Rechtsstellung der Soldaten - Wählbarkeit von Gleichstellungsbeauftragten unabhängig vom Geschlecht vom 21.11.2013
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass basierend auf der europäischen Direktive zur Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben, die Funktion des / der Gleichstellungsbeauftragten unabhängig des Geschlechts gewählt werden kann."
"Gemäß dem Gesetz zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiGÄndG) vom 06.09.2013, verkündet im Bundesgesetzblatt am 13.09.2013 und in Kraft getreten am 14.09.2013 § 16 sind ausschließlich weibliche Soldaten wahlberechtigt und wählbar. Ziel § 1 SoldGG ist eine Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität für den Dienst als Soldatin oder Soldat zu verhindern oder zu beseitigen. Der neu eingeführte § 16 verstößt somit gegen die Zielsetzung des Gesetzes und ist daher dahingehend zu ändern, dass auch männliche Soldaten wahlberechtigt und wählbar sind. Des Weiteren ist die "Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen" in den §§ 3 und 4 zu ergänzen, da hier ausschließlich von Soldatinnen als wahlberechtigt und wählbar gesprochen wird."
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_11/_21/Petition_47242.nc.html
Ich wage mal zu prognostizieren, dass dieses Ansinnen scheitern wird.
In jedem Fall: Danke für den Link!
Vielleicht ließe sich dieser Thread ja für eine Zeit "festpinnen", damit er nicht aus dem Blick gerät?
Push! - So ist er wenigstens mal wieder im Blick ;)!