sind ja gerade auf der DU-Schiene.
Da das Problem schon länger besteht- warum hast du nicht mal mit deinen Vorgesetzten oder dem Sozialdienst wegen einer Versetzung gesprochen?
Aber um das Ganze zu vereinfachen (bzw. dann werden wir dir wahrscheinlich besser helfen können)- worum geht es überhaupt?
Meine Schwester ist Pflegebedürftig (Pflegestufe 3 nach einer Straftat) und wurde bislang von meiner Mutter gepflegt. Meine Mutter ist Rentnerin aufgrund von Rheuma und hat vor kurzem die Diagnose Brustkrebs erhalten. Meine Mutter ist Pflegerin sowie gesetzliche Betreuerin, ich bin seit kurzem Ersatz Betreuer. Ich komme weder mit der Straftat (dem Verfahren) noch damit zurecht das ich zwar in der Verantwortung stehe, allerdings mir oft die Hände gebunden sind da ich nicht vor Ort bin. Zudem kommt das wir auf einem behindertengerechten Rohbau sitzen der übersät von Mängeln ist. In diesem Fall sind auch Rechtsanwälte am schaffen. All diese Sachen aus der Ferne zu regeln und dann mit der psychischen Belastung klarzukommen ist mir ohne fremde Hilfe nun selbst nicht mehr möglich.
Ich habe da bislang nie eine große Sache draus gemacht da es mir sehr schwer fällt darüber zur reden, daher weiß weder der Chef noch Kameraden davon!
Ja, das würde auf den ersten Blick die Kriterien für einen Härtefall erfüllen.
Ggf. kommt in diesem speziellen Fall tatsächlich eine frühzeitige Entlassung aufgrund eines Härtefalls in Frage.
Dafür musst du aber mit deinem Chef und Spieß (und dann auch Sozialdienst) sprechen.
Zusätzlich käme noch eine Psychotherapie in Betracht, damit du mit der Belastung besser klar kommst.
Insgesamt würdest du erstmal wahrscheinlich sogar besser fahren, wenn du heimatnah versetzt wirst und Soldat bleibst.
Überleg mal so- wenn du in so einer Lage im zivilen Arbeitsleben dein Geld verdienen müsstest, gäbe es wahrscheinlich recht schnell Probleme. Die Bundeswehr ist was Krankschreibungen aus sozialen Gründen, Sonderurlaub, kurzfristige Gewährung von Dienstausgleich oder Urlaub und Freistellung vom Dienst zur Wahrnehmung eigener Arzttermine deutlich entspannter als zivile Arbeitgeber.
Und was eine eventuelle Psychotherapie angeht- auch da gibt es durchaus Vorteile im Gegensatz zu zivilen Krankenkassen.
Gerade in solchen Fällen wie bei dir jetzt, ist es wichtig, dass man rechtzeitig mit seinen Vorgesetzten spricht. Die wissen meist noch Lösungen, auf die man selber nicht kommt.
Ok... Und wiedermal stehe ich mir selbst im Wege, in dem ich nicht über Persönliches spreche.
Ich habe auch schon über mein Leben im zivilen nachgedacht und da würde es bestimmt eine Lösung geben, auch wenn es nur vorübergehend wäre. Ich denke mit einem Job der es mir ermöglicht zu mindestens in den Abendstunden meine Mutter zu entlasten wäre mir sehr geholfen.
Mit einer Versetzung und Soldat bleiben habe ich die Bedenken das sich das ganze in die Länge zieht!?
Was steht denn hinter einer frühzeitigen Entlassung... Ich möchte natürlich auch ungerne mit nichts in der Hand da stehen wenn ich den Bund dann verlassen sollte!?
DAS ist ja noch ein weiteres Problem: Bei den frühzeitigen Entlassungen bekommst du das an Ansprüchen, was der tatsächlichen Dienstzeit entspricht.
In die Länge ziehen wird sich das eher mit dem DU-Verfahren- Dauer 6-9 Monaten, wobei du in der Zeit kzH geschrieben werden kannst.
Wichtig ist, dass du mit deinem Chef sprichst, dann wird sich auch eine kurzfristige Lösung finden:
Z.B. zunächst kzH bis das weitere geklärt ist.
Wie weit ist denn die nächste Kaserne von dir zu Hause weg?
