Hallo,
bin auf der Suche nach Hilfe, vielleicht hatte schon jemand das gleich Problem.
Bin im April 1992 nach 4 Jahren SaZ entlassen worden und habe ab da die 6 Monate Übergangsgebührnisse erhalten.
Einen neuen Job habe ich dann tatsächlich nach den 6 Monaten begonnen.
In dieser Zeit war ich Arbeitslos ohne Bezug gemeldet.
Nun steht von meinen Rentenversicherer an den Versicherungsverlauf zu überprüfen und da habe ich festgestellt
das mir genau dieses halbe Jahr im Verlauf fehlen.
Der Rentenversicherer betitelt dies nur mit (Die Zeit kann nicht als Beitragszeit vorgemerkt werden, weil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung nicht gezahlt wurden.
Hatte schon jemand das selbe Problem oder weiß jemand Rat?
Danke im Voraus
Peter
Lieber Peter,
wo ist da ein Problem?
Du hast nicht gearbeitet (und auch keine Lohnersatzleistungen erhalten), deshalb hat auch niemand Rentenversicherungsbeiträge gezahlt (warum auch?)
Diese Situation hat der Rentenversicherungsträger richtig in seinen Unterlagen.
Hey,
ich fands sonst auch immer ganz hilfreich, mich bei anderen Quellen zu Checklisten und dergleichen kann man unangenehmen Situationen in der Zukunft aus dem Weg gehen :)
LG
Edit:Werbelink entfernt
Zitat von: Interessierte am 06. Januar 2014, 08:17:18
Hey,
ich fands sonst auch immer ganz hilfreich, mich bei anderen Quellen zu Checklisten und dergleichen kann man unangenehmen Situationen in der Zukunft aus dem Weg gehen :)
Hey, ich finde diesen Satz irgendwie nicht ganz hilfreich ???!