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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Pehlee am 18. November 2013, 17:41:48

Titel: Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: Pehlee am 18. November 2013, 17:41:48
Hey Leute,

ich bin neu hier und wollte fragen, ob es möglich ist, ein halbes Jahr bei der Bundeswehr zu sein?
Will nämlich ab Februar 6 Monate Freiwilligenwehrdienst leisten.
Warum nur 6 Monate? Weil ich am 01.09.2014 eine Ausbildung beginnen werde ! ;)


Viele Grüße und Danke schonmal! :)
Titel: Antw:Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: dunstig am 18. November 2013, 17:44:08
Mindestverpflichtungszeit sind 7 Monate.
Titel: Antw:Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: KlausP am 18. November 2013, 17:44:48
ZitatWill nämlich ab Februar 6 Monate Freiwilligenwehrdienst leisten.

Ab Februar geht nicht. Einberufungen zum FWD finden immer zum Quartalsbeginn statt.
Titel: Antw:Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: Ralf am 18. November 2013, 17:58:04
Pehlee, nicht den Bundesfreiwilligendienst mit dem Freiwilligen Wehrdienst verwechseln. Das sind unterschiedliche Dinge.
Titel: Antw:Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: dunstig am 18. November 2013, 17:59:54
Ich empfehle auch mal einen Blick auf folgende Seite und auch in die FAQ, dann klären sich viele Fragen von selber:

https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnrTwlt0C_INtREQCyVcdK/
Titel: Antw:Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: Traveltheworld am 18. November 2013, 18:49:58
Was würde eigentlich passieren, wenn Pehle ihren Ausbildungsbeginn nicht erwähnt, sich für 7 Monate verpflichtet, aber innerhalb der Probezeit abdüst?
Zählt das dann zu Einstellungsbetrug oder ist das einfach nicht nett?  ;D
Titel: Antw:Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: dunstig am 18. November 2013, 19:20:08
Warum sollte es ein Einstellungsbetrug sein?
Titel: Antw:Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: Pehlee am 18. November 2013, 19:36:20
Heißt das also im Klartext, dass ich erst ab dem 1. April einsteigen könnte und demnach nicht bis zum 1.09 fertig werde?!:/
Oder ich könnte es so machen wie es "Sanction" vorgeschlagen hat? :)

P.S. ich bin männlich!!!!!  ;)
Titel: Antw:Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: ulli76 am 18. November 2013, 19:40:23
Du kannst jederzeit innerhalb der ersten 6 Monate kündigen.
Titel: Antw:Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: Ralf am 18. November 2013, 20:17:26
Auch wenn man das sicherlich machen kann, verfehlt es den ursprünglichen Zweck der Kündigungsfrist. Dass dann eine "Arbeitskraft" in einer Einheit fehlt und die Arbeit durch andere mitgemacht werden, ist ja ohne Belang  ::)
Wir sind schon eine ziemlich ich-bezogene Gesellschaft.
Titel: Antw:Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: Traveltheworld am 18. November 2013, 21:37:53
Erst mal will ich klarstellen, dass ich das nicht vorgeschlagen hab, es nicht befürworte!
Es interessiert mich einfach die Rechtslage.
Dachte an Einstellungsbetrug, da ja Unterlassene Aufklärung stattfinden würde. Beim Arbeitgeber entsteht ein Irrtum (kein Übereinstimmen von Vorstellung und Wirklichkeit, Verpflichtung auf 7 Monate, Bewusstsein, dass nur 6 möglich sind), welches der Täuscher wissentlich verbreiten würde.
Wie weit die Vermögensverfügung bzw -minderung für die Bundeswehr gegeben ist, ist mir eben nicht bis ins Detail klar, deshalb fragte ich ja P:
Titel: Antw:Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: F_K am 19. November 2013, 08:58:15
Ein Einstellungsbetrug "sehe" ich da nicht, jeder kann (ohne Angabe oder Überprüfung von Gründen) innerhalb der ersten 6 Monate FWDL kündigen.

Es bleibt aber die Frage, ob der TE geeignet und tauglich ist - und eine Kündigung / kurze Beschäftigung macht sich immer im Lebenslauf eher schlecht.

Jeder ist seines Glückes Schmied.
Titel: Antw:Dauer des Bundesfreiwilligendienst
Beitrag von: wolverine am 19. November 2013, 10:39:31
Rechtlich fehlt es mir am Kausalnexus zwischen Irrtum und Vermögensverfügung: Die Bezüge werden für geleisteten Dienst bezahlt und sind lediglich mittelbar beeinflusst durch die Hoffnung, dass der FDL seine eingegangene Verpflichtung erfüllt. Hinzu kommt, dass kein Schaden entsteht (s. o.: der Dienst wird ja geleistet) und die Bw die Kündigung eben anbietet, also kein rechtswidriges Fehlverhalten vorliegt.
Um das präzise zu beantworten wird sich aber bestimmt ein hoffnungsvoller Doktorand finden, der auch einigen 100 Seiten die Literatur zum Betrugstatbestand vervollständigt.