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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: De1992De am 02. Dezember 2013, 18:58:46

Titel: Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: De1992De am 02. Dezember 2013, 18:58:46
Hi ich habe eine sü2 und wollte fragen ob ich das angeben muss

Ich bin in einer zwei Jahre jungen  Beziehung!
Nicht verheiratet oder verlobt und nicht zusammenlebend . Gilt das als Lebenspartner-/Gefährten ?

Habe im Internet nichts gefunden
Einige von meinen Kollegen meine ja und andere meinen wiederum nein das muss man nicht

Danke für antworten


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Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: KlausP am 02. Dezember 2013, 19:13:06
ZitatHi ich habe eine sü2

Und was hat das bitte in einem privaten Internet-Forum zu suchen?  >:(
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: De1992De am 02. Dezember 2013, 20:07:13
Es ist doch meine Sache was ich von mir preisgebe oder nicht!
In diesem Forum sind meine Daten nicht angegeben die irgendwie  relevant sind.



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Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: FoxtrotUniform am 02. Dezember 2013, 20:18:39
Mal ganz kurz und schmerzlos: Nein!!! Das entscheiden andere Leute für dich, was du von dir preisgeben darfst und nicht.

Eine IP-Adresse reicht schon, um deine Person zu ermitteln und ein solches Verhalten lässt tief blicken.
Vermutlich ist dir nicht mal bewusst, wofür man eine SÜ2 benötigt.

Für solche Fragen gibt es üblicherweise eine Ausfüllhilfe und es werden Kameraden für solche Auskünfte bezahlt (Stichwort S2). Von daher werde ich dir auch keine Antwort auf deine Frage geben.

Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: De1992De am 02. Dezember 2013, 20:26:05
1. die die dafür bezahlt werden gehen seit Dienstag nicht ans Telefon!
2. würde ich hier nicht fragen wenn ich mir das schreiben genau angesehen habe!
Du bist zum Glück nicht dazu gezwungen mir ne Antwort zu geben. ;)
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: AGSHP am 02. Dezember 2013, 20:31:43
Du kannst auch bei der für dich zuständigen MAD stelle anrufen... die helfen auch weiter.
ansonsten hast du ja bei deinem Formular die möglichkeit anzugeben ob dich einer der "Verantwortlichen" Zurück rufen soll...

Falls du noch kein Soldat bist kannste aber auch einfach im KC anrufen und falls du im Dienst bist solltest du wissen an wen du dich noch wenden könntest ;)
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: wolverine am 02. Dezember 2013, 20:33:58
FU hat aber eine Antwort gegeben; vielleicht nicht die gewünschte aber eine Antwort. Eventuell schreiben Sie ja kurz, was denn geantwortet werden darf. Wir nicken das dann ab.
Mein Berufsziel war nämlich schon immer "Grüßaugust"!
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: De1992De am 02. Dezember 2013, 20:45:17
Hab's ja schon abgeschickt ;)
Ein Kollege(Major) fragte ob ich sie angegeben habe und meinte muss ich.
Mein Vater(StBtsm) ist bei der Marine und meinte nein.
Ein Soldat sagt das der andere das.

Ich habe nicht nur beim Sicherheitsbeauftragten angerufen sondern auch im KC aber die im KC meinten ich soll ihn fragen!
Naja danke das Thema kann jetzt geschlossen oder gelöscht werden



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Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: Cally am 02. Dezember 2013, 21:09:54
Was ist denn eine SÜ2?
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: wolverine am 02. Dezember 2013, 21:11:13
Eine Überprüfung wenn man Zugang zu eingestuften Informationen oder Bereichen erhält.
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: Flexscan am 02. Dezember 2013, 21:25:51
Zitat von: Cally am 02. Dezember 2013, 21:09:54
Was ist denn eine SÜ2?
Sicherheitsüberprüfung 2.
Dort werden dir als geheim eingestuften Sachen und / oder Bereiche anvertraut, zu deren Zugang "einfachen" Soldaten und Zivilisten verwehrt ist.
Deswegen sollte man solch Informationen nicht wirklich in einem Internetforum veröffentlichen, da wir auch von ausländischen Nachrichtendiensten mitgelesen werden.
Tut man dies, jubeln die Kameraden vom MAD ;)
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: POW am 02. Dezember 2013, 21:50:34
Zum ausfüllen der Sicherheitserklarung wird auch immer eine Ausfullanweisung ausgegeben. Da steht dazu fast alles drin.
Ja man muss auch eine Freundin angeben, wenn man nicht zusammen wohnt. Hier gilt es aber zu beachten, dass eine"feste" Beziehung ist.
Ich glaube in der Ausfullanweisung nennt sich das denn, geprägt von tiefer nahe und gegenseitigem füreinander einstehen.

Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: littlejoe128 am 03. Dezember 2013, 01:53:26
Mich würde jetzt speziell interessierem ob du nach diesem Thread noch die SÜ2 bekommst/bekommen hast :D

Marine!

Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: De1992De am 03. Dezember 2013, 09:07:37
Ja habe ich!
Gerade eben hat er angerufen und meine Fragen beantwortet und es ist alles ok!

Habe ihn mitgeteilt,dass ich in dieses Forum reingeschrieben habe und seine Reaktion war ''Na und??? Is doch ihre Sache was sie machen. Sie sind noch  kein Soldat und selbst wenn würde das anderen nichts bringen solange sie nicht über geheime Dinge reden/schreiben ist alles ok

Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: miT am 03. Dezember 2013, 09:18:18
Die SÜ wird VOR der Einstellung gemacht? Auch noch nicht erlebt, vielleicht vermutet da ein zu besetzender DSP diese braucht, aber nicht erlebt  ???
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: AGSHP am 03. Dezember 2013, 09:19:54
Wie lange dauert die SÜ eigentlich im Schnitt?
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: De1992De am 03. Dezember 2013, 09:24:19
Wie lange das dauert kann ich nicht sagen!
Er meinte nur das bis jetzt alles ok sei und ich mir keine Gedanken machen soll
Alle weiteren Infos bekomme ich entweder in der AGA oder danach!
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: miT am 03. Dezember 2013, 09:24:49
Zitat
Das hängt u.a. davon ab, was für eine Überprüfung läuft (Ü1, Ü2, Ü3). Logischerweise ist der Aufwand bei den höheren Stufen größer als bei der Ü1 und die ganze Sache damit auch zeitintensiver.
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: AGSHP am 03. Dezember 2013, 09:26:12
Zitat von: miT am 03. Dezember 2013, 09:24:49
Zitat
Das hängt u.a. davon ab, was für eine Überprüfung läuft (Ü1, Ü2, Ü3). Logischerweise ist der Aufwand bei den höheren Stufen größer als bei der Ü1 und die ganze Sache damit auch zeitintensiver.

hab die 2 vergessen  ;D
sollte heißen wie lange dauert die SÜ2 eigentlich im Schnitt?
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: miT am 03. Dezember 2013, 09:29:43
Auch das ist vermutlich, ich musste nie eine machen, wirklich davon abhängig ob Angaben überprüft werden müssen/sollen und ist sehr Individuell anzusehen.
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: miT am 03. Dezember 2013, 09:30:57
Wenn du die letzten Jahre im Iran eine Camping Tour gemacht hast, wirst du mit einer Woche evt. nicht hin kommen.

PS: Ich vermisse die Edit Funktion WIRKLICH !
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: AGSHP am 03. Dezember 2013, 09:33:40
ich dachte es werden immer alle angaben überprüft?
ansonsten wäre doch die Gefahr des "durchmogelns" recht groß....
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: miT am 03. Dezember 2013, 09:38:32
Wie genau, was und wer geprüft wird, wird wohl mit dem Asteroiden der auf den Abschirmdienst fällt auf Ewig ein Mythos bleiben.


Sieht gerade noch jemand, die ganzen kleinen NSA Männchen in den Himmel gucken?
Titel: Antw:Muss ich das angeben? Sicherheitsüberptüfung
Beitrag von: POW am 03. Dezember 2013, 13:01:17
Oder man liest es sich einfach in den Informationen zur Sicherheitsüberprüfung durch und schaut in das Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Da steht das alles im Grundsatz drin.
Wenn nichts ist , dann dauert eine SU 2 etwa 6 Monate. Man kann das aber nicht verallgemeinern. Es wird immer der Einzelfall betrachtet.

Und wer sich durchmogelt sollte sich erst Recht das Gesetz durch gelesen haben. Lügen in der Überprüfung wird bestimmt nicht als Spaß am Rande angesehen. Da spielt man mit seiner Berufung....