Liebe Bundeswehr Gemeinde,
Meine Frage ist wie folgt:
Ich suche eine Vorschrift wo genau drinnen steht ob man zwischen seinen Urlaubs Tagen DZA FvD nehmen kann.
Z.b. zwei wochen Urlaub. Davon die ersten 4 Tage Urlaub, dann den Freitag 6 Std. FvD und danach wieder 5 Tage Urlaub.
Laut unsere m Disziplinarvorgesetzten wäre das unzulässig.
Ich finde in den ganzen ZDv's nichts zu diesem Thema.
Vielleicht überlese ich es einfach nur.
Wäre super wenn jemand eine Antwort wüsste.
Gruß Stuffze
Definitiv unzulässig -steht in der Arbeitshilfe zum Dienstzeitausgleicherlass!