Hallo zusammen,
ich danke schon einmal im voraus für die Zeit, welche ihr aufwendet um mein Wirrwarr zu lesen. ;)
Ich habe eine frage zur der Ausbildung bei der Bundeswehr, welche sich auf den Beruf Verwaltungsfachangestellter bezieht.
Diese Ausbildung soll 6 Monate andauern (schulischer Teil) und der praktische Teil während der Dienstzeit angerechnet.
Die Ausbildung dauert an sich drei Jahre und ich habe vor diese denn Fachwirt zu machen. Für den Fachwirt wird eine dreijährige Ausbildung voraus gesetzt.
Meine Frage ist dementsprechend, ist die Ausbildung eine entsprechende Ausbildung um den Fachwirt machen zu können.
Ich finde absolut keine Hinweise oder Gesetze, die in irgendeiner Form hilfreich sind.
Also ich finde jetzt beim googeln immer nur Verwaltungsfachangestellter als Vorraussetzung. Die Ausbildung dürfte eigentlich auch nicht anders behandelt werden. Da der Abschluß der gleiche ist. Im Zweifelsfall ruf einfach mal bei einem Bildungsträger an, der die Weiterbildung anbietet. Die kennen sich in der Regel mit Soldaten aus.
Ich werde es mal probieren und hoffe das die Informationen geben können.
Voraussetzung ist der Verwaltungsfachangestellte Lehrgang I.
Mich wundert halt nur das der VFA vollwertig zählt (drei Jahre Ausbilding mind. lt. Berufsinformation beim Arbeitsamt).
Ich weiß leider nicht ob ich deine Frage richtig verstehe aber ich habe VFA gelernt, 3 Jahre und mache jetzt meinen Fachwirt, ebenfalls 3 Jahre.
VFA ist Voraussetzung für VFW. Das ganze nennt man auch Verwaltungsprüfung 1 und 2.
Wenn du also staatlich anerkannter Verwaltungsfachangestellter bist hast du die Voraussetzung für den Fachwirt. Aber soweit ich weiß, benötigst du zusätzlich noch eine gewisse Anzahl X an Arbeitsjahren nach dem VFA um für den VFW zugelassen zu werden.
Ob das beim Bund dann genauso ist weiß ich leider nicht, habe das ganz normal im öffentlichen Dienst gemacht.
Ich mache das ganze gerade mit der Ausbildung zum Bürokaufmann.
Danach kann ich den Handelsfachwirt, Wirtschaftsfachwirt oder Bürofachwirt macehn