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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Hossa1 am 19. November 2013, 19:39:02

Titel: Fristlose Kündigung
Beitrag von: Hossa1 am 19. November 2013, 19:39:02
Hallo an alle
So ein Bekannter hat Probleme
Er ist fristlos von der BW gekündigt worden nach §55 wie er sagt(Beleidigung eines Vorgesetzten wie er sagt )
Zu der Beleidigung kam es das sein Vorgesetzter ihm während eines Krankenschein angerufen hat und ihm gesagt hat
das er zur Kaserne kommen soll . Er ist dem Nachgekommen und und sein Vorgesetzter hat ihm vorgeworfen
auf Lau krank zu sein!
Darf der Vorgesetzte wenn er KZH ist überhaupt bestellen ?
Kann die BW überhaupt so fristlos kündigen ?
Kann er Einspruch dagegen einlegen ?
Er ist im Moment noch bei den Abschlußuntersuchungen und was da noch alles gemacht werden muss .
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: KlausP am 19. November 2013, 19:46:57
ZitatKann die BW überhaupt so fristlos kündigen ?

Nach § 55 Soldatengesetz (kann man ergoogeln) ja.

ZitatKann er Einspruch dagegen einlegen ?

Er kann Beschwerde einlegen, seine Entlassungsverfügung enthält die entsprechende rechtsbehelfbelehrung.

ZitatDarf der Vorgesetzte wenn er KZH ist überhaupt bestellen ?

Der Disziplinarvorgesetzte (sprich: Kompaniechef oder Vergleichbare) darf das.

ZitatZu der Beleidigung kam es das sein Vorgesetzter ihm während eines Krankenschein angerufen hat und ihm gesagt hat
das er zur Kaserne kommen soll . Er ist dem Nachgekommen und und sein Vorgesetzter hat ihm vorgeworfen
auf Lau krank zu sein!

Wo ist da eine Beleidigung?

Welche Dienststelle hat die fristlose Entlassung verfügt?
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: Hossa1 am 19. November 2013, 19:53:23
Wo ist da eine Beleidigung?

Zitat von: KlausP am 19. November 2013, 19:46:57
ZitatKann die BW überhaupt so fristlos kündigen ?

Nach § 55 Soldatengesetz (kann man ergoogeln) ja.

ZitatKann er Einspruch dagegen einlegen ?

Er kann Beschwerde einlegen, seine Entlassungsverfügung enthält die entsprechende rechtsbehelfbelehrung.

ZitatDarf der Vorgesetzte wenn er KZH ist überhaupt bestellen ?

Der Disziplinarvorgesetzte (sprich: Kompaniechef oder Vergleichbare) darf das.

ZitatZu der Beleidigung kam es das sein Vorgesetzter ihm während eines Krankenschein angerufen hat und ihm gesagt hat
das er zur Kaserne kommen soll . Er ist dem Nachgekommen und und sein Vorgesetzter hat ihm vorgeworfen
auf Lau krank zu sein!

Wo ist da eine Beleidigung?

Er hat seinen Vorgesetzten einen Arroganten Arsch genannt

Welche Dienststelle hat die fristlose Entlassung verfügt?
Kann ich nicht sagen weil ich es nicht ´weiss sorry

Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: wolverine am 19. November 2013, 23:33:01
Zitat von: Hossa1 am 19. November 2013, 19:53:23
Er hat seinen Vorgesetzten einen Arroganten Arsch genannt
Womit die Erfolgsaussichten einer Beschwerde sich deutlich geschmälert haben.

Wer so mit Vorgesetzten spricht, muss sich nicht wundern wenn er morgen nicht mehr dort arbeitet. Nicht nur bei der Bundeswehr.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: Post am 20. November 2013, 07:16:05
Mich würde allgemein mal interessieren, warum der DV das Recht dazu hat jemanden in die Kaserne zu bestellen, wenn er KZH geschrieben ist.
Wenn mein ziviler Chef das zu mir sagen würde, hätte ich ihn glaube ich ausgelacht. :)
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: wolverine am 20. November 2013, 07:19:33
Ganz einfach: Mit dem Befehlsrecht! Der Befehl hat Anspruch auf Gehorsam.

