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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: FroZone am 01. Dezember 2013, 19:25:26

Titel: Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: FroZone am 01. Dezember 2013, 19:25:26
Servus, meine FWDL 23 Zeit ist im März 2014 vorbei und ab September gehts bei mir mit der Polizei weiter.

Nun die Frage:Gibt es eine möglichkeit noch von märz bis september bei der Bundeswehr zu bleiben?
meines Wissens nach geht es ja nicht länger als FWDL 23 außer halt als SAZ.
Da ich allerdings schon bei der Bundeswehr bin hätte ich ja dann keine Probezeit in der ich einfach gehen könnte. Gibt es eine Ausnahme in so einem Fall, dass man einfach zur Polizei gehen kann?
Als Wiedereinsteller, aber das wäre ja total umständlich oder nicht?

Habe auch schon mal mit meinem PersFw geredet und er meinte länger als FWDL 23 geht net
aber das glaub ich nicht da muss es doch ausnahmen geben...
Außerdem war der da nciht ganz bei der Sache und hatte keine Lust glaub ich .... :P

Habe auch schon hier im Forum geschaut aber nichts zu meinem Fall weil ich ja schon drinnen bin
schonmal danke im vorraus für die Antworten ;)
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: Tommie am 01. Dezember 2013, 19:29:53
Wenn der FWD auf 23 Monate ausgelegt ist, warum sollte man ihn denn dann entgegen der aktuellen Gesetzeslage für Sie verlängern ;) ?

Fakt ist, dass Sie nur als SaZ länger bleiben können! Und dafür müssten Sie sich bewerben und zu den Tests an eines der KarrC! Daraus folgt, dass der PersFw recht hatte und Sie zum Ende des FWD die Bundeswehr verlassen werden!
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: miT am 01. Dezember 2013, 19:30:09
Ich bin mir Sicher, dass es dort keine Ausnahmen gibt.
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: Tommie am 01. Dezember 2013, 19:30:57
Ich auch ;) ! Sehr sicher sogar ...
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: ulli76 am 01. Dezember 2013, 19:35:41
Ich auch!
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: FroZone am 01. Dezember 2013, 19:40:30
Nunja SAZ zu werden wäre ja nicht das Problem das wird man bei uns in der Einheit ziemlich leicht,
nur mein OL hat mir gesagt dass man durch eine Sonderregelung als SAZ ganz einfach zur Polizei gehen kann .
Oder gibt es die auch nicht ?
Aber das würde ja nur funktionieren wenn ich Probezeit hätte (was ich ja nicht mehr haben würde)

gruß
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: miT am 01. Dezember 2013, 19:46:28
Diese unheimliche Harmonie wenn sich alle einig sind, macht mir Angst :-))
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: KlausP am 01. Dezember 2013, 19:48:18
Zitatnur mein OL hat mir gesagt dass man durch eine Sonderregelung als SAZ ganz einfach zur Polizei gehen kann .

Dann fragen Sie ihn mal, wo diese Sonderregelung denn stehen soll, ich wüsste die auch gerne.  ;) ::)
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: miT am 01. Dezember 2013, 19:48:46
Dieses Polizei Gedöns, hängt mit der BfD Maßnahme für länger gediente SAZ zsm. Da würde Ihnen auch die Probezeit nicht helfen. 
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: Tommie am 01. Dezember 2013, 19:52:25
Das ist alles heiße Luft :D ! Die Bundeswehr ist nicht für Ihre Lebensplanung verantwortlich und muss Sie auch nicht in der Übergangszeit bespaßen! gehen Sie doch so lange "hartzen" oder Ihren Eltern auf den Sack!
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: Mimimimi am 01. Dezember 2013, 19:56:25
Wehrübung vielleicht ?

Evtl. geht das nur bei SAZ.
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: Tommie am 01. Dezember 2013, 19:57:48
Wehrübung ginge schon, aber erstens nur für maximal 180 Wehrübungstage und zweitens nur dann, wenn die Einheit dafür die Wehrübungstage hat! Und bei einem Hauptgefreiten, der damit seine schief hängende Planung korrigieren will, glaube ich persönlich nicht, dass die Einheit da mitspielt ;) ! Ich als S1-er würde es nicht tun!
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: KlausP am 01. Dezember 2013, 19:59:23
Zitat von: Mimimimi am 01. Dezember 2013, 19:56:25
Wehrübung vielleicht ?

Dazu bräuchte man aber einen dienstlichen Zweck. Das wird bei Mannschaften oft schwierig, den für eine Anschlußwehrübung zu begründen.

ZitatEvtl. geht das nur bei SAZ.

Nö, aber ... siehe oben!
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: itschie am 02. Dezember 2013, 11:39:47
hm... ich vermute Sie sollten sich einen neuen Plan überlegen... es gibt jetzt nur die Option sich Dauerhaft für die Bundeswehr zu entscheiden (beenden Sie dann das verhältnis bzw. lassen es beenden, brauchen Sie wahrscheinlich auch nicht mehr zur Polizei zu gehen). 
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: Baltimore Ravens am 02. Dezember 2013, 12:55:30
Ich selbst hatte das Problem auch und konnte eine Wehrübung machen. Ich kenne auch Kameraden bei denen es möglich war z.B vom FWDL 6 auf 7 oder 8 zu verlängern um das als Überbrückung zu nutzen, um dann ins Studium zu gehen.
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: Baltimore Ravens am 02. Dezember 2013, 12:58:24
aber eine Verlängerung von FWDL 23 kann ich mir nicht vorstellen. Dann würde ich die Wehrübung vorschlagen insofern das BTL noch Tage für eine Reserveübung hat
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: Ralf am 02. Dezember 2013, 13:08:46
FWDL 6 Monate gibts nicht, die unterste Grenze sind 7 Monate.
Er ist aber bereits FWDL 23, somit lässt sich das nicht erhöhen, weil das die maximale Anzahl an Monaten ist.
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: Baltimore Ravens am 02. Dezember 2013, 13:13:45
Stimmt. Na gut, dann mal mit einer Wehrübung versuchen
Titel: Antw:Verlängerung FWDL 23 als Überbrückungszeit?
Beitrag von: KlausP am 02. Dezember 2013, 13:20:36
Zitat von: Baltimore Ravens am 02. Dezember 2013, 12:55:30
Ich selbst hatte das Problem auch und konnte eine Wehrübung machen. Ich kenne auch Kameraden bei denen es möglich war z.B vom FWDL 6 auf 7 oder 8 zu verlängern um das als Überbrückung zu nutzen, um dann ins Studium zu gehen.

Das hilft dem TE aber auch nur begrenzt, weil:

ZitatServus, meine FWDL 23 Zeit ist im März 2014 ...