Guten Tag,
Mich würde mal Interessieren was passieren kann wenn ein SaZ 8 eine, während der Dienstzeit einmalige auffälligkeit durch THC Nachgewiesen bekommt. Nehmen wir an der Nachweis ist im Blut sowie Urin enthalten. Soweit ich weiß muss der Soldat zum Phsychater und dort die Lage Schildern. Von der Meinung des Arzt hängt dann viel ab, habe ich gelesen. Mich würde aber wie gesagt Interessieren, wie der Soldat belangt werden kann in diesem fall.
Hallo!!
Wer ist denn der SaZ 8??
Man soll dem Psychiater also erklären, warum man Drogen nimmt und der sagt dann entweder ok, versteh ich mach ruhig weiter so zum einen, oder zum anderen sagt er das geht aber so nicht.
Man darf ja auch während des Dienstes keinen Alkohol zu sich nehmen!! Da gibts ja auch keine Unterschiede.
Ich glaube nicht, dass es der Dienstherr tolerieren wird, wenn seine Soldatinnen und Soldaten Drogen zu sich nehmen!
Innerhalb der ersten 4 Dienstjahre wird regelmäßig eine fristlose Entlassung nach §55 (5) Soldatengesetz in Betracht gezogen. Nach dieser Frist dürfte es zu einer empfindlichen Disziplinarmaßnahme oder zu einem disziplinargerichtlichen Verfahren kommen. Letzteres könnte mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis enden. Übrigens werden die Soldaten darüber kurz nach Dienstantritt aktenkundig belehrt.
Das ist ja nicht nur bei der BW so. In allen anderen Berufen wird der Arbeitgeber genauso reagieren. Vor allem am Anfang der Karriere, die ist dann ganz schnell EDEKA!! >:(
Es gibt nur einen wahren Grundsatz: Ganz, ganz, ganz weit weg bleiben von Drogen und von den Menschen die sie konsumieren ... ich hätte schon beim "passiv rauchen" befürchtungen.
Was wenn der Soldat am Ende seiner Dienstzeit steht?
Ist also eine Ermessensache?
Kann eine Unehrentliche Entlassung erfolgen, sprich ohne Abfindung, und Berüfsförderdienst?
- Lohnt sich der Rat eines Anwalts?
- kann der BWV zu Rat gezoegen werden oder ggf. mitwirken?
Immerhin geht es bei diesem Thema "nur" um eine erste Auffälligkeit in einem Test.
ZitatKann eine Unehrentliche Entlassung erfolgen, sprich ohne Abfindung, und Berüfsförderdienst?
Bei Entfernung aus dem Dienstverhältnis ist das so.
ZitatLohnt sich der Rat eines Anwalts?
Wenn er sich mit Dienstrecht auskennt.
Zitatkann der BWV zu Rat gezoegen werden oder ggf. mitwirken?
Fragen kostet nichts. Aber ob der DBwV Rechtsschutz leistet, wage ich zu bezweifeln.
Zitat von: Die Mutti am 09. Dezember 2013, 20:10:15
Immerhin geht es bei diesem Thema "nur" um eine erste Auffälligkeit in einem Test.
Das ist vollkommen belanglos.
"Nur eine erste Auffälligkeit im Test" - dass ich nicht lache.
Bei illegalen Drogen hält sich mein Mitleid doch sehr in Grenzen.
Jeder Soldat wird über Drogenkonsum belehrt- weiss nicht, warum es so viele nicht schaffen, die Finger von dem Zeug zu lassen, bevor und solange sie Soldat sind.
Bist Du heute wieder ein Spießer ohne Kenntnis der Realität vom Truppenalltag! >:(
Hofftl hat der Bengel noch ne ZAW bekommen und darf dann die Ausbildungskosten nach fristloser Entlassung ohne Bezüge und Abfindung noch zurückzahlen.
Alles klar, danke für die Informationen.
Ich pers. würde solch eine "Bestrafung" wie eine Entlassung für unangemessen finden, das gleicht einer Atombombe für eine Beleidigung, ein Kopfschuß für einen Mittelfinger. Keine Person oder ein Ruf wäre geschädigt. Eine Disziplinare bestrafung halte ich dennoch für Rechtens, das ausmaß spielt hier aber eine Rolle.
Die Entlassung ist gar keine Bestrafung sondern eine notwendige reinigende Maßnahme für charakterlich ungeeignete Personen im Soldatenstatus.