Setzen Sie sich doch einmal in Ruhe mit einer Vertrauensperson hin und überlegen Sie, für was Sie wirklich zwingend vor Ort sein müssen und was Sie auch vom Standort erledigen können. Ganz banal: Auch heimatnah können Sie die Tagespflege nicht leisten! Das muss weiter Ihre Mutter oder ein Pflegedienst machen.
Den Rechtsstreit um den Hausbau haben Sie den Anwälten übergeben. Suchen Sie sich dort welche aus, denen Sie wirklich vertrauen! So ein Ding ist nämlich eine Goldgrube durch langwierige Beweissicherungsverfahren. Aber sei es, wie es sei: Mit der Unterschrift auf der Vollmacht führt der Anwalt das Verfahren. Sie sind dabei nicht gefordert.
Sowohl beim DU-Verfahren als auch bei einer vorzeitigen Entlassung stehen Ihnen die bis zur Entlassung erworbenen Ansprüche zu. Das bedeutet aktuell die Ansprüche eines SaZ 4 abzüglich evtl. erhaltener ZAW.
@ Ulli und Duc09:
Du lebst mit Deiner Schwester in häuslicher Gemeinschaft? Das halte ich doch für zweifelhaft (vermutlich kein gemeinsames Wirtschaften).
Rein formal sind damit die Bedingungen "Pflege" nicht erfüllt.
Unabhängig davon - wer Hilfe möchte, muss wenigstens "die Hand heben".
Also:
- Vorgesetzte informieren
- Sozialdienst einschalten
- Versetzungsantrag stellen
Das Strafverfahren läuft schon über 5 Jahre? - im übrigen stehst Du nicht (primär) in der Verantwortung.
Nach dem stillen Mitlesen mische ich mich jetzt auch mal ein. Als erste empfehle ich nachhaltig einen Termin mit dem Sozialdienst zu machen.
http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9ktSiovIyvcTStPTEpNQ8veL8qszEnJTM1LziEv2CbEdFANJrs9s!/
Die können dich auch zuhause besuchen und - wenn du möchtest - auch deine Angehörgen mit ins Boot holen. Der Sozialdienst kann dich unterstützend begleiten und ein weiteres Vorgehen mit dir besprechen. Auch die Seelsorge bietet auf dieser Ebene Unterstützung an.
Sehr gut ist schonmal, dass du bereits professionelle Hilfe (Psychologe) in Anspruch nimmst.
Vielleicht kannst du auch - wenn du dich zurzeit im persönlichen Gespräch nicht traust - einem Vorgestzem
dem du vertraust eine kurze schriftliche Nachricht zukommen lassen und umreißen dass du Probleme im familiären Umfeld hast? Ich finde so etwas kannst du mit deinem Psychologen eventuell auch mal besprechen?
Wirf mal nicht die Flinte ins Korn und lass dich beraten und dir helfen. Jeder kann mal in eine Lebenskrise geraten und es gibt wirklich gute Angebote die dich begleiten können da wieder rauszukommen. Besonders die Bundeswehr ist hier sehr gut aufgestellt. Nutze dieses Angebot.
Die nächste Kaserne ist etwa 50km entfernt. Das wäre eine zumutbare Strecke die ich täglich auf mich nehmen würde.
Ich lebe mit meiner Mutter und meiner Schwester in einer Gemeinschaft! Das ich nicht die Primäre Pflegeperson bin ist mir bewusst und ehrlich gesagt kann sich dies auch jeden Moment ändern!
Ich habe es lange versucht alles aus der Ferne zu regeln doch minder Erkrankung meiner Mutter sind nicht nur weitere Probleme mit der Pflegschaft aufgetreten sondern hat das auch meine Situation verschlimmert.
Stimmt- 50km wären noch gut zu fahren.
Aber dann wäre die Versetzung tatsächlich eine gute Lösung.
Dafür musst du aber unbedingt mit deinem Chef sprechen. Und parallel Verbindung zum Sozialdienst aufnehmen. Ich weiss nicht, ob dein Truppenarzt Bescheid weiss. Der kann auch mit deinem Chef sprechen, wenn du das Einverständnis gibst (falls du dich nicht selber traust)
Lieber Duc09:
ZitatIch lebe mit meiner Mutter und meiner Schwester in einer Gemeinschaft!
Häusliche Gemeinschaft ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht, der Eltern und (minderjährige) Kinder im gleichen Haushalt miteinander verbindet.
