Servus Kameraden!
Ist es möglich, im Rechtsanspruch BFD während der Dienstzeit, ein Praktikum zu absolvieren?
Ich meine nicht das Berufsorientierungspraktikum, sondern ein zusätzliches, was dem gleichen Berufsziel dienen soll, jedoch in einem anderen Arbeitsbereich stattfinden soll. Meine Vollzeitbildungsmaßnahme beginnt Anfang August, würde vorher aber gerne noch ein Praktikum absolvieren. Mit vorgezogenem BFD ab Juli 2014.
MkG
Vermute mal, dass sowas sich im Ermessensspielraum bewegt. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es sicher nicht. Anders sieht die Sache bei Praktika für den Aufbau von Erfahrungszeiten, die für bestimmte Bereiche gefordert sind, aus. Etwa zum Erlangen von Freigabelizenzen von Verkehrsflugzeugen.
Eventuell könntest du sowas auch mit Urlaub oder Überstunden stemmen.