Möglicherweise war dieser Befehl tatsächlich rechtswidrig aber dies klärt man hinterher im Rahmen der Beschwerde. Folgt man dem Befehl nicht, ist es ein Dienstvergehen und nennt man seinen Vorgesetzten "Arsch" eine Formalbeleidigung und diese hat regelmäßig die Kündigung bzw. Entlassung zur Folge.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: ulli76 am 20. November 2013, 08:03:41
Wie das mit dem kzH und Befehl,trotzdem in die Kaserne zu kommen hatten wir schon ausführlich.
Ich geh aber mal davon aus,dass der Kamerad schon früher aufgefallen war. Normalerweise gibt ein DV solche Befehle nicht ohne Grund.

Achso-vor einer Entlassung wird der Betroffene normalerweise angehört bzw. kann dazu Stellung nehmen.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: Post am 20. November 2013, 08:30:48
Das war auch nicht auf die Beleidigung bezogen, sondern ganz allgemein.

War mir nicht bekannt, dass die Voraussetzung so gegeben ist. Hätte mir vorstellen können, dass in Fällen von Krankheit das Befehlsrecht so nicht besteht. Aber gut, erstmal machen, dann beschweren. Hab ich mir gemerkt ;)

Ich versuchs einfach mal mit der SuFu ;)
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: F_K am 20. November 2013, 08:44:24
ZitatHätte mir vorstellen können, dass in Fällen von Krankheit das Befehlsrecht so nicht besteht.

Deine Vorstellungen sind hier irrelevant.

Soldaten bekommen über die Verbindlichkeit von Befehlen Unterrichte.
Ist alles gesetzlich geregelt.

ZitatAber gut, erstmal machen,

Eben - verbindliche Befehle sind auszuführen.

Zitatdann beschweren.

Erstmal eine Nacht drüber schlafen - und dann in Ruhe prüfen, ob überhaupt ein Beschwerdegrund vorliegt. Dies ist in diesem Fall NICHT ERKENNBAR - im Gegenteil, das Verhalten des "Bekannten" hat einem Rechtsberater offensichtlich für eine fristlose Kündigung gereicht.

ZitatHab ich mir gemerkt

Merke Dich bitte richtige Dinge.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: Post am 20. November 2013, 09:05:14
F_K, ich bin ja nicht der TE. Habe nur den Fred gelesen und hätte nach meinem zivilen Verständnis oben genannte Reaktion gegenüber meinem Chef gezeigt.

Da ich (noch) kein Soldat bin, habe ich mich auch bewusst zurückgehalten und nur allgemein zu meinem eigenen Verständnis nachgefragt. Ich denke mal die entsprechenden Unterrichte gibt es in der AGA.

Alles gut ;)
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: F_K am 20. November 2013, 09:24:07
ZitatWenn mein ziviler Chef das zu mir sagen würde, hätte ich ihn glaube ich ausgelacht.

Je nach Form und Art des "Lachens", bist Du ggf. auch in einer arbeitsrechtlich relevanten Handlung.

Die Pflichten eines Arbeitnehmers sind nunmal andere als die eines Soldaten - wenn Du z. B. zusätzlich zum Übersenden des Krankenscheines nicht unverzüglich deine Krankenmeldung (telefonisch) vornimmst, kann es auch problematisch werden.

Beleidigungen des Vorgesetzten sind jedenfalls IMMER ein großes Problem.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: schlammtreiber am 20. November 2013, 09:35:43
Zitat von: Post am 20. November 2013, 09:05:14
nach meinem zivilen Verständnis

Das ist eben so eine Sache. Die Rechtsstellung eines Chefs in einer zivilen Firma ist eine ganz andere, als die eines militärischen Vorgesetzten gegenüber seinen Soldaten.

Aber wie schon gesagt, das wird alles in der AGA gepaukt  ;)
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: Post am 20. November 2013, 10:41:00
Beleidigungen sind immer ein Problem, da sind wir uns einig. Es ist ja auch immer eine Sache des Tons.
Ich kenne meinen Chef schon lange und weiß, dass bei uns in der Firma jede Krankmeldung einen Hochverrat am Chef darstellt, zumindest aus seiner Sicht.
Da er auf eine telefonische Krankmeldung (die für mich selbstverständlich ist) immer äußerst ungehalten reagiert, würde ich mir in der Situation das Lachen dann schwer verkneifen können. Zumal er grundsätzlich meint, das deutsche Recht wäre immer auf seiner Seite (das steht aber auf einem anderen Blatt).