Zwischen Geschwistern gibt es keine häusliche Gemeinschaft.
Dies bedeutet, dass Du bei einer "kann" Bestimmung außerhalb des genannten Personenkreises bist. ISSO.
ZitatDas ich nicht die Primäre Pflegeperson bin ist mir bewusst und ehrlich gesagt kann sich dies auch jeden Moment ändern!
Der Betreuer ist sogar gesetztlich verpflichtet, sein Vermögen und das Vermögen der betreuten Person von einander zu trennen und ist verpflichtet, darüber Rechenschaft abzulegen.
Damit ist eine der wesentlichen Voraussetzungen von häuslicher Gemeinschaft nicht gegeben.
Dein letzter Absatz kann aber so nicht stimmen.
Oft sind Ehepartner Betreuer- das würde ja nicht passen. So lange der Patient nicht im Pflegeheim lebt, leben die ja üblicherweise in einer häuslichen Gemeinschaft.
Ich denke aber, dass in diesem Fall ganz gute Chancen auf Versetzung vorliegen.
Liebe Ulli,
lies einfach nochmal das von Ralf gezeigte VM Blatt, Angehörige im Sinne dieser Vorschrift sind Kinder und Ehepartner / Lebenspartner bzw. deren Kinder.
Von Geschwistern steht da nichts.
Ehepartner leben von Gesetzes wegen in häuslicher Gemeinschaft (BGB), und auch dort muss der Betreuer Rechenschaft über das betreute Vermögen vorlegen (sofern dies Teil der Betreuung ist).
(Gesetzlicher Güterstand von Eheleuten ist aber getrennt zu sehen vom Vermögen von Geschwistern, oder?)
Beispiel: Selbst meine Kinder unterscheiden schon "sehr sauber" - "mein Spielzeug, dein Spielzeug - ich schenke dir das jetzt" - obwohl die beiden im gleichen Haus wohnen ist das KEINE häusliche Gemeinschaft.
Zitat von: F_K am 15. November 2013, 08:34:56
Lieber Duc09:
ZitatIch lebe mit meiner Mutter und meiner Schwester in einer Gemeinschaft!
Häusliche Gemeinschaft ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht, der Eltern und (minderjährige) Kinder im gleichen Haushalt miteinander verbindet.
Zwischen Geschwistern gibt es keine häusliche Gemeinschaft.
[...]
Da hier i. allg. v. Versicherungsrecht gesprochen wird:
Das Versicherungsrecht kennt durchaus die häusliche Gemeinschaft zwischen Geschwistern.
"
Folgt man dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, ergibt sich die Annahme einer häuslichen Gemeinschaft besonders für Angehörige, zu denen:
- Ehe- und Lebenspartner
- Eltern und Kinder
- Stiefkinder/Adoptivkinder
- Schwiegereltern
- Großeltern und
- Geschwister gehören."
Zitat von: F_K am 15. November 2013, 09:11:32
Liebe Ulli,
lies einfach nochmal das von Ralf gezeigte VM Blatt, Angehörige im Sinne dieser Vorschrift sind Kinder und Ehepartner / Lebenspartner bzw. deren Kinder.
Von Geschwistern steht da nichts.
Dafür gibt es aber eine andere
Legaldefinition und es gilt die Einheit der Rechtsordnung.
@ MMG:
.. was "hier" im Sinne des VMBlattes unter Angehörigen verstanden wird, ist EXPLIZIT aufgezählt.
TRENNUNG:
Zur häuslichen Gemeinschaft gibt es ebenfalls viele Urteile - und üblicherweise "wirtschaften" Geschwister eben nicht gemeinsam, insbesondere, wenn diese "erwachsen" sind.
Unabhängig davon "gehören" diese (minderjährigen) Geschwister zu der häuslichen Gemeinschaft der Eltern, bilden aber eben keine "Eigene".
Dieser Unterschied ist wichtig - z. B. benötigen Ehepartner nur eine Privathaftpflichtversicherung - die Kinder (in häuslicher Gemeinschaft) sind "mit eingeschlossen" - aber die Privathaftplfichtversicherung eines Geschwisterteiles gilt nicht für die anderen Geschwister.
Ok, dann sind die Details ja auch geklärt.
Ich sehe trotzdem sehr gute Chancen auf eine Versetzung. Zumindest ist ja der Sinn, der hinter dem entsprechenden VMBl steht, erfüllt.
