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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: BerlinerBär am 02. Dezember 2013, 16:14:35

Titel: Vorstarfe Bundestentralregister
Beitrag von: BerlinerBär am 02. Dezember 2013, 16:14:35
Hallo,
Mit 18 wurde ich aufrund einer Massenschlägerei in welcher ich mich verteidigen musste, zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt.Mir wurden 12 Monate Gefängnis angedroht,dazu musste ich einen 48 stündigen Dauerarrest in einer Jugendarrestanstalt absitzen.Es war kein Jugendgefängnis,sondern Arrest,hab den Unterschied mal gegoogelt.
Aufgrund meiner derzeitigen Tätigkeit als Kinderpfleger musste ich auch ein erw. Führungszeugnis vorlegen, welches sauber ist.
Ich bekomme nächste Woche Einsicht ins Bundeszentralregister,da ich nicht weiß, ob es noch drinne steht.
Gesetze dem Fall, es ist aus dem BZRG draussen, muss ich es der Karrieregewinnung(TErmin am 15 Dezember) mitteilen?
Also das ich vorebstraft bin,obwohl es ja dann aus den Akten ist.
Mfg,der Bär.
Titel: Antw:Vorstarfe Bundestentralregister
Beitrag von: Lidius am 02. Dezember 2013, 16:43:29
Das haben wir letztens mal ausführlich durchgekaut. Schau mal hier: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=45763.0

Kurzfassung: Das wird nix.

Es wird auch nicht gefragt ob du vorbestraft bist oder nicht. Sondern direkt nach Verurteilungen.
Titel: Antw:Vorstarfe Bundestentralregister
Beitrag von: BulleMölders am 02. Dezember 2013, 17:30:47
Sie wurden zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt, der Vollzug des Urteils wurde zu 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Ist das richtig so?
Wenn ja, dann hat Lidius recht, Verurteilungen ab 1 Jahr Gefängnis sind ein Einstellungshindernis.
Titel: Antw:Vorstarfe Bundestentralregister
Beitrag von: F_K am 03. Dezember 2013, 09:49:25
ZitatMit 18 wurde ich aufrund einer Massenschlägerei in welcher ich mich verteidigen musste, zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Lüge uns hier bitte nicht an - zitiere doch einfach mal den Urteilstenor.

ZitatMir wurden 12 Monate Gefängnis angedroht,dazu musste ich einen 48 stündigen Dauerarrest in einer Jugendarrestanstalt absitzen.Es war kein Jugendgefängnis,sondern Arrest,hab den Unterschied mal gegoogelt.

12 Monate Freiheitsstrafe, für 2 jahre zur Bewährung ausgesetzt? Ein ABSOLUTES Einstellungshindernis.

ZitatGesetze dem Fall, es ist aus dem BZRG draussen, muss ich es der Karrieregewinnung(TErmin am 15 Dezember) mitteilen?
Also das ich vorebstraft bin,obwohl es ja dann aus den Akten ist.

Ja - und da die BW eine unbeschränkte Auskunft erhält, bekommt die BW diese Information.