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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: BillytheMen am 01. Dezember 2013, 11:24:52

Titel: Als SaZ kein DU-Verfahren möglich / nur Ausmusterung/Büro
Beitrag von: BillytheMen am 01. Dezember 2013, 11:24:52
Guten Tag!

Ich habe eine spezielle Frage die sich auf das Dienstverhaltnis eines SaZ 12 richtet.

Ich wollte nun eine Berufsunfahigskeitsversicherung mit DU-Klausel abschließen. Nun hat der Berater mit Ex-Soldaten gesprochen und behauptet das eine DU-Klausel erst etwas bringt wenn man Berufssoldat ist.

Weil erst die BS's Dienstunfähig geschrieben werden können, sollte ein SaZ seine Arbeit nicht mehr erledigen können, wird dieser ausgemustert oder kommt in den Fachdienst. Stimmt das?

Zur Erklärung, eine echte DU-Klausel bei der Versicherung, zahlt einem die Rente wenn man vom Bund Dienstunfähig geschrieben wird. Dies ist wichtig, da meines Wissens nach ca. 90 % aller DU-Fälle der Bundeswehr keine BU-Fälle sind, das heißt wenn man DU wird und keine Klausel hat die Wahrscheinlichkeit hoch ist das es nicht gleich auch Berufsunfähig ist und somit keine Rente erhält.

Gruß Billy
Titel: Antw:Als SaZ kein DU-Verfahren möglich / nur Ausmusterung/Büro
Beitrag von: ulli76 am 01. Dezember 2013, 11:39:10
Das ist ziemlicher Quatsch.
Ausmusterung ist gleichbedeutend mit Dienstunfähigkeit. Und da macht es keinen Unterschied, ob BS oder SaZ.
In beiden Fällen wird geprüft, ob es andere sinnvolle Verwendungen für den Soldaten gibt. Allerdings ist es für einen altgedienten BS bisweilen einfacher so eine Stelle zu finden als für einen jungen SaZ.
In den Fachdienst kommt man auch nicht automatisch, wobei es bei vielen Krankheiten tatsächlich auf einen nicht-infanteristischen Dienstposten hinaus läuft.
Die Grenzen, was man als sinnvolle Verwendung ansieht, sind allerdings sehr variabel und es wird jeder Einzelfall genau geprüft. Ein SanOffz hat geklagt, damit er wegen einer Latexallergie raus kommt, weil er keine ABC-Maske mehr tragen kann und das ja soo wichtig für das Soldatsein ist- damit ist er tatsächlich bei Gericht durch gekommen. Die Bundeswehr wollte ihn eigentlich nicht gehen lassen.

An diesem Beispiel sieht man aber auch, dass dienstunfähig nicht mit berufsunfähig gleichzusetzen ist. Ich kenne einige Kameraden, die nach DU-Verfahren problemlos im Zivilen einen Job gefunden haben, weil die Krankheit eher Auswirkungen auf den bundeswehrspezifischen Dienst hatte, aber nicht auf eine vergleichbare zivile Stelle.

Was allerdings sein kann: Während sich ein SaZ eh darauf einrichten muss, dass er früher oder später wieder Zivilist ist, ist ein BS darauf eingerichtet, dass er bis zur Rente Soldat bleibt. Irgendwann kommt dann noch das höhere Lebensalter und der größere Abstand zum zivilen Arbeitsmarkt.