Eben; die Haarspalterei bringt hier genau überhaupt nichts! Es geht hier um "Härtefall" und das ist doch per se eine Einzelfallentscheidung, die vom Üblichen abweicht. Die Formulierungen im VMBl. sollen unerfahrenen und rechtsunsicheren Vorgesetzten eine Stütze geben. Darauf baut man auf und trifft seine begründete Entscheidung. Wer hier buchstabengetreu arbeitet, hat den Auftrag schon nicht verstanden! Personalführung ist immer individuell und hier ganz besonders.
Damit sage ich aber nicht, dass er zwingend ein Härtefall ist und auch nicht, dass er zwingend versetzt gehört.
So ist es; das VMBL gibt hier eine Richtline vor, linke und rechte Grenze sind nicht gesetzt und müssen individuell
betrachtet werden. Außerdem heißt es: "[...]Schwerwiegende persönliche Gründe können sein:", damit sind
Geschwister nicht gleich automatisch ausgeschlossen.
Liebe Kameraden,
es ging mir nicht um Haarspalterrei - wie wir hier herausgearbeitet haben, sind Geschwister eben explizit nicht genannt, können aber sicherlich im Rahmen einer Ermessensentscheidung als Härtefall anerkannt werden.
Es müssen aber noch die dienstlichen Gründe geprüft werden und es ist eine kann Bestimmung.
Es bleibt also der Ratschlag, entsprechende Anträge nunmehr unverzüglich zu stellen.
Ja, der erste Absatz besagt, dass dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen dürfen.
ABER: Die Praxis zeigt, dass in solchen Fällen die familiären Gründe gegenüber den dienstlichen schwerer gewichtet werden. Und ein Mannschafter (davon gehe ich in diesem Fall aus) kann es kaum so schwerwiegende dienstliche Gründe geben, dass deswegen der Versetzung nicht stattgegeben wird.
Man muss ja auch die Alternative betrachten: Der TE ist ja durch die familiäre Situation schwer belastet und ist schon erkrankt. Wenn der Antrag abgelehnt wird, ist ja damit zu rechnen, dass sich das Krankheitsbild verschlechtert und die Dienstunfähigkeit droht.
Und davon hat die Bundeswehr erst recht nichts.
@ Ulli:
Der TE hat bisher nichts über Laufbahn / Dienstgrad / Verwendung geschrieben (oder ich habe es völlig überlesen).
Die familäre Situation wird ja hoffentlich kurzfristig besser - das eine Problemfeld ist durch eine OP ggf. zu beheben, dass andere wird ja von Wolves Zunft bearbeitet.
Viel Erfolg für den TE.
SaZ 8, seit 4 Jahren dabei.
Ok, kommt auch noch UoP in Frage.
Ich schließe mich Ulli76 an und empfehle dem Fragesteller sich einmal seinem Chef zu offenbaren, da hellsehen kann der Chef meist auch nicht. Ob ein Härtefall vorliegt oder nicht entscheidet die personalbearbeitende Stelle nach Konsultation fachlich befähigter Einrichtungen und bei Mannschaften ist mir noch kein Fall untergekommen wo die personalbearbeitende Stelle nicht dem Votum der FU VIb entsprochen hat.
Im weiteren kann der Chef nach Rücksprache mit der personalbearbeitenden Stelle zur unmittelbaren Abstellung der Situation und Rücksprache mit den Einheiten in Heimatnähe eine Kommandierung bis zu 3 Monaten "zur Dienstleistung" erstellen lassen und im Rahmen dieses Zeitfensters kann die Prüfung des Härtefalls und die bei Feststellung des Härtefalls gebotene Versetzung durchgeführt werden.
Ach F_K dies ist zwar dann nicht die juristische Musterlösung, aber in der Dienstpostenbeschreibung eines Disziplinarvorgesetzten steht auch die "Fürsorgepflicht für Untergebene" und diese Variante wird durch BAPers und die Rechtsberater der vorgesetzten Dienststellen mitgetragen.
Was bin ich jeden Tag froh, dass nicht Charaktere wie F_K DV oder in der Personalführung eingesetzt sind. Im Tatort gestern Abend kam eine zwar eine drastische (und wahrscheinlich im realen Leben justiziable) Bezeichnung für solche Haarspalter, aber sie war durchaus treffend!
@ migu
... Und inwieweit bringt diese Äusserung den Thread weiter?