Aber wie gesagt, Beleidigungen gehören sich für mich grundsätzlich nicht, egal ob meinem Vorgesetzten oder meinem Kumpel gegenüber.

Zitat von: schlammtreiber am 20. November 2013, 09:35:43
Aber wie schon gesagt, das wird alles in der AGA gepaukt  ;)

Dann kanns ja losgehen :D
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: Flexscan am 20. November 2013, 12:55:38
Arrogantes Arschloch ist keine Beleidigung  ???
Ah ja.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: justice005 am 20. November 2013, 13:03:25
Ich schließe mich an. Die Titulierung als arrogantes Arsch reicht für eine fristlose Entlassung durchaus aus. In jedem zivilen job würde man dafür auch entlassen.

Die Entlassung wird übrigens nicht ohne Mitprüfung eines Rechtsberaters verfügt.

Trotzdem kann man sich innerhalb eines Monats beschweren. Wenn das nicht klappt, kann man vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Ich bin aber skeptisch und würde mich nicht wundern, wenn es bereits weitere Vorfälle gegeben hätte und die Beleidigung nur das Fass zum überlaufen gebracht hätte.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: BulleMölders am 20. November 2013, 14:38:30
Zitat von: justice005 am 20. November 2013, 13:03:25
In jedem zivilen job würde man dafür auch entlassen.
Und hätte mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch eine Anzeige wegen Beleidigung am Hals!
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: Günter am 20. November 2013, 15:29:46
Hallo
erstmal Danke für die vielen Antworten!!
Also ich gehe mal davon aus das das nicht alles war was mir der Kollege da erzählt hat!
Ich denke da ist schon mehr vorgefallen(er sagt aber nichts)
Also wenn ich auf der Arbeit meinen Chef beleidige würde ich wohl auch gekündigt werden
oder mindestens eine Abmahnung bekommen!
Hätte es nicht ein Disziplinarverfahren auch getan ???
Gruß
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: wolverine am 20. November 2013, 15:31:40
Ich war nicht dabei und bin auch nicht sein Chef. Rein objektiv: Nein, so jemand braucht kein Mensch.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: F_K am 20. November 2013, 15:35:03
ZitatHätte es nicht ein Disziplinarverfahren auch getan

Diese Frage ist im pflichtgemäßen Ermessen von Disziplinarvorgesetzten zu entscheiden.

Dieser DV hat offensichtlich entschieden, das ein solches Verfahren nicht ausreichend ist und statt dessen eine Entlassung anzustreben ist - deshalb hat er einen Antrag gestellt.

Die Tatsache, dass diesem Antrag stattgegeben wurde, stützt die Entscheidung des DV.

Ohne Kenntnis aller Tatumstände kann man das Verhalten des DV kaum beurteilen - so ist jedenfalls erstmal kein Fehler des DV zu erkennen.

.. unser Rechtsbeistand Wolverine ist schneller, weil auch kürzer - aber inhaltlich sind wir da einer Meinung. (völlig berechenbar ...)
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: Cally am 25. November 2013, 16:27:47
Ich finde es ehrlich gesagt lustig, dass vor nicht ganz zwei Wochen jemand einen ähnlichen Thread eröffnet hat und auf Teufel komm raus nicht zurück in die Kaserne wollte und wir jetzt lesen dürfen "mein Kumpel war KzH und wurde in die Kaserne befohlen und dabei seinen Vorgesetzten beleidigt"... Zusammenhang?^^
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: Derschaller am 29. November 2013, 15:25:13
Bei zivilen Jobs machen ständig Leute auf lau krank. Und sie finden immer einen Arzt, der ihnen eine Krankheit bescheinigt. Nicht, dass das jetzt eine Ausrede sein soll.
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: Cally am 29. November 2013, 16:11:07
Aha, die also von zivilen Ärzten krank geschrieben werden, welche wiederum davon leben möglichst viele Leute zu behandeln? Die kann man sicherlich mit Bw Ärzten vergleichen, die ein Festgehalt bekommen und kein Honorar pro Patienten. *THUMBS UP*
Titel: Antw:Fristlose Kündigung
Beitrag von: mailman am 29. November 2013, 16:26:20
ZitatBei zivilen Jobs machen ständig Leute auf lau krank. Und sie finden immer einen Arzt, der ihnen eine Krankheit bescheinigt. Nicht, dass das jetzt eine Ausrede sein soll.

Und das bleibt im Zivilen natürlich immer folgenlos.