Guten Abend,
mich würde interessieren ob bei der TGV auch ein Unterschied gemacht wird wenn man als Familienstand "geschieden" angibt, bzw ob dies überhaupt möglich ist?
Ich bin der Meinung das es 2005 mal einen Erlass dazu gab in dem daraufhingewiesen wurde, das geschieden verheiratet gleichgesetzt wird. Stimmt das und gibt es evtl eine Rechtsgrundlage dafür?
Vielen Dank und einen schönen Abend!
MfG
Der Bademeister
Gucken Sie doch einfach
rein!
Erstmal vielen Dank für die Antwort.
Die TGV habe ich bereits vorliegen und gelesen, allerdings finde ich den Part nicht wo "geschieden" steht...!
Danke!
MFG
B.
Paragraf 5 Abs. 1 S. 1 i. v. m Paragraf 3 Abs. 3 S. 2
Vielen Dank das Du Dir solche Mühe gibts...aber ich werd daraus nicht schlauer.....ich lese keine Zeile wo auf den Status "geschieden" eingegangen wird....
Was schließen Sie daraus?
Es gibt die zweite Heimfahrt wenn man mit seinem Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft lebt und in den anderen Sonderfällen.
Wenn geschieden, gibt es nur eine Heimfahrt.
Danke W. Aber um die Familienheimfahrten ging es mir nicht, das habe ich gelesen/ verstanden.
Ich hatte mich auch nicht sehr deutlich ausgedrückt...entschuldige. Es geht mir mehr darum das Verheiratete automatisch eine anerkannte Whg. haben. Was aber wenn die Ehe geschieden wird und er auszieht in eine andere Whg? Ist diese dann auch gleich anerkannt oder zählt er dann wie jemand der Ledig ist? Und ich möchte meinen das ich ma gehört habe (ja ich weiss...irgendwo gehört ist wieder so ne schwammige Aussage) das es einen Erlass gibt der aussagt das geschieden verheiratet gleichgestellt ist. Denn wenn ein verheirateter TG Empfänger umzieht ist die neue Whg doch auch automtisch anerkannt....Korrigiert mich falls ich es falsch wiedergebe...
Vielen Dank jedenfalls das Du Dir der Sache angenommen hast! Sehr freundlich!
MFG
Bademeister
Als Trennungsgeldempfänger hast du sämtliche Änderungen in den persönlichen Verhältnisssen unverzüglich über deinen monatlichen Antrag der abzurechnenden Stelle (Refü - BwDLZ) zu melden; dazu gehören auch getrennt lebend und geschieden. Als geschiedener wirst du natürlich nicht einem verheiratetem gleichgestellt! Da verwechselst du etwas.
Als aktiver Rechnungsführer denke ich aber mal, dass ich aus deinem Thread entnehmen kann, dass es um die bisher anerkannte Wohnung geht, oder?
Solltest du im Rahmen deiner Trennung/Scheidung die gemeinsame Wohnung verlassen und eine neue Wohnung beziehen, so wirst Du diese bei deinem zuständigen BwDLZ anerkannt bekommen; egal wo sich diese im Bundesgebiet befindet. Hier darf der Geschiedene dem verheiratetem nicht schlechter gestellt werden. Diese Änderung ergibt sich aus einem Erlass aus 2009. ich könnte ihn dir morgen posten.
@ Bjarka:
Genau darum ging es mir! Volltreffer, wäre sehr nett wenn Du mir die den Weg zur Rechtsgrundlage geben könntest!
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
MFG
B.
Ich melde mich Montag hier. Hatte heute keine Zeit. Hoffe, dass es ok ist.
....... Mit dieser Änderung bleibt der getrennt lebende Berechtigte den Verheirateten gleichgestellt und es bedarf bei diesem Personenkreis keiner förmlichen Anerkennung einer Wohnung mehr. .....
Vielleicht kannst du mir ja eine Mailadresse zukommen lassen. Dann sende ich dir Weisung als PDF.
Grüß Dich Bjarka,
erstmal vielen vielen Dank für Deine Bemühungen! Meine Adresse lautet: Bademeister-ch@web.de
Vielen Dank und einen schönen Abend!
Gruß
B.
Hallo Bjarka,
ich hoffe Du hast die Feiertage gut überstanden? Ich wollte fragen ob Du nochmal so freundlich sein würdest undm ir die PDF erneut zukommen zu lassen?
Bademeister-ch@web.de
Vielen Dank für Deine Bemühungen!
MfG
Bademeister