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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Leo228 am 02. Dezember 2013, 17:44:51

Titel: Rechtsfrage KzH/Standortfremd
Beitrag von: Leo228 am 02. Dezember 2013, 17:44:51
Guten Abend Kameraden,

habe mir Ende der letzten Woche einen Magen-Darm Infekt inklusive einer Blasenentzündung eingefangen. Habe dann vom Truppenarzt bis zum Wochenende die Empfehlung KzH bekommen, was vom KpChef auch bewilligt wurde. Sollte sich mein Zustand über das Wochenende nicht bessern sollte ich mich heute morgen nach aussage des Truppenarztes Standortfremd neukrank melden, was ich dann vorhin getan habe. Heute Morgen im GeZi und beim TE Führer angerufen, soweit alles schick. Das Ergebnis ist Heute und Morgen KzH, gleichzeitig habe ich für Morgen einen Termin beim Facharzt bekommen. wenn ich diesen wahrgenommen habe soll ich mich nochmals in dem Standortfremden SanBereich melden. Als ich dann beim Arzt fertig war, wieder bei der Einheit angerufen. Dort habe ich dann aber nicht meinen Zugführer erreicht, sondern einen Stuffz aus meinem Zug. Der meinte ich solle meinen Termin morgen früh wahrnehmen und danach umgehend zurück zur Kaserne kommen. Nun zu meiner Frage, darf mir der Stuffz das befehlen? Er teilte mir mit, dass ich verpflichtet sei mich an meinem Standort beim Truppenarzt vorzustellen. Ich bin mir jetzt unsicher was zu tun ist, da ich das erste mal Standortfremd neukrank bin. Soweit ich informiert bin entscheidet jedoch nur der DV darüber ob ich mit dem Status KzH Zuhause bleiben darf oder nicht. Ich bin auch der Meinung, dass mich der Arzt für nicht Reisefähig erklärte, dies prüfe ich dann morgen nochmal. Euch noch einen angenehmen Abend.
Titel: Antw:Rechtsfrage KzH/Standortfremd
Beitrag von: KlausP am 02. Dezember 2013, 18:15:17
Zitatwas ich dann vorhin getan habe.

Wenn wir beide das gleiche unter "vorhin" verstehen, ist das deutlich zu spät.

ZitatEr teilte mir mit, dass ich verpflichtet sei mich an meinem Standort beim Truppenarzt vorzustellen.

Der Herr Stabsunteroffizier hat keine Ahnung. Aber davon recht viel.
Titel: Antw:Rechtsfrage KzH/Standortfremd
Beitrag von: Leo228 am 02. Dezember 2013, 18:30:31
Zitat von: KlausP am 02. Dezember 2013, 18:15:17
Zitat
Wenn wir beide das gleiche unter "vorhin" verstehen, ist das deutlich zu spät.

Danke für die schnelle Antwort!

Mit "vorhin" habe ich 40 Minuten vor Dienstbeginn gemeint. Verzeihung für die unklare Wortwahl.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann habe ich bislang alles richtig gemacht und mir kann dafür auch Niemand eine reinwürgen?
Ich kann also ganz beruhigt meinen Termin wahrnehmen und mich dann wieder bei dem Truppenarzt in meiner Nähe vorstellen?
Danach würde ich dann wieder bei der Einheit anrufen und dort melden was mir beim San gesagt wurde. Sollte sich an meinem Status nichts ändern, dann wäre ich ja morgen noch KzH und müsste entgegen dem Befehl des Stuffz nicht zu meiner Einheit anreisen. Hoffe, ich habe das so richtig verstanden. Andernfalls bitte ich um Korrektur.
Titel: Antw:Rechtsfrage KzH/Standortfremd
Beitrag von: ulli76 am 02. Dezember 2013, 18:32:44
So sieht es aus. Aber ich würde an deiner Stelle morgen früh mal versuchen, deinen Spieß zu erreichen.
Die Frage wäre auch, ob du morgen gesundheitlich nicht in der Lage bist, zum Standort zu kommen oder ob der Tag kzH morgen primär zur Wahrnehmung des Arzttermins gedacht ist.