Guten Tag,
stimmt es das man während eines viermonatigen Auslandseinsatz (ISAF) Auslandstrennungsgeld bekommt? Meiner Meinung nach wird doch alles mit dem gezahlten AVZ abgeglichen, oder? Falls es Auslandstrennungsgeld geben würde wie verhält es sich denn dann mit den Reisebeihilfen?
Vielen Dank!
MFG
Frieda
Nein das stimmt nicht. Man bekommt den Auslandsverwendungszuschlag und damit entfallen (fast) alle anderen Zulagen- und Ausgleichsansprüche.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wann würde man denn Anspruch auf dieses Auslandstrennungsgeld haben? Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei nur um Auslandseinsätze wie z.B. bei Stationierung in Brüssel oder Deutsch Französische Brigade in Frankreich.... liege ich hiermit richtig?
MFG
Fragen Sie mal "Tante Google" nach dem Begriff "Auslandsverwendungszuschlagsverordnung" ;) ! Darin ist geregelt, für welche Arten von "Auslandsaufenthalten es AVZ gibt. Für alles andere im Ausland gibt es dann z. B. Auslandstrennungsgeld ;) !
Auslandstrennungsgeld gibt es höchst selten. Eher Auslandsdienstbezüge.