Hi Zusammen,
heute habe ich meine Einberufung zum Grundwehrdienst erhalten.
Beginn ist am 02.01.2006 bei dem 4./Gebirgsjägerbataillon 233 in Mittenwald.
Als weitere Verwendung wird der Raum Mittenwald angegeben.
Bei meiner Musterung vor ca. 1 1/2 Jahren wurde vom Arzt verwendungsfähig mit Einschränkung (einzige Ausnahme Gebirgsjäger, da mein Rücken nicht ganz grade ist) bescheinigt.
Muss ich dass nun beim Kreiswehrersatzamt melden? Oder bezieht sich die Einberufung nur auf die AGA und danach schieben die mich wo anders hin?
Persönlich habe ich nichts gegen die Gebirgsjäger, wäre eine nette Abwechslung zu meinem derzeitigen Job (stundenlanges sitzen) und Mittenwald ist auch nicht all zuweit von meinem Wohnort entfert.
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen dass ich mich in den letzten Jahren kaum sportlich betätigt habe, in den verbleibenden zwei Monaten ließe sich aber zumindest meine Kondition wieder auf Vordermann bringen ;)
Oder ratet ihr mir davon ab, meiner Gesundheit zu liebe, ich will dass ja alles heil überstehen ;D
Bin für jede Antwort/Meinung dankbar.
mfg
Chris
zu den gebirgsjägern eingezogen heisst noch lange nicht immer im hochgebirge rumzuspringen - es gibt auch jobs, die von "untauglichen" erledigt werden könnne - u.A. gezi - inst - küche - matgrp usw.
233 bildet wieder Rekruten aus?
Seit wann denn das?
Aber wenn Du in die 4./- kommst heißt das, daß eine Kampfkompanie die AGA durchführt und es (noch) keine AGA-Kompanie (i.d.R. 7./-) gibt.
Wer kann genaueres sagen?
Horrido
Fitsch