... Ich habe hier Ratschläge gegeben, zur Sachaufklärung beigetragen - also Kameradschaft Loch geholfen.
Du nicht - im Gegenteil. >:(
F_K, Sie wissen genau, was gemeint ist. Das, was Sie mitunter "Sachaufklärung" nennen, ist schlicht haarspalterei und Besserwisserei ohne Substanz auf den Fall bezogen. Und hat mit dem eigentlichen Thema allenfalls am Rande zu tun. Und in diesem Fall haben Sie überhaupt nicht weiter geholfen, denn es ging nicht um "versicherungsrechtliche Aspekte" sondern schlicht um etwas Anderes.
Migu
Dann deutlicher:
Mir die Befähigung DV abzusprechen ist verleumderisch.
Ich könnte jetzt mit einer Gegen Beleidigung antworten, ersparen mir das aber.
Ach F_K, nun atmen Sie mal wieder entspannt aus.
Ich habe Ihnen gar nichts abgesprochen, sondern lediglich festgestellt, dass ich froh bin, dass Sie keiner sind. Im Übrigen habe ich meine gründe dafür angegeben - lesen Sie doch gerne noch einmal nach, was vor ein paar Zuschriften Wolverine dazu anmerkte. Im Auszug: "Wer hier buchstabengetreu arbeitet, hat den Auftrag schon nicht verstanden! Personalführung ist immer individuell und hier ganz besonders." Dem kann sich der verständige Nutzer nur anscließen.
:(
[gelöscht durch Administrator]
Ok, die Herren, wenn Ihr mich schon in Euern Streit einbeziehen wollt, noch ein, zwei klarstellende Anmerkungen:
Es begab sich zu den Anfangszeiten des Balkaneinsatzes (IFOR oder SFOR) als ein StUffz der Pioniere durch eine Minenexplosion ein Bein verlor. Während er zur Genesung im BWK verweilt fiel der zuständigen WBV nichts besseres ein als festzustellen, dass er mit lediglich einem Bein ja gar nicht mehr dienstfähig und verwendbar auf seinem Dienstposten sei. Treu den Buchstaben des Gesetzes und der darauf resultierenden Vorschriften leitete sie ein Dienstunfähigkeits- und Entlassungsverfahren ein. Erst der Minister - damals glaube ich sogar Scharping - verhinderte dies und gab dem StUffz sein Wort, dass man ihn nicht entlassen werde.
Was will ich damit sagen: Gesetze und Regelungen sind wichtig und müssen stets beachtet werden. Es gibt aber immer die Fälle, die durch´s Raster fallen und die muss(!) man auffangen. Dafür sind wir sowohl Rechts- wie aber auch Sozialstaat und der Dienstherr hat eine soziale Verpflichtung seinen Staatsdienern gegenüber.
Ich betone hier immer, dass eine Verpflichtung gegenüber der Bundeswehr gerade kein Arbeitsvertrag ist sondern ein gegenseitiges öffentlich-rechtliches Treueverhältnis, das beide Seiten - vergleichbar einer Ehe - bindet. Leider kapieren heute immer weniger was eine Ehe ist und das man diese nicht auf Zeit und im ständigen gegenseitigen "do ut des" schließt.
So und jetzt zu Euch beiden: FK ist sehr auf seine Rechtsgrundlagen fixiert; das wissen wir alle zur Genüge. In vielen Fällen ist das auch wichtig. Manchmal fehlt ihm das kleine bisschen Fingerspitzengefühl im Umgang. Ob dies dem Medium geschuldet ist und ob er im real live anders ist, wissen andere.
Da ich aber in der glücklichen Situation bin, lange von vielen geführt worden zu sein, bevor ich heute Führungsverhalten bewerte, sage ich mal, dass er ein Ding hat weshalb ich ihm seine Fähigkeit zum DV niemals absprechen würde: er ist auf jeden Fall berechenbar und darum kann man auf jeden Fall mit ihm arbeiten! Ich kannte einige, die ich nicht mochte oder deren Führungsverhalten ich verbesserungswürdig fand (Mir sagte neulich noch ein pensionierter Stabsoffizier zu einem ehemaligen gemeinsamen Vorgesetzten:"Da wurde wahrlich die Menschenwürde mit Füßen getreten!" ;D). Wenn man sie aber berechnen konnte, konnte man sich auch darauf einstellen. Schlimmer finde ich die, die man nicht einschätzen kann, die nicht zu ihrem Wort stehen; die Umfaller.
