Hay Liebe Soldaten
Ich Hatte mich im Jahre 2012 Als Unteroffizier in der Panzer Instandsetztung beworben.
Mit meiner abgeschlossenen Berufsausbildung als KFZ- Mechtroniker alles schön und gut.
Ich wurde mit T2 gemustert und ins Zentrum für Nachwuchsgewinnung in Düsseldorf eingeladen.
Hab alles soweit bestanden bis auf dem Sporttest weil ich beim weitsprung auf der Matte weggerutscht bin :(
Dann hatten die lieben Herren mir angeboten das deutsche Sportabzeichen zu machen und die Aktenzeichen früherer Vergehen einzureichen.
Soweit so gut Akten Zeichen hab ich eingereicht und mir Dummerweise 3 Tage später das bein gebrochen.
Schon doof wenn man alles fertig hat und nur noch schwimmen muss.
Also nahm ich mir vor in diesem Jahr einen neuen Anlauf zu nehmen.
Hab gerade einen Bundeswehr berater angerufen und ihm alles erzählt.
Nicht das das der netteste Mensch ist ... nein er macht mir auch noch zuzüglich Angst weil er meinte mit vorstrafen
(mit 16 Jahren übers Telefon einen bedroht was ich noch nichtal war sondern mit reingezogen wurde)
komm ich da nicht rein. Aber wor könnten es dennoch probieren.
Jetzt meine Frage an euch.
was würde jetzt Passieren ich hab mega schiss das, dass alles nicht klappt
Ich will unbedingt zum Bund !!!
Danke schonmal an euch
MFG
Nicolai
Nun, wahrscheinlich reichen Sie wieder alles ein und dann gucken Sie was passiert?! Entweder Sie werden genommen oder nicht. Dann müssten Sie sich etwas anderes suchen.
Würde mich um weitere Beiträge sehr freuen.
Vieleicht hatte ja einer das gleiche Problem und könnte mir das Schildern wie es bei ihm abgelaufen ist.
Zur Info ich würde dann erst mal mein Wehrdienst ableisten wollen
Vorstrafen sind natürlich immer schlecht - je nach Schwere kann es ein Ausschlussgrund sein, steigern wird es die Chancen jedenfalls nicht.
Also zum Thema vorstrafen bin Vorgestraft und rein gekommen hatte da 0 Probleme.
@ M Wolter
Was hattest du denn für Vorstrafen ?
Zitat von: Nikitah am 03. Dezember 2013, 16:17:42
@ M Wolter
Was hattest du denn für Vorstrafen ?
Das ist doch für Ihren Fall erstmal völlig egal. Der Rechtsberater führt eine Einzelfallprüfung durch und wird dazu Ihr Urteil und unter Umständen weitere Unterlagen beiziehen.
Zitater meinte mit vorstrafen
(mit 16 Jahren übers Telefon einen bedroht was ich noch nichtal war sondern mit reingezogen wurde)
komm ich da nicht rein.
Ja ... nee ... ist klar. Dann wurden Sie also unschuldig verurteilt und Ihr Anwalt hat Ihnen nicht dazu geraten, gegen das Fehlurteil vorzugehen. Wer's glaubt ...
War Leider nix mit Anwalt
Man sagt ja immer so Schön mit gehangen mit gefangen.
Ich hätte ihn ja davon abhalten können ;)
Zitat von: KlausP am 03. Dezember 2013, 17:06:42
Ja ... nee ... ist klar. Dann wurden Sie also unschuldig verurteilt
Wundert Dich das? Empirische Untersuchungen (d.h. Threads in diesem Forum gelesen) haben ergeben, dass praktisch ALLE Vorbestraften völlig zu Unrecht verurteilt wurden - wahlweise für etwas, was sie gar nicht getan haben, oder für etwas, was doch gar nicht sooo schlimm war, oder obwohl es Selbstverteidigung war. Dies legt das Ergebnis nahe, dass unsere Justiz grundsätzlich falsch urteilt, nicht nur willkürlich, sondern boshaft und vorsätzlich. Offenbar leben wir in einem brutalen Unrechtsstaat.
Ich frage mich auch was das für eine Bedrohung war, wenn sie schlimm genug war um jemanden der "nur daneben saß" eine Bewährungsstrafe aufzubrummen. War dein Kumpel da irgendwie an 09/11 mitbeteiligt? Das ist fast so gut wie der letzte Thread in dem der Ersteller ja auch zu unrecht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden ist, obwohl er sich nur verteidigt hat :D
Zitat von: Nikitah am 03. Dezember 2013, 16:13:06
Zur Info ich würde dann erst mal mein Wehrdienst ableisten wollen
Wie meinst du das denn jetzt? Aber nicht so wie ich glaube, oder!?
Ich hab weder was mit dem Gericht persöhnlich zu tun gehabt noch was mit Bewehrungsstrafe bekommen.
Hab damals mit 16 jetzt 22 Jahre alt, ca. 40 Sozialstunden bekommen!
