Hallo....
hab dank nem link das wehrpflichtgesetzt gefunden und was unglaubliches enddeckt....
Dort heißt es das man erst mit dem 45. Lebensjahr von der wehrpflich befreit ist.....???
Ich hab aber immer vom 27. gehört.....
was stimmt nun?
Ich bin jetzt 26 und leiste im ramen des katschutzes mein wehrdienst bei der feuerwehr ab.... hab nu schon 6 jahre hinter mir und frage mich nun wann ich nun endlich "frei" bin (wohnungssuche, freizeit, usw.....)
Wann können die mich nicht mehr ziehen? Bitte wenns geht mit gesetzesangabe....oder wo mans herbekommt... DANKE!!!
Gruß
Das Gesetz wirds wahrscheinlich besser erklären als ich ;D
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Gesetze/WehrPflG.pdf
Kurz gesagt:
Dienst im Katastrophenschutz (in dem Fall Feuerwehr) ist erfüllt wenn du die Mindestverpflichtungszeit von 6 Jahren erfüüllt hast (§13a im oberen Gesetz).
Ausserdem darfst du nicht Wehrpflicht, mit heranziehung zum Wehrdienst verwechseln, wehrpflichtig bist du zwar bis 45, aber herangezogen wird man nicht bis 45, steht auch alles in dem Gesetz. Dort ist eigentlich von §1-§13a (wobei §13a Absatz 1+2 für dich eigentlich schon alles wichtige aussagen) alles für dich interesant, wenn nachdem du das gelesen hast noch fragen offen sind, frag :)
Zitat von: Ratsuchender am 21. Oktober 2005, 19:20:38
Dort heißt es das man erst mit dem 45. Lebensjahr von der wehrpflich befreit ist.....???
Ich hab aber immer vom 27. gehört.....
Die 45 Jahre beziehen sich auf das Alter, bis zu dem Du im Kriegsfall wieder eingezogen würdest, wenn Du nur als Mannschaftsdienstgrad Deinen Wehrdienst geleistet hast.
puh....
hab schon nen shcreck bekommen....
6 Jahre???
Ich hab damals noch für 7 unterschrieben???
Als ich unterschrieb war gerade nen jahr zuvor von 10 auf 7 runtergesetzt worden.....
Gilt jetzt das wofür ich unterschrieben hab oder die neue regelung mit 6 jahren?
dann wär ich ja aschon raus.....
Nicht das ich nun von heute auf morgen kein bock mehr auf FF hab...aber das entspannt mich doch schon...nicht mehr die stunden leisten zu MÜSSEN..... sondern wirklich freiwillig bei der FF sein zu können....
Zitat von: Ratsuchender am 30. Oktober 2005, 13:31:09Gilt jetzt das wofür ich unterschrieben hab oder die neue regelung mit 6 jahren?
Als ich zur Bundeswehr einberufen wurde, war das für 10 Monate. Nur 5 Monate später wurden wir alle auf 9 Monate "zurückgestuft", weil die Wehrdienstdauer reduziert wurde. Also gilt zumindest beim Wehrdienst immer die aktuell festgeschriebene Dauer ;)
ZitatNicht das ich nun von heute auf morgen kein bock mehr auf FF hab...aber das entspannt mich doch schon...nicht mehr die stunden leisten zu MÜSSEN..... sondern wirklich freiwillig bei der FF sein zu können....
Dann frag doch, mit genau dieser Begründung, mal bei deinen Vorgesetzten bzw. irgendwem bei der Feuerwehr, der sich mit deinem Fall und den betreffenden Gesetzen und Verordnungen auskennt, nach, wie das denn aussieht. Die können dir vermutlich weiterhelfen.
Ansonsten gibt es die Seite
http://www.bundesregierung.de/-,418/Gesetze.htm, dort werden im Prinzip alle in Deutschland verfügbaren Gesetze aufgeführt. Da dürften sich dann auch mögliche Änderungen, die deinen "Fall" betreffen, aufgelistet sein.
also für alle dies interessiert...
ich habe gestern nen brief vom landrat erhalten das meine verpflichtungszeit seit nen halben jahr abgelaufen ist! :D
Somit gilt also die sechsjährige frist!!!
Nu ist also alles absolut geklärt!
Danke für eure hielfe! und frohes fest!