Und Migu: Wäre ein solcher Anwurf - selbst wenn er berechtigt wäre - nicht per PN angebrachter. Möchte man etwas beim Gegenüber erreichen oder nur sich selbst produzieren?!
Meine Herren...
[gelöscht durch Administrator]
Ich finde meine Bilder mit Sasha Grey ansprechender ... :D
Bist eben ein feinsinniger Literaturliebhaber ;)
Hast Post
Lieber Wolverine, besten Dank für Ihre flankierenden Feststellungen, die sehr berechtigt sind, ebenso der Hinweis auf die Möglichkeit der PM.
Dennoch habe ich dem Mitnutzer F_K nichts abgesprochen, sondern nur auf den Umstand hingewiesen, auf den ich froh bin. Meine primäre Intention war es allerdings, darauf hinzuweisen, dass eben Vieles bei der Bundeswehr nicht buchstabengetreu nach Vorschrift oder Wesung umgesetzt werden kann und soll. Und dass zum Teil rein akademische Diskussionen, die kaum noch etwas mit dem Thema zu tun haben, aber mit dem jeweiligen "Quellenwissen" verbissen durchgesetzt werden sollen, den Fragenstellern auch nicht weiter helfen. Und eben diese Intention bringt mich dazu, dies auch so zu schreiben.
@ Miguhamburg:
Dann noch deutlicher:
Worüber Sie froh sind, geht mir am Allerwertesten vorbei.
Es gab in der Bundeswehr mehr als einen Vorgesetzten, die hatten (nach Kenntnis meiner Person) die Pflicht, meine Eignung als DV zu beurteilen - und diese Beurteilungen wurden vom nächsthöheren DV mitgetragen - und die Eignung als DV wurde nie in Frage gestellt.
Wer da Zweifel daran hat, kann mir gerne per PM seine Identität offenlegen, und dann können wir gerne Beurteilungen austauschen.
Hier finde ich, Ulli und ich haben hier im Thread die Aufgabenstellung dem TE "aus der Nase gezogen" und ihm hilfreiche ratschläge gegeben.
Dass es am rande eine "akademische" Diskussion gegeben hat, ist richtig, aber in keiner Weise nachteilig.
Was Wolve als "berechenbar" bezeichnet, ist im analogen Leben eher Zuverlässigkeit und Engagement.
Ob diese immer wieder mal am rande geführten wirklich nicht nachteilig sind, wage ich mal zu bezweifeln.
Denn im Grunde bringen sie dem Fragesteller in 99% der Fälle nicht wirklich was.
Auch verlängern sie das ganze nur unnötig und es erscheint dann für den Laien wie "unnötiges Gelabere".
Meiner Meinung nach sind auch solche Mammut Threats, die sich dann daraus ergeben, auch ein Grund dafür das es immer mal wieder heißt "Ich habe trotz Suche keine Antwort auf meine Frage gefunden". Denn der Informationen Suchende hat keine Lust sich dann durch zig Seiten von "akademischen" Diskussionen durchzuarbeiten, bis er eine Antwort findet.
Manchmal ist weniger halt mehr, vielleicht sollte man mal darüber nachdenken.
Lieber F_K, nun noch einmal detlich: An welcher Stelle habe ich Ihnen unterstellt, nicht als DV geeignet zu sein? Da werden Sie lange suchen müssen und merken, dass Sie mit Ihrer Mutmaßung daneben lagen.
Dass es kleinteilig bis zum bitteren Ende argumentierende, die Vorschriften buchstabengetreu umsetzende DV (und Personalführer) gab und immer wieder gibt, ist eine Tatsache. Meine Meinung zu denen ist für mich eine ebensolche, nämlich, dass ich um jeden froh bin, den es in unserer Bundeswehr nicht gibt.
Im Übrigen teile ich Ihre, lieber Wolverines Anmerkungen bezüglich berechenbarer Vorgesetzter - und da sehe ich nicht nur die DV. Die sind mir allemal lieber als die unberechenbarenFähnchen im Wind. Nur "Berechenbarkeit" hat für mich nur teilweise etwas mit "Haarspalterei" und kleinkariertester Umsetzung von Vorscriften zu tun.
Klärt das bitte per PN oder die Beträge werden entfernt!