ZitatIch pers. würde solch eine "Bestrafung" wie eine Entlassung für unangemessen finden, das gleicht einer Atombombe für eine Beleidigung, ein Kopfschuß für einen Mittelfinger. Keine Person oder ein Ruf wäre geschädigt. Eine Disziplinare bestrafung halte ich dennoch für Rechtens, das ausmaß spielt hier aber eine Rolle.
Du verkennst, dass Soldat ein besonderer Beruf ist und Waffen und Drogen sich nicht vertragen.
Zitat von: Die Mutti am 09. Dezember 2013, 20:30:19
Alles klar, danke für die Informationen.
ZitatIch pers. würde solch eine "Bestrafung" wie eine Entlassung für unangemessen finden,
das gleicht einer Atombombe für eine Beleidigung, ein Kopfschuß für einen Mittelfinger. Keine Person oder ein Ruf wäre geschädigt. Eine Disziplinare bestrafung halte ich dennoch für Rechtens, das ausmaß spielt hier aber eine Rolle.
Zum Glück ist das ohne Belang. Der Herr wusste doch seit Jahren, was auf ihn zukommen könnte.
Ihr seit Maschienen. :'(
Zitat von: Die Mutti am 09. Dezember 2013, 20:38:34
Ihr seit Maschienen. :'(
Weil wir es nicht tolerieren, dass jemand der mit Waffen hantiert, Vorgesetzter und damit für das Leben von Kameraden verantwortlich ist, illegale Drogen konsumiert?
nein im Gegensatz zu ich nehme mal an Deinem Sprößling verantwortungsbewusste Soldaten!
Was würdest du sagen, wenn dein Sohn von einem im Wachdienst oder im Einsatz erschossen werden würde, der vorher so nen Zeug konsumiert hat und die Bundeswehr das i.d.R. sehr lasch ahndet und somit einen Nachahmer gefunden hat?
Zitat von: Die Mutti am 09. Dezember 2013, 20:38:34
Ihr seit Maschienen. :'(
Was für ein Schwachsinn! Dann fragen Sie hier nicht nach, wenn Ihnen sachliche, aus der Kenntnis der Gesetze und Vorschriften gegebene Antworten nicht in den Kram passen.
Denk an deinen Blutdruck Klaus :D
Zitat von: KlausP am 09. Dezember 2013, 20:42:43
Zitat von: Die Mutti am 09. Dezember 2013, 20:38:34
Ihr seit Maschienen. :'(
Was für ein Schwachsinn! Dann fragen Sie hier nicht nach, wenn Ihnen sachliche, aus der Kenntnis der Gesetze und Vorschriften gegebene Antworten nicht in den Kram passen.
Ich finde Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.
Zitat von: Ralf am 09. Dezember 2013, 20:41:19
Was würdest du sagen, wenn dein Sohn von einem im Wachdienst oder im Einsatz erschossen werden würde, der vorher so nen Zeug konsumiert hat und die Bundeswehr das i.d.R. sehr lasch ahndet und somit einen Nachahmer gefunden hat?
Etnschuldiung, ich meinte diese Antwort mit den Birnen und Äpfeln :-[
Zitat von: Flexscan am 09. Dezember 2013, 20:44:19
Denk an deinen Blutdruck Klaus :D
Ich bin die Ruhe selbst. Im Gegensatz zu dir, wenn ich das lese:
Zitat von: Flexscan am 09. Dezember 2013, 20:40:32
nein im Gegensatz zu ich nehme mal an Deinem Sprößling verantwortungsbewusste Soldaten!
11111einself... ;D
Wahrscheinlich die Kiffer-Schwaden, die hier durch den Faden ziehen. Das mindert die Konzentration.
Lassen wir den WDA seine Arbeit tun; wir können es eh nicht beeinflussen. Aber wer während seiner Dienstzeit seine Finger nicht vom illegalen Pot lassen kann, ist entweder süchtig oder so dumm, dass er nie hätte eingestellt werden dürfen. Mit beidem habe ich kein Mitleid.
Beeinträchtigt Kiffen eigentlich die Orthographie?
Übrigens einer meiner favorisierten Links:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=39238.0
Tja, wie sagte schon der Gunny in FMJ ;) ?
Zitat"And my orders are to weed out all non-hackers who do not pack the gear to serve in my beloved Corps. Do you maggots understand that? "
Und wenn man jetzt noch weiß, dass "weed" ein amerikanisches Slang-Wort für Haschisch ist, gewinnt dieser Satz eine ganz andere Bedeutung ;D !