Die ich abgeleistet habe, ansonnsten hatte ich nie was mit Polizei oder Justiz zu tun.
wie biste da an deine sozialstunden gekommen? :o
Wurden per E-mail mitgeteilt. :D
;D ;D
Mann Mann... frag mich warum die leute da immer so nen geschiss drum machen.....
ich hab auch meine jugendsünden gehabt... habs angegeben bei der bewerbung, stellung dazu bezogen im gespräch und der rechtsberater hat dann gesagt alles ok...
und ich war nicht unschuldig...war auch kein anderer, war ne jugendsünde die ich mir hätten verkneifen sollen...aber aus fehlern lernt mann
Also ich habe auch mal 40 sozialstunden machen müssen weil ich fahrlässig mal was kaputt gemacht habe, Naja kleine Jugendsünden ;)
Bei der Musterung wurde mir dann gesagt dass ich aufgrund dessen erstmal "nur" unteroffizier machen darf und den Feldwebel nach den 8 Jahren Dranhängen kann, wenn ich mich gut anstelle. Also reinzukommen wird deswegen denke ich mal kein Problem, nur feldwebel und höher können sie dir aufgrund dessen VORERST verweigern...
Marine!
Rechtsberater entscheiden von fall zu fall inidividuell... also wird da wohl keiner von uns hier wirklich ne genaue aussage dazu machen können
Zitat von: littlejoe128 am 04. Dezember 2013, 23:07:47
Also ich habe auch mal 40 sozialstunden machen müssen weil ich fahrlässig mal was kaputt gemacht habe, Naja kleine Jugendsünden ;)
Bei der Musterung wurde mir dann gesagt dass ich aufgrund dessen erstmal "nur" unteroffizier machen darf und den Feldwebel nach den 8 Jahren Dranhängen kann, wenn ich mich gut anstelle. Also reinzukommen wird deswegen denke ich mal kein Problem, nur feldwebel und höher können sie dir aufgrund dessen VORERST verweigern...
Marine!
Ich kann mir kaum vorstellen, dass dieser Ratschlag so im Karrierecenter gefallen ist. Weiterhin helfen dem TE Verallgemeinerungen in keinster Weise ("reinkommen kein Problem, etc.), da Rechtsangelegenheiten immer Einzelfallentscheidungen sind, die vom jeweiligen Rechtsberater getroffen werden.
Mir wurde gesagt: Ich soll erstmal 8 Jahre uffz machen und wenn ich mich dort gut anstelle kann ich auf 12 Jahre verlängern und dann BA machen, sonst hätte ich das so nicht geschrieben ;)
Marine!
Es war wohl eher gemeint, dass Sie erstmal als U.o.P. anfangen dann innerhalb der 8 Jahre die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Laufbahnwechsel zu stellen. Denn nach 8 Jahren werden die Chancen auf einen Wiedereinstieg in einer höheren Laufbahn Richtung 0% gehen. Aber auch ein Laufbahnwechsel während der Dienstzeit ist eher unwahrscheinlich, weswegen Sie sich mit dem Gedanken abfinden müssen, dass Sie sehr wahrscheinlich 8 Jahre in der Laufbahn der U.o.P. bleiben und danach aus der Bundeswehr ausscheiden.
Zitat von: dunstig am 04. Dezember 2013, 23:24:22
Es war wohl eher gemeint, dass Sie erstmal als U.o.P. anfangen dann innerhalb der 8 Jahre die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Laufbahnwechsel zu stellen. Denn nach 8 Jahren werden die Chancen auf einen Wiedereinstieg in einer höheren Laufbahn Richtung 0% gehen. Aber auch ein Laufbahnwechsel während der Dienstzeit ist eher unwahrscheinlich, weswegen Sie sich mit dem Gedanken abfinden müssen, dass Sie sehr wahrscheinlich 8 Jahre in der Laufbahn der U.o.P. bleiben und danach aus der Bundeswehr ausscheiden.
Kristallkugel ist wohl wieder in Betrieb?
Das kann doch keiner wissen was in ein paar Jahren los ist bzw wie es mit Bedarf aussieht..
Spekulationen helfen hier doch wohl keinem weiter
Wie gesagt, ich gebe lediglich wieder was mir der Prüfoffizier gesagt hat.
Marine!
Das war ja schon öfters mal Thema hier, dass jemand erst einmal eine niedrigere Eignung bekommen hat und dann den Hinweis, dass er während der Dienstzeit verlängern und aufsteigen kann.
Es macht dann halt auch Unterschiede im wording, ob er sagt: "Sie können dann werden" oder "Sie können dann einen Antrag stellen".
Ob man das in der Aufregung so in allen Nuancen mitbekommt, wage ich zu bezweifeln. Ob sich aber auch alle Einplaner so dezidiert ausdrücken, habe ich auch meine Zweifel. Vielleicht ist es ja auch bewusst die Möhre, die man einem hinhängt.
Letztendlich ist es aber auch egal, weil es ja die Möglichkeit gibt, es gibt nur keine Garantie.