Hallo!
Ich habe die aktuelle 37/10 leider nicht zur Hand:
Für das Leistungsabzeichen ist ein Nachweis der ABC-Ausbildung doch nicht erforderlich, sondern nur für die Erfüllung der IGF.
Oder hat sich das 2013 geändert? ???
Negativ.
ZitatElementare ABC-Schutzmaßnahmen:
Sichere und richtige Handhabung der persönlichen ABC-Schutzausstattung:
Aufsetzen der ABC-Schutzmaske in höchstens 7 Sekunden unter Beachtung der festgelegten
Reihenfolge und selbstständiges Herstellen BAS 0-4 (gemäß ZDv 5/300 VS-NfD)
Aus der Anlage 9 der genannten Vorschrift.
Für das LA ist also der entsprechende Nachweis ABC Ausbildung erforderlich.
Prima DANKE!
:D