Zitat von: ulli76 am 09. Dezember 2013, 20:54:13Beeinträchtigt Kiffen eigentlich die Orthographie?
Das exzessive Rauchen von ... [Du weißt schon ;D !] ... auf jeden Fall :D !
Zitat von: Die Mutti am 09. Dezember 2013, 20:38:34
Ihr seit Maschienen. :'(
JEDER Soldat wird bereits ganz am Anfang seiner Dienstzeit bezüglich der Konsequenzen eines Drogenmissbrauchs belehrt und diese Belehrung wird anschließend in den Akten festgehalten. Warum? Ganz einfach damit jeder Soldat weiss, welche Folgen sein Handeln haben kann.
Wenn ich ein Kind vor einer heißen Herdplatte und den Konsequenzen des Berührens warne und es der Warnung dennoch zuwider handelt, was passiert dann? Richtig, es tut weh. Aber Schuld daran ist bestimmt nicht der, der die Warnung ausgesprochen hat....
Achja: Der Rechtsschutz des DBwV kommt bei Straf- und Disziplinarverfahren nicht zum Tragen, wenn Verfehlungen vorliegen für die keine eindeutigen und glaubhaften Entschuldigungsgründe vorliegen. Bei Drogenmissbrauch kann ich mir da keine denken. ::)
Aus eigener Tasche kann man natürlich gerne einen Vertragsanwalt des Verbandes beauftragen. Dann weiss man wenigstens, dass sich der Anwalt mit Wehrrecht auskennt.
Wenn der "unbekannte" SaZ wie du sagst nur einmal gekifft hat bräuchte er sich ja keine Gedanken machen müssen da ein einmaliger Konsum selbst im Blut und Urin seeehr schnell abgebaut wird. Da du dir aber über den "unbekannten" solche sorgen machst nehm ich mal an raucht er öfters, und durch jedes mal wird der Abbauprozess gestört und steigt wieder an. So kann man die Abbauprodukte von THC in manchen fällen sogar noch nach 3 Monaten des letzten Konsums nachweisen.
ZitatWenn ich ein Kind vor einer heißen Herdplatte und den Konsequenzen des Berührens warne und es der Warnung dennoch zuwider handelt, was passiert dann? Richtig, es tut weh. Aber Schuld daran ist bestimmt nicht der, der die Warnung ausgesprochen hat....
Die Herdplatte? :D
(http://i1.kym-cdn.com/photos/images/newsfeed/000/250/007/672.jpg)
Zitat von: KlausP am 09. Dezember 2013, 19:59:17
Innerhalb der ersten 4 Dienstjahre wird regelmäßig eine fristlose Entlassung nach §55 (5) Soldatengesetz in Betracht gezogen.
Wie darf ich das verstehen?
Passiert das auch im Falle von schlechten Leistungen in einem Test oder aber gilt das nur für solch schwerwiegende Dinge wie Drogenkonsum, Gewaltverbechen etc. ?
..und nein ich habe nicht vor schlecht zu sein, frage rein aus Interesse ;-)
Lesen Sie einfach mal den § 55 des Soldatengesetzes, das dürfte einige Ihrer Fragen beantworten. Das Soldatengesetz sollte sich übrigens jeder angehende Soldat vor seiner Einstellung wenigstens mal durchgelesen haben.
Wenn ein relevanter Lehrgang dauerhaft nicht bestanden ist, wird i.d.R. der Soldat aufgrund Nichteignung entlassen.
Jedes (!) Dienstvergehen kann innerhalb der ersten vier Jahre zur Entlassung führen. Und ein laufbahnrelevanter Lehrgang, der nach der zweiten Wiederholung nicht gestanden wird, zeugt von Nichteignung. Auf das kann zur Entlassung führen.
Zitat von: Tierpark am 09. Dezember 2013, 20:06:03
Das ist ja nicht nur bei der BW so. In allen anderen Berufen wird der Arbeitgeber genauso reagieren. Vor allem am Anfang der Karriere, die ist dann ganz schnell EDEKA!! >:(
Das ist aber nun auch grober Unfug. Es gibt im Zivilen genug Menschen, die das ganze etwas liberaler sehen und dementsprechend auch nichts dagegen haben, wenn der Angestellte sowas hin und wieder mal zu sich nimmt - solang der Untergebene nicht merklich in seiner Arbeit beeinträchtigt ist und nicht allzu offensiv damit umgeht. Ich weiß dagegen sogar mehrere Fälle, in denen Vorgesetzter und Untergebener zusammen THC-Missbrauch begingen.